Hallo mitananda,
wenn man einen [g=119]gema[/g]-gemeldeten Song covert, und diesen Song dann öffentlich aufführt, muss man für die öffentliche Aufführung [g=119]Gema[/g]-Gebühr entrichten. Es dreht sich immer und überall um diesen Begriff.
So entrichtet ein Radiosender pro gespielter Minute eines Songs so um die 8 Euro (waren vor einigen Jahren jedenfalls 12 Mark).
Das Posten in einem Forum ist auch "öffentliche Aufführung", bloß Betrag und Abrechnungsweise weichen da ab.
Soviel weiß ich.
Was ich nicht sicher sagen kann, aber mich zu erinnern glaube ist, dass man darüber hinaus rechtlich nichts machen kann, wenn der eigene Song von jemand anderem gecovert wird. Denn unter oben genannten Umständen (bei [g=119]Gema[/g]-Entrichtung) hat man ja selbst was davon - man bekommt [g=119]Gema[/g]-Gebühr.
"Gehobene" Häuser, wie das Hotel Bayerischer Hof hier in München achten sogar manchmal darauf, dass Coverbands Titellisten melden bzw. melden von sich aus gecoverte Musik bei der [g=119]Gema[/g]. Denn als Betreiber einer Gaststätte mit Musik muss ja auch der Veranstalter [g=119]Gema[/g]-Gebühr bezahlen, denn er macht der Öffentlichkeit diese Musikwerke zugänglich.
Rein urheberrechtlich ist meines Wissens Nachspielen von Musik nicht angreifbar, wenn Urheber/Interpret etc. genannt werden. Was anderes ist es natürlich, wenn man Originalmaterial in Form von Samples verwendet. Da nimmt man automatisch die Leistung anderer in Anspruch (zum Beispiel die des Tontechnikers, der die Drums so gut gemischt hat). Aber das ist ein anderes Thema...
Ich lasse mich gerne eines Besseren belehren!
Gruß, Soundchecker