Exklusivrechte Vertrag

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Nyne90

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Hallo zusammen, ich möchte mich gerne mal informieren, was in einem Vertrag über Exklusivrechte für z.B. einen Beat enthalten sein muss.

Ich stehe vor dem ersten Verkauf eines Beats

Somit muss ich ja auch die Rechte an den Käufer übertragen. Gibt es da evtl. ein Muster, dass ich anpassen kann?

Danke
 
Was sagt denn dein Anwalt dazu?
 
Wollte erstmal hier fragen bevor ich da einen Anwalt konsultiere.

Ich erwarte mir da jetzt zukümftig auch kein Mega Business draus. Ich mach das alles nur nebenbei. Soll trotzdem alles seine Richtigkeit haben
 
Diese und ähnliche Fragen werden in schöner Regelmässigkeit hier im Forum gestellt, und ich staune stets darüber wie wenig Gehaltvolles dazu geantwortet wird, das ist wohl etwas komplexer als das man hier mit ner Standardantwort kommen könnte, sollte ich mich irren bitte ich um Berichtigung :)

Und noch wat hinterher: Ist es nicht klug und hilfreich hier nen Sticky zum Thema zu bauen?
 
Musst Du nicht unbedingt. :)

Aber wenn Ihr Euch darauf geeinigt habt:

1. Bezeichnung des konkreten Vertragsinhalts (z.B. die Musikkomposition "X")
2. Beat-Produsent überträgt korrekt dem Beat-Käufer die exklusiven, örtlich, inhaltlich und zeitlich unbeschränkten Nutzungsrechte am Musikstück X. Dies beinhaltet unter anderem das Recht, den Beat öffentlich aufzuführen, wieder zu geben, u.a. auf Datenträgern zu vervielfältigen, sonst öffentlich zugänglich zu machen sowie Dritten Unterlizenzen einzuräumen. Der Käufer ist zudem berechtigt, das Musikstück X neu zu vertonen, ganz oder teilweise umzuarrangieren sowie als Teil neuer Werke zu verwenden.
3. Willst / sollst du als Urheber weiter genannt werden?
4. Die o.g. Rechteinräumung ist mit der Zahlung der Vergütung in Form von 2 Big-Booty-Hoes abgegolten.

(kein Anspruch auf Richtigkeit / Vollständigkeit / dass es auch zum geschilderten Fall passt)
 
Danke muffy, damit kann ich doch arbeiten :)
 
das ist wohl etwas komplexer als das man hier mit ner Standardantwort kommen könnte, sollte ich mich irren bitte ich um Berichtigung :)
Das hat mit "komplex" und "Standartantwort" schlichtweg rein gar nichts zu tun, denn hier in DE gilt nunmal gesetzlich geregelt die volle Vertragsfreiheit bei solchen Dingen und da kann und darf jeder für sich selber entscheiden und verhandeln, was genau er in welchem Umfang und Ausführungen einem solchen Vertrag drinstehen haben oder auch ausschliessen möchte. ;)
 
Tja, ich hau mal einen raus, so wie ich die Thematik verstanden habe. Keine Garantie!
Also ein "Beat" ist nicht urheberrechtlich geschützt, dazu fehlt die Melodie. Es sei denn, dein Beat beinhaltet auch irgendeine Form von Melodie - ein eingängiges Gitarrenriff z.B. (dann isses in meinen Augen aber auch schon mehr als nur ein Beat)
Dann befinden wir uns im Graubereich, dass du Co-Autor des Songs wärst. Verhandlungssache in dem Fall.

Ansonsten würde ich dich im Prinzip wie einen Schlagzeuger sehen, der zum Song spielt. Also eine Dienstleistung erbringt. Dafür gibts a) einmalig Gage nach Absprache und b) Leistungsschutzrechte, die dann später im Falle des Falls über die GVL abgwickelt werden (jibbet Jeld, wenns im Radio/Disse/sonstwo läuft). Diese Leistungsschutzrechte sind - im Gegensatz zu Urheberrechten - zu 100% abtretbar, dafür köntest du nochmal extra Geld verlangen oder sie eben behalten. Es ist aber meines Wissens nicht unüblich das ein Label diese Rechte gleich mitkauft oder das sogar zur Bedingung macht.

PS: Kraftwerk vs Moses gehts auch "nur" um Leistungsschutzrechte, nicht um Urherberrecht (Leistungsschutzrecht ist aber auch im Urhebergesetz geregelt, deshalb vermittelt die Berichterstattung darüber oft den falschen Eindruck)
 
Also ein "Beat" ist nicht urheberrechtlich geschützt, dazu fehlt die Melodie.

Das kann man so pauschal nicht so einfach sagen. Für den Vertrag nimmt man an, dass es schutzfähig ist und wenn nicht, wird dennoch klar, dass der Beat-Produser unter Ausschluss eigener Rechte dem Beat-Kunden den Track übergeben hat.
 
@cauerpower
Jetzt hast Du soviel geschrieben, aber verpeilt dass ein "Beat" im HipHop-Kontext als ein vollständiges Instrumental verstanden wird. :)
 
Also ich habe es damals recht leicht gemacht.

Beat ID lizensgeber und ALLE nehmer, dazu ob album/mixtape/singel usw.
Ob Radio,Auftritt. Ob einmal Lizenz, ob,remix erlaubt ist und natürlich weiterverkauf des rohen beats erlaubt ist. Dann ob zusätzlich anzahlung oder Prozente beinhaltet sind.

Edit: ob samples dabei sind, und ob diese vom urheber erlaubt Vervielfältigt werden dürfen. Oder ob der lizenznehmer darum kümmern muss
 

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