Tja, ich hau mal einen raus, so wie ich die Thematik verstanden habe. Keine Garantie!
Also ein "Beat" ist nicht urheberrechtlich geschützt, dazu fehlt die Melodie. Es sei denn, dein Beat beinhaltet auch irgendeine Form von Melodie - ein eingängiges Gitarrenriff z.B. (dann isses in meinen Augen aber auch schon mehr als nur ein Beat)
Dann befinden wir uns im Graubereich, dass du Co-Autor des Songs wärst. Verhandlungssache in dem Fall.
Ansonsten würde ich dich im Prinzip wie einen Schlagzeuger sehen, der zum Song spielt. Also eine Dienstleistung erbringt. Dafür gibts a) einmalig Gage nach Absprache und b) Leistungsschutzrechte, die dann später im Falle des Falls über die GVL abgwickelt werden (jibbet Jeld, wenns im Radio/Disse/sonstwo läuft). Diese Leistungsschutzrechte sind - im Gegensatz zu Urheberrechten - zu 100% abtretbar, dafür köntest du nochmal extra Geld verlangen oder sie eben behalten. Es ist aber meines Wissens nicht unüblich das ein Label diese Rechte gleich mitkauft oder das sogar zur Bedingung macht.
PS: Kraftwerk vs Moses gehts auch "nur" um Leistungsschutzrechte, nicht um Urherberrecht (Leistungsschutzrecht ist aber auch im Urhebergesetz geregelt, deshalb vermittelt die Berichterstattung darüber oft den falschen Eindruck)