Existenzgründung für Dummies

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... Ich bin da, meine ganze Technik ist da,
meine Ohren noch etwas da,
ich will eine Art "nebenberufliche Tätigkeit" ausbauen,
so ganz langsam und gechillt.

Ich muss ein Gewerbe anmelden, wahrscheinlich "GBR" oder? Andere Formen kommen nicht in Frage, oder doch? Dann Selbstständigkeit anmelden. Wie leidet mein Steuerstatus als Angesteller im öffentlichen Dienst darunter? Ist jemand Anwalt oder Steuerberater hier? :D

Welcher Provider für Homepages ist der beste? Es geht um eine Geschäftsseite. Ausserdem soll der Anbieter Streaming unterstützen, ohne daß es gelegentlich hackt, also Player. Wieviele User maximal auf einem Server, damit es geht?

Wie ist der hier?

http://www.webspace-xxl.de/

60 GB für 3 Euro im Monat ...

Welche Anwender-Programme muss ich lernen, um am schnellsten eine halbwegs brauchbare und gut aussehende Homepage zu erstellen? Der eine oder andere hat sicher Erfahrung!

Also im Endeffekt gehts um Demotracks und eventuell ein wenig "Mixing/Mastering" als Dienstleistung im Low-Level-Bereich, die Profis mögen verzeihen.

Wie kann ich die Preisgabe meiner Adresse vermeiden? Ich will keine Einbrüche etc. :)

EDIT: ich bin so auf die Idee gekommen, nachdem ich bei ein paar Sachen mitgewirkt habe (Mixing/Mastering).

HP
 
Was die Existensgründung angeht, würde ich definitiv mal beim Arbeitsamt nachfragen. Es gibt immer wieder sogenannte Existensgründer-Seminare, die sehr aufschlussreich sind und auch Laien gut erklären, worauf zu achten ist.

Zum Webspace kann ich wenig sagen, den kenne ich nicht.

Programme für die Gestaltung: Da wäre sicher Adobe Dreamweaver zu nennen. Sehr schönes Programm, relativ einfach zu bedienen und enorm viel Möglichkeiten, in die tiefe zu gehen.
Ausserdem ist natürlich Flash nachwievor ein Thema für Websites, könnte also auch noch interessant werden.

Gute Infos zum Programmieren in html gibt es HIER

Ich hoffe das hilft schonmal ein bissl.
 
Auch du darfst dich, so unwahrscheinlich sich das auch anhoert, Tontechniker(in) nennen.

hehe, ja danke für den Link.

Noisefloor: danke!
 
...als tontechniker ist auch eine freiberufliche selbstständigkeit möglich..

beste grüsse,
andre
 
Und eine GbR kannst du als Einzelperson nicht gründen. Dafür brauchst du mindestens einen weiteren Gesellschafter.
 
AndreD: Klar, :)

Hauptsache das kollidiert nicht ungünstig mit der Steuerklasse usw. Ich hab einen guten Job als E-Techniker. Das soll so nebenbei laufen, ohne Druck und so. Ausserdem kann ich dann hoffentlich die Technik steuerlich absetzen. ;)

Kayoyo:

siehst du, ich hab keine Ahnung, also "freiberufliche Tätigkeit".

Ich glaube, so ein Seminar wär für mich das richtige.
 
Auf jedenfall. Viele Banken bieten sowas auch an.
 
oder ein schlaues Buch.
 
Hi,
hatte "Nebengewerbe", also Gewerbe neben meinen Vollzeitjob - und was es Finanzamt angeht - es hat sich "gelohnt"; weil man einfach diverse Rechnungen gelten machen kann (mit einen guten Steuerberater), und man muss nicht z. B. die Krankenvers. oder Rentenvers. zahlen (oder du kannst dann halt ne Lebensvers. gletend machen usw.)
Ums kurz zu machen - ich fands gut!
LG
Silvo
 
-HP-

Ich hab einen guten Job als E-Techniker

kann nuir von den arbeitsgesetzen in at reden, kenn die bestimmungen in de nicht.

da ist es so, dass du, wenn du einen nebenjob ausüben willst, die genehmigung der firma einholen musst.
machst du das nicht kann es im schlimmsten fall zu einer fristlosen kündigung kommen.
dein arbeitgeber hat das recht, die eine zusatzarbeit bzw zweitarbeit zu untersagen, wenn diese sich nicht mit den firmeninteressen vereinbaren lassen oder die arbeit dich so in anspruch nimmt, dass du deine hauptarbeit nicht mehr ordnungsgemäss ausführen kannst

freiberuflich must du ab einer bestimmten einkommensgrenze die einnahmen
1.) verstuern
2.) bei der krankenkassa meldenn bezüglich bemessungsgrundlage und kassabeitrag
3.) pensionsversicherun eventuel, weiss ich aber jetzt nicht

genaueres auf jeden fall erkundigen

LG
Petra
 
Hi HP

Da du im Öffentlichem Dienst arbeitest musst du jegliche Nebentätigkeit
deinem Arbeitgeber mitteilen.
Hab momentan das selbe Problem.
Fang ab Montag im Öffentlichem Dienst an und mein Ex Chef brauch mich noch für min. nen halbes Jahr noch als Supporter.
Mein Steuerberater hat gesagt bis zu einer Summe von 400€ kein Problem aber darüber zweite Lohnsteuerkarte und dementsprechend auch Steuern zahlen.

Mhh mit dem Provider???? Naja.
Für den Preis kommt es mir ein wenig übertrieben vor.
Auch finde ich die HP von denen ziemlich unseriös.
Haben zum Beispiel nur ein Webpaket Angebot.
Auch scheinen die ziemlich Jung zu sein, weil ich keinen Erfahrungsbericht über die finden kann.
400User Pro Server können schon ziemlich hart an der Leistung kratzen. Sprich erreichbarkeit und Ladezeiten.Ich würde das meinem Root Server nicht zumuten.
Erstmal solltest du dir gedanken machen was will ich mit der HP nach aussen tragen.
Ist es nur nen HP in der du zeigst was du machst und kannst.
Oder sollen die Leute über meine HP irgendwelche Entgeldliche Gegenstände beziehen. E-Shop etc.
Und als drittes brauch ich wirklich 60GB Webspace????
Willst du nen E-Shop aufmachen würde ich auf SSL Zertifikate und Verschlüsselung nicht verzichten.


Zur HP
Brauchst du nen CMS System oder nur ne Webpräsentation deiner Selbst etc.

Poste dochmal was genau du mit deiner Geschäftsseite vor hast. Dann könne dir die Webdesigner die hier im Forum sind weiter helfen. Ich bin leider kein Webdesigner. Wenn ich was brauch dann frag ich im Bekanntenkreis. Habs aufgegeben alles selber zu machen.

Gruß Technikus
 
silvo schrieb:
weil man einfach diverse Rechnungen gelten machen kann (mit einen guten Steuerberater),

daran hab ich auch dabei gedacht. Irgendwo hab ich her, daß dann das Amt sehr genau prüft, ob das dann trotzdem nur dein Hobby ist (Scheingewerbe) oder ob du was verdienst dabei.

Petra:

ja ist hier auch so, man muss in der Firma eine Erlaubnis einholen.

LG
HP
 
WICHTIG:
Wenn es geht, bleib unter der 17000 Euro (Umsatz) Jährlich; weil du dann als "Kleingewerbe" beim Finanzamt bist, und dadurch eigentlich einfacher dein Gewerbe im "Griff" hast - was ja bei einen Nebenjob (Selbstständig) in der Regel der Fall sein kann...
LG
Silvo
 
@HP
natürlich muss du auch einen "Kunden nachweis" haben, Rechnungen schreiben usw. - und das willst du ja...
LG
 
Hallo Technikus,

im Prinzip schwebte mir eine "stark erweitere Myspaceseite" vor. Webspace kostet heutzutage nicht mehr die Welt. Also das heisst: ein paar nette Seiten mit Graphiken oder Fotos, eine Beschreibung von angebotenen Leistungen und ein paar Demotracks oder Ausschnitte, die über einen Player angeboten werden. Im Prinzip ist es das, was alle mehr oder weniger anbieten, die sich (kleine) Tonstudios nennen. Es sollte sich auch um einen reinen Onlineservice handeln, ohne Adressinformation, wegen der Gefahr des Einbruchs (um die genauen Modalitäten der Hausratsversicherung muss ich mich mal kümmern), vielleicht mit Postfach.

Abrechnung vielleicht mit Paypal ...
 
Mhh

Soweit ich weiß damit du was Steuerlich was über nen Gewerbe absetzen kannst musst du damit auch dementsprechend Umsatz und Gewinn erzielen.

Ich weiß jetzt nicht wie es ist wenn du das als Nebenjob machst.
Aber ich kann mal morgen ne Bekannte Fragen die Schafft beim Finanzamt.

Die berät mich auch gerade in meiner Sache mit der Neuen Firma und meinem Ex Chef. Was da geht und was nicht.

Gruß Technikus
 
silvo schrieb:
WICHTIG:
Wenn es geht, bleib unter der 17000 Euro (Umsatz) Jährlich;

ich glaub das Problem würde nie drohen. Aber danke für den Hinweis mit dem "Kleingewerbe", die Unterscheidung war mir nicht bekannt.

LG
HP
 
Es sollte sich auch um einen reinen Onlineservice handeln, ohne Adressinformation,
Es gibt für Webseitenbetreiber eine Impressums-Pflicht.
Die solltest du unbedingt einhalten, um teuren Abmahn-Verfahren zu entgehen.
 
petaod schrieb:
Es gibt für Webseitenbetreiber eine Impressums-Pflicht.
Die solltest du unbedingt einhalten, um teure Abmahn-Verfahren zu entgehen.

sowas hab ich mir fast gedacht, da man sonst nicht über den obigatorischen Postweg kommunizieren könnte. Naja, in diesem Fall muss mein Versicherungsvertrag mit der Hausratversicherung kugelsicher sein, d.h. Wiedererstattung im Fall von Einbruch, "Beschaffungswert" und nicht "Restwert".

grüße
 

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