Erlöse aus veröffentlichten Kompositionen/Songwritings

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SystemDance

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Hallo!

Es mag für einige völlig blauäugig und unerfahren klingen - Doch ich stelle meine Fragen nun einfach mal ganz offen hier im Forum. Meine Situation ist folgende: Momentan sind insgesamt 3 Songs von mir auf dem Markt, bei welchen ich Komponist/Autor bin. Ein Song wurde z.B. auf einer Compilation verdealt und hat bislang (immerhin) fünfstellige Klicks bei Spotify erreicht. Die Veröffentlichung liegt schon einige Jahre zurück, das Ganze lief über ein Indielabel und dessen Edition bei einem großen Musikverlag. Ein weiterer Song mit einigen Tausend Klicks bei Spotify sowie Platzierung auf (angeblichen) Top10 bei Itunes platzierten Compilations ist ebenso auf dem Markt, bereits seit 2016. Letztes Jahr folgte dann ein weiterer Release, platziert auf einigen Inhouse Compilations, dort bin ich bzgl. einer transparenten Abwicklung der Zahlungsströme noch am zuversichtlichsten.
Der Grund warum ich nun eigentlich schreibe: Meine Bestrebungen, von den Labels offenene Statistiken und ggf. Anteile der veröffentlichten Werke zu erhalten, liefen bislang größtenteils in`s Leere. Damals hieß es z.T. salopp, eine Rechnungslegung würde sich ja gar nicht lohnen. Das andere Label ignorierte zuletzt eine entsprechende Anfrage. Was mache ich also falsch?Wie sollte ich vorgehen?Mache ich einen krassen Fehler in der Kommunikation, dessen ich mir nicht bewußt bin? Mir winken bestimmt keine großen Erträge, doch sollten die ermittelten Verkäufe nicht transparent vermittelt werden ..?!

Danke im Vorraus!!
 
Kommt drauf an, was vertraglich oder sonst wie vereinbart worden ist. Ansonsten ist mM jedenfalls jährliche Abrechnung schon zu fordern.

Next time: distrokid
 
Hallo!

Es mag für einige völlig blauäugig und unerfahren klingen - Doch ich stelle meine Fragen nun einfach mal ganz offen hier im Forum. Meine Situation ist folgende: Momentan sind insgesamt 3 Songs von mir auf dem Markt, bei welchen ich Komponist/Autor bin. Ein Song wurde z.B. auf einer Compilation verdealt und hat bislang (immerhin) fünfstellige Klicks bei Spotify erreicht. Die Veröffentlichung liegt schon einige Jahre zurück, das Ganze lief über ein Indielabel und dessen Edition bei einem großen Musikverlag. Ein weiterer Song mit einigen Tausend Klicks bei Spotify sowie Platzierung auf (angeblichen) Top10 bei Itunes platzierten Compilations ist ebenso auf dem Markt, bereits seit 2016. Letztes Jahr folgte dann ein weiterer Release, platziert auf einigen Inhouse Compilations, dort bin ich bzgl. einer transparenten Abwicklung der Zahlungsströme noch am zuversichtlichsten.
Der Grund warum ich nun eigentlich schreibe: Meine Bestrebungen, von den Labels offenene Statistiken und ggf. Anteile der veröffentlichten Werke zu erhalten, liefen bislang größtenteils in`s Leere. Damals hieß es z.T. salopp, eine Rechnungslegung würde sich ja gar nicht lohnen. Das andere Label ignorierte zuletzt eine entsprechende Anfrage. Was mache ich also falsch?Wie sollte ich vorgehen?Mache ich einen krassen Fehler in der Kommunikation, dessen ich mir nicht bewußt bin? Mir winken bestimmt keine großen Erträge, doch sollten die ermittelten Verkäufe nicht transparent vermittelt werden ..?!

Danke im Vorraus!!
Die Beträge sind doch viel zu gering, um da eine größere Welle zu machen.
Was sind denn schon ein paar tausend Klicks?
Sehe das einfach als Promotion an und freue dich, das dein Name da draufsteht..
Auf der Compilation bist du ja auch nur einer von vielen, du würdest also auch nur die anteilige Spielzeit vergütet bekommen und das ist ja fast nix.
Ansonsten bekommst du ja noch etwas Geld von der Gema, wenn sich das physische Album irgendwie gut verkaufen würde.

Was steht denn bezüglich der Vergütung in deinem Vertrag drin?
 
In einem der benannten Verträge steht unter anderem dies bzgl. Vergütung: "Lizenzgeber hat dem Lizenznehmer über die Lizenzguthaben eine Rechnung zu erstellen ( incl. 7% MWSt.). Die Rechnungen werden dann von Lizenznehmer innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungserhalt bezahlt. "

Wie sollte ich da vorgehen? Eine "Welle" machen möchte ich ganz sicher nicht, es geht mir viel mehr um das Prinzip .. Es gibt ja nunmal die unterzeichneten Verträge ..
 
Warum 7%? Bei Dienstleistungen gilt 19%... aber das scheint nicht das einzige Problem zu sein. Mahn ihn halt an. Bei allem anderen dürften etwaige Rechtskosten die Forderung bei weitem übersteigen.
 
In einem der benannten Verträge steht unter anderem dies bzgl. Vergütung: "Lizenzgeber hat dem Lizenznehmer über die Lizenzguthaben eine Rechnung zu erstellen ( incl. 7% MWSt.). Die Rechnungen werden dann von Lizenznehmer innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungserhalt bezahlt.
Hast du überhaupt ein Gewerbe angemeldet, damit du Rechnungen schreiben kannst?
 
Nein, ich habe kein Gewerbe angemeldet. Alleine schon deshalb, weil ich eine ähnliche Einstellung hatte wie du bzgl. kaum zu erwartender Erlöse und "Promo" ohne großes Gewinninteresse. Ohne ordnungsgemäßes Gewerbe scheinen mir die Labels aber scheinbar noch nichtmals Statistiken zukommen zu lassen. Für mich ist meine "Produzententätigkeit" nie die große Sache gewesen, ich würde auch auf Erträge verzichten. Vermutlich sollte ich mich bzgl. Gewerbeanmeldung aber mal beraten lassen ...

Gerade im Netz gefunden: "
In Deutschland sind 19% Mehrwertsteuer obligatorisch. Für einige Produkte und Dienstleistungen gilt aber ein verringerter Satz von 7%. Dies trifft im Besonderen zu für “die Einräumung, Übertragung und Wahrnehmung von Rechten, die sich aus dem Urheberrechtsgesetz ergeben” (§ 12 Abs. 2 Nr. 7c UStG).

Will heißen: Immer, wenn ein Werk entsteht, das urheberrechtlich geschützt ist, oder wenn man jemanden die Nutzung des Werkes überträgt, gilt der ermäßigte Steuersatz."

Quelle: http://www.kunstundso.com/2009/03/31/mehrwertsteuer-7-oder-19/
 
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