Einmal GEMA, immer GEMA?

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Ich bin noch etwas verwirrt über die Frage, ob man neben einer GEMA-Abrechnung noch GEMA-frei Musik verkaufen kann. Manche sagen "ja", andere sagen "ja, ist aber sehr aufwendig Ausnahmen zu beantragen", wieder andere sagen "nein, geht gar nicht". Was ist nun richtig? Hab auf der GEMA Seite so schnell nichts gefunden, hab jetzt aber auch keine Musterverträge komplett durchgelesen.

Ganz dumme Lieschen-Müller-Idee: kann ich nicht zwei Künster-Identitäten annehmen? Einmal Joe Gema und einmal Harry Gemafrei und dann die Werke je nachdem über den einen oder anderen Künstlernamen vertreiben? Sorry hab von dem Rechts-Kram keine Ahnung und finde Vertragstexte immer extrem schwer zu verstehen.
 
Super, mal wieder´n GEMA-Thread...



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Bitte keine Pro/Contra Kloppereien, ich hab nur ne sachliche/rechtliche Frage gestellt, ohne Wertung
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Hoffentlich geht es einmal gesittet über die Bühne.
 
Ich hab mal mitgekriegt wie die Band Embryo (kennt die wer?) das gemacht hat:

Christian Burchard ist in der Gema, aber der Bandname war nicht geschützt. So konnte er von der Gema Knete von den Veröffentlichungen kriegen, aber die Band konnte Gema-frei Auftritte machen.

...ist aber nicht ganz auf deine Frage übertragbar...
 
kann ich nicht zwei Künster-Identitäten annehmen?

Meines Wissens nach Nein!
MWn ist es so, dass man mit ganz normalem, bürgerlichem Namen der GEMA als Mitglied beitritt (es mag ggf Ausnahmen geben, die evtl für namhafte Künstler gelten??).
Das bedeutet, dass Du zunächst mal jedes Werk bei der GEMA zu melden hast. Soweit ist mein Kenntnisstand als ehem. Mitglied, der jedoch durchaus schon überholt sein könnte. Wie das mit Befreiungen von einzelnen Werke aussieht....keine Ahnung.



@"Einmal Gema, immer Gema?":

Ein Kündigung der GEMA-Mitgliedschaft war in meinem Fall problemlos und ohne großen Bürokratie- und Zeitaufwand möglich.
 
Hi,

Hab mich vor einem Jahr mit der gleichen Frage beschäftigt. Ich hoffe ich brings noch zusammen, also alle Angaben ohne Gewehr ;)

Soviel ich mich errinnern kann, kann man sich bei der Gema unterschiedliche Rechte sichern.
Da gibt es die Unterscheidung zwischen Senderecht und Aufführungsrecht. Und jetzt fängst an Diffus zu werden mit meinem Wissen darüber.

Ich bin damals darauf gekommen, dass es schon möglich sein müsste z.B. nur Senderechte zu schützen. D.h. Du könntest in einer Band spielen, deren Songs nie irgendwo gesendet werden und der Veranstalter müsste dann bei euren Gigs keine Abgaben zahlen. Gleichezeitig könntest Du Radio-Jingles machen, die ja nur gesendet werden und dabei dann die Tantiemen kassieren.

Ob das jetzt an unterschiedliche Pseudonyme gekoppelt ist weis ich nicht. Aber man kann sich auch mit mehreren Pseudonymen bei der Gema anmelden.
Sobald Du aber bei der Gema gemeldet bist ist alles was Du komponierst Gemamaterial.

Ich hoffe ich hab dir ein bisschen helfen können.

schöne Grüße,

Greatfun
 
bei einer herkömmlichn gema-anmeldung läuft das so, dass dein gesamtes von dir komponiertes und veröffentlichtes material weltweit über die gema abgerechnet wird.

es ist aber möglich, andere verträge zu machen. viele kollegen, die global veröffentlichen, lassen zb ihre europäischen veröffentlichungen von der gema vertreten, die amerikanischen aber zb von der bmi.

was nicht geht, ist das abrechnen lassen von einzelnen titeln und anderen nicht. also entweder du bist als komponist drin oder nicht.

andererseits: wenn du einen titel nicht bei der gema anmeldest, wird er auch nicht abgerechnet.
man darf zwar als gema-mitglied nicht offiziell 'gemafrei' produzieren (ist ein teil der vertrags), aber unter pseudonym kräht in der praxis kein hahn danach. niemand kann nachweisen, dass mir die melodie des 'gemafreien' hits nicht von meiner tante emma vorgepfiffen wurde. ich kann dann halt das pech haben, dass tante emma dann plötzlich die hand aufhält :)

es ist auf jeden fall schwieriger dafür zu sorgen, dass alle gema-titel korrekt abgerechnet werden als zu verhindern, dass dir die gema ungemeldete titel zuordnen möchte, von denen sie gar nichts weiß.

und natürlich musst du nicht für immer in der gema bleiben. du kannst jährlich wieder austreten.

übrigens sind die leute bei der gema nett und umgänglich. man kann anrufen (und sich durchstellen lassen, bis man den richtigen ansprechpartner findet) und sich beraten lassen.
 
OK danke für eure Antworten.

Wie ist es mit Kompositionen die vor GEMA Eintritt entstanden sind? Bleibt das weiter GEMA freies Material, oder wird das mit einverleibt? Wäre dann natürlich schwierig wenn schon Lizenzen verkauft wurden.
 
ModulationMatrix:
Wie ist es mit Kompositionen die vor GEMA Eintritt entstanden sind?
Bleibt das weiter GEMA freies Material, oder wird das mit einverleibt?
Letzters, soeit ich das bisher verstehe.
Allerdings sagt die GEMA in ihren FAQs dass man nur Lieder anmelden soll
bei denen ein Ertrag zu erwarten ist.
Also zB was in deiner Schublade schlummert musste erst anmelden wenn es das erste mal veröffentlich wird.

Wäre dann natürlich schwierig wenn schon Lizenzen verkauft wurden.
Wie ist der Satz zu verstehen?
In D-Land hast du das Urheberrecht auf deine geistigen Schöpfungen,
das kannst du nicht verkaufen.
Du kannst höchstens Nutzungsrechte verkaufen.
Hast du uneingeschränkt alle Nutzungsrechte deiner Sogs an einen Verlag verkauft?

Gruß JC
 
Einfach mal bei der GEMA anrufen und Fragen?
CFR
 
OK danke für eure Antworten.

Wie ist es mit Kompositionen die vor GEMA Eintritt entstanden sind? Bleibt das weiter GEMA freies Material, oder wird das mit einverleibt? Wäre dann natürlich schwierig wenn schon Lizenzen verkauft wurden.

Du kannst *vor* dem offiziellen Beitritt zur GEMA eine Liste von Titeln ausdrücklich ausnehmen. Das musst Du Dir dann bestätigen lassen, alles, was Du nicht ausdrücklich, schriftlich, vorher ausgenommen hast, wird automatisch GEMA.

Solange Du dann Mitglied bist, musst Du laut Vertrag *alles* anmelden, was Du veröffentlichst. Das gilt auch für Stücke, die Du nur live spielst. Nach Auffassung der GEMA ist jede Veröffentlichung und/oder öffentliche Aufführung mit einer "Ertragserwartung" verbunden. Es gibt keine "unkommerzielle Musik" in der Welt der GEMA.

Wie schon erwähnt kannst Du aber *angeblich* einzelne Veröffentlichungsformen von der Verwertung ausnehmen. Zum Beispiel kannst Du online nicht verwerten lassen, während Rundfunk kassiert wird. Einige behaupten auch, man könne über die Gründung eines Verlags sein Werk aufteilen, indem man nur als Verlag Mitglied wird und dann eben nur die beim Verlag erschienenen Stücke anmeldet.
Beides ist sehr wahrscheinlich nur ein Gerücht. Bisher konnte mir niemand eine Verlautbarung der GEMA zeigen, in der dergleichen Techniken offiziell bestätigt und als Vertragskonform bezeichnet werden.

Ach so: was den Vertrag angeht: versuch doch, zu verhandeln. Ein paar Extraklauseln von Dir hinzufügen und ein paar von der GEMA-Vorlage streichen kannst Du jederzeit. Würde mich echt interessieren, wie das bei der GEMA ankommt ;-)
 

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