Ehemals verschollene Aufnahmen kulturelles Wort - Verwertbarkeit?

  • Ersteller FrieseTLM170
  • Erstellt am
F

FrieseTLM170

Registriert
02.07.16
Beiträge
7
Reaktionen
4
Punkte
22
Nur mal angenommen ...
ihr würdet nach gut 25 Jahren einen Dachboden aufräumen - und es fällt euch ein Karton mit DAT-Kassetten in die Hände mit Original-Mitschnitten von Vorträgen und Diskussionen der damals angesagtesten Philosophen/Denker in bester Sendequalität. Einige dieser Philosophen sind bereits gestorben.
Fragen:
1. Wäre es möglich, diese Vorträge in irgendeiner Weise legal zu verwerten?
2. Wie müsste man, rechtlich korrekt, mit diesem Fund verfahren?
3. Spielt es eine Rolle, ob der damalige Auftraggeber für den Mitschnitt noch unter den Lebenden weilt?
4. Bei Weitergabe an Journalisten - könnten diese gezwungen werden, den Namen des Finders herauszurücken? Oder gibt es das Recht auf Auskunftsverweigerung in diesem Fall?

Anmerkung: Ich bitte um seriösen Umgang mit dieser Anfrage, da diese eine gewisse Bedeutsamkeit hat. Also bitte keine lapidaren OT-Kommentare. Danke für die Beachtung.
Besonders würde ich mich über Reaktionen von Menschen freuen, die beruflich mit Kulturellem Wort zu tun haben.
 
  • Danke
Reaktionen: EC2
Das dürfte recht schnell in ein urheberrechtliches Problem einmünden, welches mindestens mit den Nachfahren der Redner in einzelnen zu klären ist.

Wenn die Urheber als Person gehandelt haben.

Wenn darüber hinaus irgendwelche Verlagsverträge existieren (kann ja leicht sein da ja solche Persönlichkeiten oftmals auch z.B. Buchautoren waren), ist das Verwerten mit den Verlagen abzuklären und zu verhandeln.

Und so weiter und so fort...

Auf jeden Fall ein komplexes Vorhaben und mit erheblichen Mühen und erforderlichem Eifer verbunden.

Der Fund per se ist ja dann noch mit einem eventuellem Besitzer/Eigentümer abzustimmen.

Als Beispiel:
Du könntest ja, nach Auszug eines Verlagshauses aus einem Mietobjekt, als Nachmieter im Keller eine Schachtel mit Manuskripten des Verlages finden.
Die gehörten ja dann immer noch dem Verlag und nicht automatisch dem Finder...
 
Nur mal angenommen ...
ihr würdet nach gut 25 Jahren einen Dachboden aufräumen - und es fällt euch ein Karton mit DAT-Kassetten in die Hände mit Original-Mitschnitten von Vorträgen und Diskussionen der damals angesagtesten Philosophen/Denker in bester Sendequalität. Einige dieser Philosophen sind bereits gestorben.
Fragen:
1. Wäre es möglich, diese Vorträge in irgendeiner Weise legal zu verwerten?
2. Wie müsste man, rechtlich korrekt, mit diesem Fund verfahren?
3. Spielt es eine Rolle, ob der damalige Auftraggeber für den Mitschnitt noch unter den Lebenden weilt?
4. Bei Weitergabe an Journalisten - könnten diese gezwungen werden, den Namen des Finders herauszurücken? Oder gibt es das Recht auf Auskunftsverweigerung in diesem Fall?

Anmerkung: Ich bitte um seriösen Umgang mit dieser Anfrage, da diese eine gewisse Bedeutsamkeit hat. Also bitte keine lapidaren OT-Kommentare. Danke für die Beachtung.
Besonders würde ich mich über Reaktionen von Menschen freuen, die beruflich mit Kulturellem Wort zu tun haben.

Das ist natürlich eine interessante Trouvaille - wer und was auch immer Philosophen sein mögen, die vor 25 Jahren "angesagt" waren.

Da ich die Entstehungs- und Rahmenbedingungen nicht kenne, sage ich zum rechtlichen Teil mal nichts.

Die beste Art der "Verwertung" scheint mir darin zu liegen, wissenschaftliche Einrichtungen wie Institute, Archive, etc. zu kontaktieren, die sich mit den jeweiligen Denkern beschäftigen und die Aufnahmen diesen zu Forschungszwecken zu überlassen.
 
wenn jemand die aufnahmen damals gemacht hat, ohne die erlaubnis des urhebers erhalten zu haben, dürfte das vergehen wahrscheinlich verjährt sein, aber die rechte am tonmaterial sind, soviel ich weiß, grundsätzlich erst 70 jahre nach dem tod des urhebers freigegeben..
alles andere muß wahrscheinlich erstmal mit möglichen rechte-inhabern geklärt werden...
ohne deren einverständnis würde ich nichts veröffentlichen.
glaube aber nicht, daß sie dich zwingen könnten, das material herauszurücken.
aber frag doch mal struppi, der ist jurist und kennt sich da aus...

welche philosophen gemeint sind, würde mich auch mal interessieren...

vor 25 jahren war die frankfurter schule oder der existentialismus ja wohl schon ziemlich out...
vielleicht wissenschaftstheorie, popper oder sowat?
 
Nur mal angenommen ...
ihr würdet nach gut 25 Jahren einen Dachboden aufräumen - und es fällt euch ein Karton mit DAT-Kassetten in die Hände mit Original-Mitschnitten von Vorträgen und Diskussionen
Hier greift zumindest das Recht der Tonträgerhersteller mit den darin enthaltenen Schutzfristen ~> https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__85.html

Sollten die Beiträge mal irgendwo gesendet worden sein, kommt auch das Recht der Sendeunternehmen mit den dortigen Fristen in Betracht ~> https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__87.html ins Spiel.

Bei veranstalteten Darbietungen der Aufzeichnungen kann auch noch der Schutz der Veranstalter betroffen sein ~> https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__81.html

Sollten die Personen die darauf zu hören sind als Künstler agiert haben, dann kommt auch das Recht der aufführenden Künstler mit den dortigen Fristen in Betracht ~> https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__73.html

Sofern aber die Beiträge auf den Datenträgern für gar Presseerzeugnisse gewesen und als diese vorgelesen oder vorgetragen worden sein, greift in diesem Fall dann der Schutz des Presseverlegers mit den zugehörigen Schutzfisten ~> https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__87f.html


Das alles wäre die Dinge die vor der Nutzung zu klären wären, um späteren möglichen Regressansprüchen vorzubeugen.
 
Meine Beurteilung:

1. Du hast keine Rechte daran.
2. "Journalisten ... können sie sich ... auf das Zeugnisverweigerungsrecht berufen, d. h. sie können vor Gericht die Aussage verweigern, wer ihnen die Informationen zu einer bestimmten Story gegeben hat." (https://de.wikipedia.org/wiki/Journalist)
3. Da Deine Angaben wenig konkret sind ("...angesagtesten Philosophen/Denker"???), kann hier keiner wirklich etwas beurteilen.

Die gewünschte Antwort wirst Du AUSSCHLIEßLICH von einem Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht erhalten. Ohne Letzteres empfiehlt sich weder eine Weitergabe noch Veröffentlichung usw., da nicht abschätzbar ist, wessen Rechte ggf. berührt oder verletzt werden. (Könnte teuer werden.)
 
3. Da Deine Angaben wenig konkret sind ("...angesagtesten Philosophen/Denker"???), kann hier keiner wirklich etwas beurteilen.

Danke erst einmal für die Antworten. Die Nennung von Namen würde lediglich die Neugier einiger befriedigen, würde am eigentlichen Sachverhalt jedoch nichts ändern oder zielführend wirken. Zudem wäre eine Namensnennung schlichtweg unklug.
 

Oft gelesene Themen

Zurück
Oben