Darf man Steinberg EDU`s gebraucht weiterverkaufen...NEIN!?!?

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Hi [g=79]Homerecordler[/g],

vielleicht interessiert es euch.
Ich wollte mir vor kurzem eine Steinberg EDU Version (Halion3) von jemandem abkaufen, und habe vorher Steinberg per Mail angeschrieben ob ich als Ausbilder "EDU-Berechtigt" bin.

Als Antwort kam folgende überraschende Info vom Steinberg Support:

"Sehr geehrter Kunde,

leider ist es offiziell nicht gestattet EDU Lizenzen zu verkaufen oder zu übertragen.

Mit freundlichen Grüßen
..."

(Den Namen des Steinberg-Mitarbeiters habe ich rausgenommen)
 
hm... vielleicht ist das rechtlich nicht so einfach mit dem Weiterverkauf, weil man ja durchschnittlich einen Nachweis erbringen muss bei dem Erwerb, dass man berechtigt ist, eine EDU-Version zu beziehen. Verkauft man das Teil nun gebraucht weiter, so gibt es ja keine Garantie, dass der neue Besitzer auch berechtigt ist.
Wenn man es jetzt ganz kriminell unterstellt, so könnte ein student ne EDU-Version kaufen und sie an seinen Kumpel, der nie im Leben ne EDU bekommen würde, weiterverkaufen... sowas wird damit vermutlich einfach unterbunden...

Aber keine Gewähr :D Ich rate auch nur, was hier Sinn machen würde ;)
 
Mag sein, aber aus dem Grund habe ich ja Steinberg angeschrieben, ob ich ED-Berechtigt bin.
Damit der Verkäufer sowie auch ich als Käufer, auf der sicheren Seite sind.

Also ich find das nicht in Ordnung...
 
5. Was ist beim Gebrauchtkauf von Steinbergsoftware zu beachten?

Wichtig ist vor allem, dass der Verkäufer den [g=398]Dongle[/g] mit den entspr. Lizenzen mit verkauft. Ohne die Lizenz (die sich bei schonmal installierter Steinberg-Software auf dem [g=398]Dongle[/g] befindet) ist jedes Steinberg Produkt wertlos. Bitte beachten: Steinberg EDU-Versionen dürfen nur auch wieder an Schüler/Studenten oder Lehrer verkauft werden.


Zumindest war das mein letzter Informationsstand vor 2 Jahren ca.

@tsching, chris von steingerb: Steht da was falsches in unserer [g=539]Cubase[/g] FAQ?
 
Also ich find das nicht in Ordnung...

Dann hättest Du die Vollversion kaufen sollen..sorry aber manche bekommen den Hals nicht voll!
 
@franky:

Worüber regst Du Dich jetzt so auf?

1. habe ich die EDU-Version noch garnicht gekauft!
2. finde ich es mehr als legitim zu versuchen so günstig wie mögich an die Software zu kommen; solange es offiziell und rechtlich in Ordnung ist.
3. war Sinn dieses Posts die anderen HR-Mitglieder auf diese Sachlage hinzuweisen...
 
Für mich wirft sich da noch enie Frage auf:

Bezugsberechtigt sind also nur Schüler/Schulen/Lehrer.

Was ist also, wenn man als Schüler eine EDU-Version erwirbt, und dann etwas später kein Schüler mehr ist?
Rechtlich ist das sicher einwandfrei, da einen sicher niemand zwingen kann, die EDU-Version wieder abzugeben - aber wie verhält sich das, wenn man mal nachweisen müßte, daß man zum Zeitpunkt des Erwerbs Schüler war?

Bei Direktkauf von Steinberg kein Problem, denn die haben ja die Bestätigung der Schule mit dazu bekommen.
Aber beim Verkauf von Gebraucht-EDU-[g=539]CuBase[/g] an einen Schüler, der dann kurz später nicht mehr Schüler ist....?

Oder versuche ich gerade, zu spitzfindig zu sein?

Gruß Alex
 
ich versteh diesen Aufreger gerade auch nicht. Soweit ich weiß, ist die EDU-Version eine Vollversion, nur mit der Einschränkung, dass man damit keine kommerziellen Produkte anstreben darf (wenn ich mich noch recht erinnere).

Wenn jetzt jemand nur für sich selbst oder wirklich für den Nutzen einer Ausbildung oder ähnliches die EDU-Version beziehen möchte, weil sie in der Tat eine gute Ecke billiger ist, sehe ich da nichts schlimmes dran. Immerhin möchte der gute ja eine legale Lizenz erwerben.
 
Dann hättest Du die Vollversion kaufen sollen..sorry aber manche bekommen den Hals nicht voll!

wieder was gelernt.
so geht man also richtig mit den zahlenden kunden der zukunft um ;)


lg
 
@Psycholator
@paul-notAnAlien


Danke für euren seelischen Beistand...:)
 
Wenn Du Edu-berechtigt bist, warum kaufst Du dann nicht direkt bei Steinberg?
Bist Du denn Ausbilder im Audio-Bereich?
 
also der händler bei dem ich damals meine edu version gekauft habe, hat mir gesagt, dass man

a: diese auch wenn man nicht mehr edu berechtigt ist weiter verwenden kann
b: damit auch komerzielle sachen machen darf
 
Es ist aber ausschlaggebend, was Steinberg sagt, nicht der Händler.

Im Netz gibt es ja einige Händler, die EDU-Versionen verkaufen, ohne die Berechtigung nachzuprüfen. Die machen schön ihren Umsatz damit.
 
Nein.
Ich hab "nur" einen klassischen AdA-Schein.
Aber um genau das zu erfahren hatte ich Steinberg angeschrieben.
Ich hab mit "ja geht" bzw. "nein geht nicht" gerechnet.
Aber nicht damit, dass EDU grundsätzlich nicht weiter verkauft werden dürfen.
 
Ich habe vor ein paar Monaten Steinberg [g=539]Cubase[/g] 4 EDU gekauft und hatte mich vorher informiert. Zur Aufklärung...

1.) Die [g=539]Cubase[/g] EDU Version ist die selbe. Kein Unterschied zur normalen Version. Der Unterschied liegt in der Lizenz auf dem [g=398]Dongle[/g] und einem EDU Aufkleber auf der Schutzfolie der Verpackung.
2.) Man muss nur bei Kauf EDU-berechtigt sein. Wenn man als Student [g=539]Cubase[/g] kauft und drei Monate später exmatrikuliert wird, ist das egal. Man muss auch nicht aller 6 Monate Nachweise erbringen oder sowas.
3.) Man hat wie normale Käufer Anspruch auf Updates und Upgrades, dann aber zur jeweiligen Kondition - soweit ich es damals gesehen habe, gibt es auch gar keine EDU Upgrades.
4.) Auf dem [g=398]Dongle[/g] ist eine EDU-Lizenz explizit vermerkt und wie schon festgestellt wurde ist die EDU-Version nur auf EDU-berechtigte übertragbar
5.) Diese Weiterverkaufseinschränkung ist dann nunmal der Haken an der EDU Sache -> das muss man einfach vorher mitbedenken. Softwarekauf ist eben brisanter. Du darfst [g=539]Cubase[/g] ja auch nicht zurückschicken wenn es dir nicht passt. Das würde mich viel mehr nerven. Die Weiterverkaufseinschränkung ist mir in der Tat aber auch neu.
 
Weiß denn jemand, was genau in den Lizenzbestimmungen der EDU-Version steht?
Genau das ist ausschlaggebend, wenn es darum geht, ob Produkte, die mit einer EDU-Version gemacht wurden, auch verkauft werden dürfen.
 
Alex74 schrieb:

... , ob Produkte, die mit einer EDU-Version gemacht wurden, auch verkauft werden dürfen.

Na klar kann man auch mit einer EDU-version Musik
produzieren und diese Musik dann veröffentlichen/verkaufen.

Welchen Sinn soll denn eine Musiksoftware sonst noch haben?
 
Es geht in diesem Fall ja darum, ob eine EDU-Version die von einem EDU berechtigten gekauft wurde gebraucht an einen anderen EDU berechtigten weiterverkauft werden darf.
In der FAQ auf dieser Seite steht das als erlaubt drin (Danke Ben für das Zitat) und das war so auch mein Stand.

Steinberg widerspricht dem Ganzen in der Mail eindeutig und erlaubt einen Weiterverkauf der EDU generell nicht.

Wer hat nun Recht? Steinberg oder Steinberg?

P.S. Was Händler dazu sagen ist bekanntermaßen ziemlich egal. Thomann hat z.B. ein Standard-PDF für EDUs aller Hersteller. Wenn sich Steinberg aber inzwischen selber widerspricht wirds imo interessant.
 
warten wir einfach auf die experten (chris und tsching) - bisher hat es von seiten steinberg hier im gelautet, dass die edu-software eben wie von ben gepostet nur an edu-berechtigte weiterverkauft werden darf.

lg
flox
 
HipHopMacher schrieb:
Na klar kann man auch mit einer EDU-version Musik
produzieren und diese Musik dann veröffentlichen/verkaufen.

Welchen Sinn soll denn eine Musiksoftware sonst noch haben?

Schulung/Ausbildung?
 

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