Darf ich die Midi-Dateien oder allg. die Melodien von Klassikwerken verwenden?

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Hi Leute,

hab hier schon gelesen, dass sich hier richtige Urheberrechtsprofis tummeln. :)

Meine Frage ist, ob die Melodien von z.B. Mozart, Bach etc. geschützt sind.

Ich möchte gerne mit einem Freund einen RMX von einem solchen Werk für nicht-kommerzielle Zwecke produzieren und zum kostenlosen Download auf mp3.de bereitstellen.

Geht das?

Nur aus Interesse: Dürfte ich den Track später sogar auch verkaufen?

Vielen Dank für eure Antworten!
bye
DJ Trancelight
 
Moin,
ja, darfst du. Alle Werke die älter als 80 Jahre sind kannst du benutzen, auch kommerziell.
 
Rein Rechtlich darfst du nicht ohne Abklären. Das wäre ja dann quasi wie eine Coverversion. Die entscheidende Frage ist jedoch: interessierts jemand.

Für irgendwo einen Gratisdownload spielts sowas von keine Rolle. Für eine [g=420]CD[/g] bis ca. 500stk Auflage eigetnlich auch noch nicht, da sowas meist mit einem Grummeln übersehen wird von den Urhebern bzw. denen die die Rechte daran haben - sofern es überhaupt entdeckt wird. In der Regel macht sich für sowas niemand die Mühe ein Verfahren zu starten.

Alles eine Frage der Vermarktung, wie presänt das Ding wird. Aber rein Rechtlich ists illegal, da müsstest du bei den Leuten mit den Rechten nachfragen und ein Abkommen aushandeln, falls du alles im grünen Bereich regeln willst.

P.s. ich beziehe mich da auf was ich aus der Schweiz kenne, aber in Deutschland ists ja sogut wie das selbe denk ich.

Naja, vieleicht kann dazu noch wer was schreiben wo so ein Ding schon durchgezogen hat, was ich hier schreibe sind einfach Erfahrungen von Kumpels wo ich schon zu Gehör bekommen hab.

EDIT: jo stimmt, das mit der Verjährungsfrist gibts ja noch irgendwas! sinds nicht 70 Jahre?
 
popsta schrieb:
Moin,
ja, darfst du. Alle Werke die älter als 80 Jahre sind kannst du benutzen, auch kommerziell.

Moooep

Moment, nur mal kurz ein Einwurf dazu...
Es gab mal einen Bericht über irgend einen Boxer der ein Stück von Beethoven oder so als Einmarschmusik verwenden wollte. Das wurd ihm untersagt von irgendeinem Verein, der die Rechte an diversen Klassikern besitzt. Dort wurde irgendwas von Schutz des Kulturguts usw. erzählt. Das selbe galt, dem Bericht nach, auch für Coverversionen/ Remixe von Stücken die als sogenannte Klassiker gelten. Also praktisch alle Stücke von bekannten Komponisten alà Mozart, Bach, Beethoven usw. Soll heissen du darfst sie zwar spielen, aber eben nicht überall und verändern auch nur mit Genehmigung.

Kann natürlich sein, das es das nicht mehr gibt ?!? Ich würde auf jeden Fall mal bei [g=119]Gema[/g] und co. anfragen ;)
 
Das Urheberrecht erlischt in Deutschland 70 Jahre nach Tod des Urhebers.

Das Leistungsschutzrecht (das ist das Recht der Interpreten und Tonträgerherstellers an den Aufnahmen) erlischt 50 Jahre nach Veröffentlichung.
 
@holgmann
... Kulturgut ist i.d.R. Allgemeingut. Und das darf als Solches benutzt, verwertet und aufgeführt werden.
Du darfst natürlich nicht eine klassische Produktion vom Orchester XYZ von [g=420]CD[/g] rippen und die dann benutzen. Da gilt aber wiederum das Leistungsschutzrecht und nicht das Urheberschutzrecht. Die Rechte liegen dann beim Verlag.

Was das Umstricken eines klassischen Songs via [g=32]Midi[/g] Files betrifft... da weiß ich jetzt nicht 100% drüber bescheid. Der Schutz des Kulturguts gilt da natürlich auch, aber das müsste eigentlich Auslegungssache sein und kann erst nach Fertigstellung des Songs entscheiden werden.
 
Dankeschön Popsta für die Erklärung :)

Ich hatte mich damals etwas gewundert, das es solche Auflagen gibt.. ?!?
Aber wo kann man sich denn genauer über das Thema erkundigen?
Es gibt ja z.B. auch sogenannte Standards, vor allem beim Jazz, bei denen ich das Gefühl habe das jeder das mal spielt, z.B. Summertime. Ich kann mir nur nicht vorstellen das Summertime, um bei dem Beispiel zu bleiben, schon 70 Jahre auf dem Buckel hat oder ??
Darf ich das einfach so nachspielen?
Oder eben andere Stücke die über 70 Jahre alt sind?
 
Oder eben andere Stücke die über 70 Jahre alt sind?

Erst 70 Jahre nach Tod des Urhebers, erlischt das Urheberrecht in Deutschland.
 
Die entsprechenden MIDIFILES hast Du doch auch nur im Internet gestohlen und nicht gekauft, so wie sich das eigentlich gehört.
es steckt viel Arbeit in sowas.

Samples von Originalaufnahmen darfst Du jedenfalls nicht verwenden.
(Leistungsschutzrechte)

Du darfst das aber gerne nachprogrammieren.
Wenn Du es kannst ...
 
besteht nicht die möglichkeit, urheberrechte nach dem tod an dritte weiterzugeben (z.b. innerhalb der familie oder so)? ich glaube, mich dunkel erinnern zu können, dass das mal ein thema hier war. vielleicht rührt daher auch die oben beschriebene reaktion von dem verein?

falls ich das thema erweitern darf: wie siehts mit traditionals aus? ich würde gerne über kurz oder lang eine rockige version eines coolen traditionals machen...

ahnungslos
edge
 
besteht nicht die möglichkeit, urheberrechte nach dem tod an dritte weiterzugeben (z.b. innerhalb der familie oder so)?

Ja, denn sonst wäre die Reglung, dass das Urheberrecht erst 70 Jahre nach Tod des Urhebers erlischt, sinnlos ... ;)
 
sonst wäre die Reglung, dass das Urheberrecht erst 70 Jahre nach Tod des Urhebers erlischt, sinnlos

wieso meinst du? ich bin mehr in der literarischen ecke bewandert, und dort ist afaik 80 jahre nach dem tod des autors wirklich sense mit rechten - so hat der reclam verlag ja auch ein vermögen mit den alten klassikern machen können. auch projekt gutenberg stopft alles ins netz, was nicht niet- und nagelfest ist...

gruss
edge

edit: ach so!!! jetzt komm ich mit! also urheber ungleich autor? hm, dann wird die sache aber einiges komplizierter...
 
Vielleicht hab ich dich falsch verstanden, aber damit jemand die Rechte die 70 Jahre nach dem Tod noch wahrnehmen kann, müssen sie ja vererbt werden. Denn sonst wäre ja mit dem Tod des Urhebers schon schluss.

Bei der Literatur sind es auch 70 Jahre nach Tod, ist ja auch das Urheberrecht, das hier greift.

Edit: Ok, wahrscheinlich ist das falsch ausgedrückt mit dem vererben des Urheberrechts, da das ja an den Urheber gebunden ist, aber das Werk ist ja noch 70 Jahre geschützt und irgendwer wird ja die Verwertungsrechte u.Ä. für diese Zeit erben, das meine ich.

PS: Urheber=Autor
 
ok, also wenn ichs richtig verstanden habe:

- 70 jahre nach dem tod des autors (sind wirklich 70 und nicht 80, mein fehler) verfallen alle ansprüche und man kann sich über das werk hermachen
- in diesen 70 jahren muss (logischerweise) irgendjemand sorge tragen, dass das auch eingehalten wird (stichwort vererbung), aber nach diesen 70 jahren darf die urgrossenkelin keine ansprüche mehr darauf erheben
- aufnahmen darf man trotzdem nicht verwenden, da es aufnahmen sind und nich das "abstrakte" werk
- ausnahme: gewisse von irgendjemand irgendwann zum special kulturgut status erhobenen werke darf man trotzdem nicht verwenden (siehe holgmanns post oben)

--> aber da könnte ja jeder kommen! somit wird ja der urheberrechtsverfall umgangen! also (um nochmals auf meine traditionals zurückzukommen) könnte man auch diese zum unantastbaren kulturgut erklären, und dann gute nacht?

seltsam.

gruss
edge
 
Also wie wäre es dann mit zB einer Bearbeitung von Beethovens "Für Elise" ?

Das müsste dann doch theoretisch erlaubt sein eine eigene Version davon, die zwar in manchen Teilen bearbeitet ist, aber dennoch zweifelsfrei eine Adaption des Originals darstellt, zu veröffentlichen... oder wäre das einer dieser Fälle wo diese Regel nicht greift und wenn ja, warum?


mfg Electric-Ric
 
Hallo Leute,

mit 15 Antworten auf mein Thema, hätte ich nicht gerechnet und das alles so schnell!

Die Frage stellte sich bei mir, weil schon ein bekannter DJ sich an ein Klassikstück rangemacht hat und ich gerne mit einem Freund von diesem Klassikstück auch eine Version davon erstellen möchte.
Um diesen RMX gehts:

Jan Vayne - Heavens Air

Das Original heißt: air

Ich mag total die Werke von diesen unvergessenen Klassikkünstlern.

Nach euren Aussagen darf ich also den RMX erstellen.
Wenn kommerziell, dann soll er auf einen karikativen Sampler drauf.

Danke euch, für die vielen kompetenten Antworten!

Schöne Grüße
DJ Trancelight
 
fmo schrieb:
Die entsprechenden MIDIFILES hast Du doch auch nur im Internet gestohlen und nicht gekauft, so wie sich das eigentlich gehört.
es steckt viel Arbeit in sowas.


Ist doch das selbe als wennde eben in die Stadtbücherei rennst und dir die [g=112]Partitur[/g] vonne Mondscheinsonate abschreibst und eintippst..




@ DJ Trancelight:

Meinst du das Air von bach?



Dann fahr dir mal das Requiem zu Mozart rein, das könnte dir auch gefallen. Ist anders, hat aber ne sehr gute Stimmung in der Richtung.
 
@Utz

Genau, ich mein das Air von Bach!

Dann fahr dir mal das Requiem zu Mozart rein, das könnte dir auch gefallen. Ist anders, hat aber ne sehr gute Stimmung in der Richtung.

Echt? Cool, vielen Dank für den Tipp!
Ich und mein Co-Produzent möchten dann sicher weiterhin in dem Bereich produzieren, wenn es gut geklappt hat.

Merci!

Schöne Grüße
DJ Trancelight
 

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