Coverversion verschenken

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DiscoTobi

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Servus,

meine band und cih haben ne coverversion, dazu würden wir gerne nen clip drehen und auf z.b. youtube stellen und den song selbst auf [g=420]cd[/g] verschenken. die frage wie ist das erlaubt. also wir wollen damit nichts verdienen. danke
 
ist eine veröffentlichung eines songs, an denen ihr 0 rechte habt, ergo ist nicht legal.

stelle dir mal vor du bist ein rockstar :D
... und ich nehme mir ein lied von dir, spiele es nach, und verschenke es.
fändest du das gut?


Gruß,

Michael
 
Wenn du Musikstücke fremder Interpreten öffentlich machst, betrifft das immer die Rechte der Urheber. Dies ist (in Deutschland) nicht so ohne weiteres erlaubt!

Bei Youtube gibt es nun aber seit einiger Zeit eine Art "Sonderdeal", den Youtube mit der [g=119]GEMA[/g] (oder auch anderen Gesellschaften?) ausgehandelt hat. Dort kann man also - berichtigt mich, falls das nicht mehr so ist - auch Cover-Songs online stellen.

EIn link dazu:

Heise

Ich glaube (hoffe), das ist noch so. So kann man nämlich auch eine persönlich Youtube Seite als Alternative zu MySpace und Co. verwenden - MIT Covern!

Gut, man muss es dann eben noch in ein kleines Video verpacken.



Wenn du die Cover-[g=420]CD[/g] nur im Bekanntenkreis verschenkst sollte das kein Problem sein - nur: wo ist das die Grenze?
 
jo hast recht. danke
 
bei youtube darf man cover online stellen? sicher? das wäre ja genial, dann könnte ich also meine ganzen mir im kopf schwebenden coverversionen einfach produzieren, dort hochladen und mich dann auf anfragen aus aller welt freuen :D ich wollte schon immer coverversionen machen, hatte aber "schiss", dass ich dann ärger kriege, nur weil ich die veröffentliche...
 
Das geht... seit Anfang des Jahres... du darfst die Clips allerdings NICHT auf deiner Homepage (oder myspace) einbinden - was du dort machen kannst - einzelne Schnipsel als Stream online stellen, im Jahr (ich glaube) 100€ an die [g=119]Gema[/g] abdrücken und das war's....
 
Das geht... seit Anfang des Jahres... du darfst die Clips allerdings NICHT auf deiner Homepage (oder myspace) einbinden

Das heißt aber auch: keine Einbindung der entsprechenden links, richtig?


Ein Hinweis auf die Youtube-Seite müsste quasi mit einem "verschlüsselten" Link erfolgen. Also etwa so:

www(dot)youtube(dot)de/MountainKing


.... oder so ähnlich. Richtig verstanden? Oder wäre dieser Hinweis - OHNE direct-link - sogar schon zu viel des Guten?



P.S. Diese Seite gibt es übrigens NICHT.
 
Tobi, machs einfach (das mit dem youtube). Mehr als gelöscht werden könnt ihr praktisch nicht!

und verlinken ist erlaubt, youtube ist ja legal. Wenn die keine restriktionen geben ists erstmal gefahrlos.
 
Nein, direkt Link geht schon, du hast bei youtube aber die Möglichkeit (sieht man ja oft bei myspace-Seiten) das Video einzubetten - dies darfst du dann nicht machen - ich hatte das auch irgendwo gelesen... moment... find es gerade nicht... werd's nochmal suchen....
 
es gab doch mal so nen gitarristen, der bei youtube gitarren-lehrstunden hochlud und quasi zum kult wurde. also, dass er selber gitarrespielen im video erklärt und vormacht usw., und das ganze dann mit bekannten songs - der wurde ja dann sogar verklagt oder so :eek: das heißt inzwischen wäre das dann o.k?
 
Wie kann man eigentlich auf die schnelle rauskriegen, OB ein Song ÜBERHAUPT im [g=119]GEMA[/g]-Repertoire geführt wird?


Hintergrund: Wenn ich nun einen Non-[g=119]GEMA[/g]-Song covere und bei Youtube online stelle, hab ich ja wieder das Rechte-Problem und findige Anwälte wollen wieder etwas dran verdienen.

Um dies zu umgehen wäre es schön, schnell eine Auskunft zu erhalten - ob oder ob nicht!

Gibt es da einen (immer aktualisierten) Katalog an Songs bei der [g=119]GEMA[/g], den man online einsehen kann? Oder muss man im Einzelfall dann konkret anfragen - per mail oder so?
 
Schau mal hier:
http://www.[g=119]gema[/g].de/musikrecherche/
 
Wenn du Coverst und dann verschenkst, musst de nen Freistellungantrag bei der [g=119]GEMA[/g] stellen! Die müssen das ganze ersteinmal begutachten, und was weiss ich alles mit machen... Wenn der antrag dann durch ist, dann dürft ihr die CD verschenken. Kann sogar sein das du dann nen kleinen Betrag an die [g=119]GEMA[/g] zahlen musst. Aber wenn du an dem Stück arranguierst und leicht abänderst was ja durchaus bei einem Cover mal vorkommt, dann kannst du das ganze einfach als komposition anmelden! Dann bekommt der Urheber ein teil von dem Geld wenn das Cover im Radio oder anderen Medien gespielt wird und du selbst bekommst sogar nen wenig knete für das ganze! musst dich mal ein wenig bei der [g=119]GEMA[/g] direkt schlau machen was das für voraussetzungen beiinhaltet und welche kriterien erfüllt werrden müssen.... ;o)) Gruß Benny
 
Jo danke euch allen
 
Vorsicht:
Du darfst nicht einfach so einen bereits vorhanden Song ändern und als eigene Komposition melden - in dem Fall brauchst du nämlich die Genemigung des Komponisten - was sehr schwierig ist und meist Geld kostet

Wenn du die CDs pressen lässt musst du sowieso einen [g=119]GEMA[/g]-Schein ausfüllen und auch [g=119]GEMA[/g]-Gebühren zahlen (IMMER). Sind die Songs [g=119]GEMA[/g]-frei und du willst die CDs verschenken bekommst du das Geld wieder zurück - sind das (bei Covers) copyright-geschützte Songs musst du angeben wieviele CDs verkauft (mit Angabe des VKs) und wieviele zu Promozwecken verschenkt werden - du bezahlt AUF JEDEN FALL aber [g=119]Gema[/g]-Gebühren (sonst würde ich alle Songs auf Bravo Hits Covern und für 5€ Deutschlandweit verticken ;-))
 
Also um mal kurz zu erläutern, was jemand darf und was nicht. Du darfst bei youtube in der Tat Original [g=119]GEMA[/g] Musik verwenden, in deinen Videos.

Wenn allerdings diese Videos beispielsweise eine Aufzeichnung eines Konzertes sind oder in sonstiger Art und Weise mit einer Musikband verknüpft werden, will heißen, dieser Song wird als Cover in irgendeiner Art und Weise gesungen, dann darfst du das nicht, ohne dir die Genehmigung des Verlages oder des Autors zu holen.

Solltest du das doch tun, dann stehen dir mit Sicherheit erhebliche Schadenersatzforderungen ins Haus, wenn das jemand entdecken sollte. So etwas nennt man einen Verstoß gegen Benutzungs- und Herstellungsrechte und hat nichts mit der [g=119]GEMA[/g] zu tun. Die Zustimmung muss man sich also in diesem Fall beim Verlag, oder bei dem Autor selbst holen. Dieser entscheidet dann, in 99% der Fälle gegen Entgelt, ob er der Veröffentlichung des Bildmaterials zustimmt.

Und glaub mir, ich weiß wovon ich rede, ich schreibe hier gerade eine Schadenersatzforderung von ein paar tausend Euro, wegen genau einer solchen Verletzung.
 
Wegen sowas hab' ich damals gesagt "Nein Mama... ich will kein Anwalt werden...ja Mama... ich kann bestimmt gut reden und Gerechtigkeitssinn hab' ich auch ... braucht man als Anwalt aber nicht, Mama."
 

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