Coversong mit auf die EP packen..?

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Rossini

Rossini

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Hallo Gemeinde,

bin mir zwar ziemlich sicher, dass ich das nicht darf, aber wollte sicherheitshalber nochmal nachfragen und mir eure Statements anhören:

Wenn ich einen Song gecovert habe, darf ich ihn NICHT auf eine PLatte mit draufpacken, wenn ich sie verkaufe, oder? Oder gibts da doch einen Weg, ich hab mal gelesen, wenn das Cover sehr nahe am Original liegt, gilt es als reine Interpretation, und wenn man im Booklet den ursprünglichen Künstler bzw. Songwriter angibt, gibts keine Probleme. Ist das richtig? Oder bin ich gezwungen, zuvor die Künstler bzw. die PLattenfirma um Erlaubnis zu bitten?

Und was ist, wenn ich den Song auf der Homepage KOSTENLOS zum Download anbiete? Hab bei euch auf einigen Seiten schon gesehen, dass dort nachgespielte Coversongs heruntergeladen werden können. Habt ihr euch dazu Genehmigungen eingeholt?

Hoffe ihr könnt mir helfen.
Danke,

ROSSINI ;)
 
Darfst du alles nicht, sofern du für das Cover keine Abgaben zahlst.
Machbare Möglichkeit: das Cover nur Live präsentieren, die [g=119]Gema[/g]-Abgaben werden dann vom Veranstalter übernommen...
 
Rossini schrieb:

ich hab mal gelesen, wenn das Cover sehr nahe am Original liegt, gilt es als reine Interpretation,


hm ja, irgendwie stimmt das schon. das problem ist die auslegung von "sehr nahe am original". soll heißen: eigentlich müsstest Du mit dem gleichen gitarrensound das exakt gleiche solo spielen, der schlagzeuger müsste exakt die gleichen figuren auf exakt dem gleichen schlagzeug in exakt die gleichen mikros trommeln, und vor allem der sänger... jaja, auch der müsste exakt wie das original klingen.

so, für die oben gegebene information gebe ich keine gewähr, das ist nur das, was ich mal gelernt habe. :)


Der Gruß

Griffin
 
so viel wie ich weiss darf man aber bis zu 8 takte ohne zu fragen verwende.

aber interessant ist das schon mit dem covern.vorallem gibt es einen unterschied zwischen covern und remixen???
 
InSomnius schrieb:
Rossini schrieb:
ich hab mal gelesen, wenn das Cover sehr nahe am Original liegt, gilt es als reine Interpretation,

hm ja, irgendwie stimmt das schon. das problem ist die auslegung von "sehr nahe am original". soll heißen: eigentlich müsstest Du mit dem gleichen gitarrensound das exakt gleiche solo spielen, der schlagzeuger müsste exakt die gleichen figuren auf exakt dem gleichen schlagzeug in exakt die gleichen mikros trommeln, und vor allem der sänger... jaja, auch der müsste exakt wie das original klingen.

so, für die oben gegebene information gebe ich keine gewähr, das ist nur das, was ich mal gelernt habe. :)

Hallo,

so streng wird das afaik nicht ausgelegt. Solang das Ding nicht sehr deutlich verändert wurde, brauchst du eher keine Genehmigung. Dann ist es nur ein Cover, und keine Bearbeitung. Du musst das eben bei der [g=119]Gema[/g] anmelden, wenn das Original bei der [g=119]Gema[/g] angemeldet ist. Solange du die [g=119]gema[/g] zahlst, wird das in den meisten Fällen (solange man versucht, das Lied anständig nachzuspielen und es nicht total verhunzt), kaum einen interessieren, ob das eine Bearbeitung oder ein Cover ist, weil sich das niemand anhören und es überprüfen wird. Vor allem nich bei kleiner Auflage= geringe Medienwirksamkeit.

Wenn Du jetzt ne Parodie oder so was auf James Last mit seinem eigenen Material machst und das tausende male presst, wird das eben verboten, wenn es dem James gegen den Strich geht. Letztenendes muss der Komponist des Originals was gegen deine Version haben, sonst wird er kaum dagegen vorgehen, weil es ihm ja auch Einnahmen bringt.

Johnny76 schrieb:
so viel wie ich weiss darf man aber bis zu 8 takte ohne zu fragen verwende.

aber interessant ist das schon mit dem covern.vorallem gibt es einen unterschied zwischen covern und remixen???

Das mit den 8 Takten ist kompletter Unsinn, vor allem, falls Du damit das Sampeln von 8 Takten meinst. Wenn Du dagegen in einem eigenen Stück ein kurzes Stück Melodie eines bekannten Stückes nachspielen und quasi als Zitat verwenden würdest, wäre das eventuell ok.


Natürlich gibt es einen Riesenunterschied zwischen Covern und remixen. Im legalen normalfall ist ein Remix eine Auftragsarbeit, bei der dem Remixer die Originalspuren der Originalversion (oder ein Teil davon) zur Verfügung gestellt worden. Das geht nur mit Genehmigung ALLER Beteiligten (Komponist. Künstler.Plattenfirma.)
 
man lernt nie aus..... :)
 
aber interessant ist das schon mit dem covern.vorallem gibt es einen unterschied zwischen covern und remixen???

wäre interessant zu wissen..
 
Hi,

eine Coverversion ohne Veränderung des Werkes kann, afaik, ohne Gefahr Veröffentlicht werden.
Beim Remix sieht das schon anders aus, da benötigst Du eine Verlagsfreigabe bzw die Erlaubniss des Rechteinnhabers, da veränderst Du das Werk an sich und was mit dem Werk passiert muss genemigt werden. Ein Cover ist ja keine Veränderung am Lied!
Kostenlos zum Download kann ich mir jetzt schlecht vorstellen, schließlich prellt man den Rechteinhaber und den Urheber um seine Kohle. Wenn Du eine CD mit Covern herausbringst zahlst Du ja die [g=119]Gema[/g] für die Pressung (9,009% oder 9,0009% des Verkaufspreises).

Ich hoffe ich liege richtig


lg
Zappi
 
eine Coverversion ohne Veränderung des Werkes kann, afaik, ohne Gefahr Veröffentlicht werden.

Ohne die Zustimmung des Komponisten...?
 
Ein reines Cover kann, sofern das original [g=119]Gema[/g]-Material ist, ohne Zustimmung veröffentlicht werden, aber natürlich sind die [g=119]Gema[/g]-Gebühren zu bezahlen.

Wenn man ein Stück covern will, welches nicht [g=119]Gema[/g]-Material ist, muss man sich auf jeden Fall mit dem/n Urheber(n) in Verbindung setzen und sich eine Lizenz besorgen.

Wenn man ein Stück bearbeiten will - da fällt auch der Remix drunter -, benötigt man auf jeden Fall eine Lizenz des Urhebers (Verlags) dafür, auch wenn es [g=119]Gema[/g]-Material ist. Etwaige [g=119]Gema[/g]-Gebühren fallen natürlich genauso an.

Gruß Rainer
 
Hallo,

ich finde nachwievor, dass die Definition sehr schwammig ist.

Was macht ein Cover zu einer Bearbeitung ?

Ein Transponieren in eine andere Tonart ist doch z. B. bereits ein Eingriff in das Originalarrangement, oder ?

Einen Klavierpart auf Gitarre umzuarrangieren ist auch ein derartiger Eingriff ?

Das ich für eine Coverversion nicht auf die selben Sounds zurückgreifen will, ist ja wohl klar, das würde ja keine neuen Aspekte für eine Coverversion bringen.

Oder wäre das ebenfalls bereits eine Bearbeitung ?

Gruss Frank
 
hi Frank,

ja, die Grenze ist schon fließend, und es werden nicht allzu strenge Maßstäbe angelegt. Solange man Melodie, Harmonien und Arrangement beibehält, wird man wohl eher sagen, es ist ein Cover. Sobald aber Text oder Melodie verändert wird oder jemand auch nur mit den Originalspuren einen Remix macht, ist das eine Bearbeitung. Oder auch, wenn jemand den Song unter Beibehaltung der Melodien und Harmonien für andere Instrumente umschreibt.

Ich kann allen, die etwas covern wollen, eigentlich nur die Empfehlung geben, so nahe wie möglich am Original zu bleiben, damit das beabsichtigte Cover nicht als Bearbeitung angesehen wird.

Gruß Rainer
 
@Rainer:
Soweit ich weiß, wird für die [g=119]GEMA[/g] der Song tatsächlich, physisch hinterlegt (also auf CD als Wav oder Mp3).

Was kann dann passieren?

1. Jemand kennt meinen Song und verarbeitet ihn. Als Cover, als Remix, als Sample, mit anderem Text, in einer andere Tonhöhe – egal. Er akzeptiert mein Song als Original und [g=119]Gema[/g] wird gezahlt (bei Auftritten, bei CD Produktion, bei Airplay)

2. Jemand schreibt einen Song der meinem sehr ähnelt, oder kommt (welch ein zufall!) auf die gleiche Idee. Erst einmal muss das jemanden auffallen (ggf. mein superduper Major-Verlag) Wenn er meinen Song nicht als Original akzeptiert, geht der Krampf los….

Meine Frage:
Es ist doch überhaupt nicht klar, was wie sich ähneln darf oder nicht? Das wird doch von Fall zu Fall entschieden und diese Entscheidung gibt es nur, wenn man vor dem Richter steht? Oder gibt es da klar, definierte Merkmale!?

Danke
Caille
 
Hallo,

was ist denn dann mit Songs, die ich ganz bewust bearbeiten möchte? Ich habe z.B. mal eine stark bearbeitete Coverversion eines Songs der Band "Joy Division" aus dem Jahr 1980 erstellt, bislang aber nur einmal auf einer Privatveranstaltung live gespielt. Das kam da aber ziemlich gut an und ich finde diese Bearbeitung des Songs so gut, dass ich sie evtl. gerne mal auf CD veröffentlichen möchte

Ich kann allen, die etwas covern wollen, eigentlich nur die Empfehlung geben, so nahe wie möglich am Original zu bleiben, damit das beabsichtigte Cover nicht als Bearbeitung angesehen wird.

Was müßte ich denn nun tun, wenn ich eine bearbeitete Version auf einer eigenen CD oder auf einem Sampler zusammen mit anderen Musikern im kleinen Rahmen (500-1000 Stück) veröffentlichen möchte?
 
EarlGrey schrieb:
Ich kann allen, die etwas covern wollen, eigentlich nur die Empfehlung geben, so nahe wie möglich am Original zu bleiben, damit das beabsichtigte Cover nicht als Bearbeitung angesehen wird.

Gruß Rainer


@Rainer
ich finde Deinen Ratschlag etwas einseitig. Covern nah am Original ist doch meist langweilig. Es gibt schließlich zig Bearbeitungen oder sehr freie Coverversionen, die legal erschienen sind. Die Beispiele hier aufzuzählen, würde den Rahmen sprengen. Trotzdem ein paar: Tori Amos vs Nirvana. Guano Apes vs Alphaville. Cardigans vs Kraftwerk. Jim Carey vs. Jefferson Airplane. etc. etc-

Live-Medleys gibt es auch noch jede Menge. Bono von U2 hat lange Jahre diverse teilstücke von Van Morrison, Elton John, Joy Divison und anderen Leuten in live-performances von diversen U2-Liedern eingebaut. Er hätte das klären müssen, bevor er vor zigtausend Leuten anfängt das zu singen. Glaube nicht, dass er es gemacht wird. Bei dem Rattle & Hum Film wird dann im Abspann drauf hingewiesen und sicher haben die auch gezahlt und auch andere Möglichkeiten, die Genehmigungen zu bekommen. Nur heisst das eben auch grundsätzlich: Es geht u. U. ziemlich viel, wenn man sich bemüht und die Möglichkeiten sucht.

Also sollte man zumindest die Möglichkeit in Betracht ziehen, einfach die enstprechenden Leute zu fragen (Komponisten/Verlage). Ich würde vorher ein wenig im Internet recherchieren, ob es denn schon legale Bearbeitungen des entsprechenden Künstlern gibt. Wenn ja, würde ich erst recht versuchen, die Genehmigung zu bekommen.

Beispiel Joy Divsion:Therapy waren auch noch nicht soo groß, als sie "Isolation" nachgespielt haben. Das ist auch offiziell rausgekommen. Man könnte das Ding durchaus als bearbeitung sehen. Die Joy Division-Reste sind ja als New Order unterwegs, ich halte die für halbwegs intelligent und kann mir gut vorstellen, dass die nichts gegen eine gute Bearbeitung eines weiteren Joy Divison Songs hätten.

Die Wahrscheinlichkeit, dass die entsprechenden Stellen "Ja" sagen, ist wohl nicht so niedrig, wie man möglicherweise denkt, vor allem wenn man nett und höflich fragt.
Man sollte in diesem zusammenhang auch daran denken, dass die entsprechenden menschen an der VÖ mitverdienen. Manche könnten sogar aus Geldgeilheit ja sagen. (Sting zu Sean Combs aka Puff Daddy??? ;) ).
In den meisten Fällen wird Geld bei einer HR-produktion doch nicht der Grund für die Genehmigung sein. Dennoch kann die Version Gefallen finden und deshalb abgenickt werden. Außerdem könnten die Leute auch sagen: Ach, nur ne 500er Auflage. Die Version ist nicht besonders, aber da es eh kaum einer mitbekommen wird ist es uns egal.

So jetzt die nächste Möglichkeit. Rossini meldet das Ding als Cover an bei der [g=119]Gema[/g] an und bringt die EP raus. Wer hört sich das an und überprüft/entscheidet, ob es eine Bearbeitung ist?
Die [g=119]Gema[/g]? Der kann es egal sein, solange gezahlt wird.
Der Komponist? Wieviel Aufnahmen sollen sich Leute wie McCartney, Jagger etc. etc denn anhören???
Die Verlage/Plattenfirmen? Die könnten Praktikanten beschäftigen, die die CDs unbekannter Künstler durchhören, ob sie auch brav genug covern .... es ist nicht auszuschliessen. Ich halte es eher für unrealistisch.
Wie ein Gericht in einem Streitfall entscheiden würde, liesse sich in vielen Fällen schlecht vorhersagen, da die Definition von BEarbeitung eben schwammig ist. UND: Wo kein Kläger, da kein Richter.

Zum speziellen Fall Rossinis nochmal. Als Cover anmelden und [g=119]Gema[/g] zahlen würde ich auf jeden Fall. Die Erlaubnis für die Bearbeitung einholen würde ich von der Nähe zum Original, Qualität und Ernsthaftigkeit des Covers, vom Ruf des Künstlers in solchen Sachen (Internet-Recherche), aber auch von der geplanten Auflage und meiner eigenen Risikofreudigkeit abhängig machen.

Man muss die Risiken bei sowas REALISTISCH einkalkulieren und dann entscheiden. Wer nie Aktien kaufen würden, sondern nur in Festgeld und Renten investieren würde, sollte vielleicht sehr sicher gehen, dass seine VÖ rechtlich unangreifbar ist. Wer noch nicht mal das Geld für irgendwelche Investments übrig hat, sollte vielleicht lieber genauso vorsichtig sein.
Wer risikofreudig ist und meint, das Risiko real einschätzen zu können, fährt vielleicht gut dabei. Je kleiner die Auflage, desto geringer die möglichen negativen Auswirkungen und die Wahrscheinlichkeit, überhaupt Ärgernis zu erregen.

Zur Sache mit dem Sampler: Wenn der eingestampft werden muss, sind auch andere Bands davon betroffen! BEI EINEM PROJEKT MIT MEHREREN BANDS WÜRDE ICH BEI MEINEM PROJEKT UND BEI ALLEN ANDEREN ALLE RECHTE 100% KLÄREN UND MIR VON ALLEN BETEILIGTEN UNTERSCHREIBEN LASSEN, DAS IHRE BEITRÄGE KEINE RECHTE ANDEER VERLETZEN. Alles andere wäre leichtsinnig bis asozial!
 
floppy8 schrieb:
@Rainer
ich finde Deinen Ratschlag etwas einseitig. Covern nah am Original ist doch meist langweilig.

Ich meinte das anders. Natürlich kann man versuchen, eine Erlaubnis für eine Bearbeitung einzuholen. Wenn´s klappt, um so besser. Und ja, ich finde auch, dass sowas viel interessanter ist. :)

Meine Empfehlung hat sich aber an die gerichtet, die von vornherein "nur" covern und nicht bearbeiten wollen. Ich denke, das ist auch in den meisten Fällen so gewollt.

Gruß Rainer
 
EarlGrey schrieb:
Ich meinte das anders. Natürlich kann man versuchen, eine Erlaubnis für eine Bearbeitung einzuholen. Wenn´s klappt, um so besser. Und ja, ich finde auch, dass sowas viel interessanter ist. :)

Meine Empfehlung hat sich aber an die gerichtet, die von vornherein "nur" covern und nicht bearbeiten wollen. Ich denke, das ist auch in den meisten Fällen so gewollt.

Hallo,
ist mir nachher auch aufgefallen, das es so gemeint gewesen sein muss wie du jetzt nochmal deutlich machst. Da hatte ich aber meinen Beitrag schon geschrieben ... ;)

Ich fände es übrigens sehr cool, wenn jemand, der eine Bearbeitung erfolgreich legal veröffentlicht, hier nachher mal berichtet, wie das so gelaufen ist. Ich werde mich vielleicht im Laufe des Jahres auch noch dran wagen, das zu probieren ... "freu" mich schon auf den korrespondenz-stress ... bin schon gespannt, ob punk- oder pop-ikonen eher ja sagen ...
 

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