EarlGrey schrieb:
Ich kann allen, die etwas covern wollen, eigentlich nur die Empfehlung geben, so nahe wie möglich am Original zu bleiben, damit das beabsichtigte Cover nicht als Bearbeitung angesehen wird.
Gruß Rainer
@Rainer
ich finde Deinen Ratschlag etwas einseitig. Covern nah am Original ist doch meist langweilig. Es gibt schließlich zig Bearbeitungen oder sehr freie Coverversionen, die legal erschienen sind. Die Beispiele hier aufzuzählen, würde den Rahmen sprengen. Trotzdem ein paar: Tori Amos vs Nirvana. Guano Apes vs Alphaville. Cardigans vs Kraftwerk. Jim Carey vs. Jefferson Airplane. etc. etc-
Live-Medleys gibt es auch noch jede Menge. Bono von U2 hat lange Jahre diverse teilstücke von Van Morrison, Elton John, Joy Divison und anderen Leuten in live-performances von diversen U2-Liedern eingebaut. Er hätte das klären müssen, bevor er vor zigtausend Leuten anfängt das zu singen. Glaube nicht, dass er es gemacht wird. Bei dem Rattle & Hum Film wird dann im Abspann drauf hingewiesen und sicher haben die auch gezahlt und auch andere Möglichkeiten, die Genehmigungen zu bekommen. Nur heisst das eben auch grundsätzlich: Es geht u. U. ziemlich viel, wenn man sich bemüht und die Möglichkeiten sucht.
Also sollte man zumindest die Möglichkeit in Betracht ziehen, einfach die enstprechenden Leute zu fragen (Komponisten/Verlage). Ich würde vorher ein wenig im Internet recherchieren, ob es denn schon legale Bearbeitungen des entsprechenden Künstlern gibt. Wenn ja, würde ich erst recht versuchen, die Genehmigung zu bekommen.
Beispiel Joy Divsion:Therapy waren auch noch nicht soo groß, als sie "Isolation" nachgespielt haben. Das ist auch offiziell rausgekommen. Man könnte das Ding durchaus als bearbeitung sehen. Die Joy Division-Reste sind ja als New Order unterwegs, ich halte die für halbwegs intelligent und kann mir gut vorstellen, dass die nichts gegen eine gute Bearbeitung eines weiteren Joy Divison Songs hätten.
Die Wahrscheinlichkeit, dass die entsprechenden Stellen "Ja" sagen, ist wohl nicht so niedrig, wie man möglicherweise denkt, vor allem wenn man nett und höflich fragt.
Man sollte in diesem zusammenhang auch daran denken, dass die entsprechenden menschen an der VÖ mitverdienen. Manche könnten sogar aus Geldgeilheit ja sagen. (Sting zu Sean Combs aka Puff Daddy???
).
In den meisten Fällen wird Geld bei einer HR-produktion doch nicht der Grund für die Genehmigung sein. Dennoch kann die Version Gefallen finden und deshalb abgenickt werden. Außerdem könnten die Leute auch sagen: Ach, nur ne 500er Auflage. Die Version ist nicht besonders, aber da es eh kaum einer mitbekommen wird ist es uns egal.
So jetzt die nächste Möglichkeit. Rossini meldet das Ding als Cover an bei der [g=119]Gema[/g] an und bringt die EP raus. Wer hört sich das an und überprüft/entscheidet, ob es eine Bearbeitung ist?
Die [g=119]Gema[/g]? Der kann es egal sein, solange gezahlt wird.
Der Komponist? Wieviel Aufnahmen sollen sich Leute wie McCartney, Jagger etc. etc denn anhören???
Die Verlage/Plattenfirmen? Die könnten Praktikanten beschäftigen, die die CDs unbekannter Künstler durchhören, ob sie auch brav genug covern .... es ist nicht auszuschliessen. Ich halte es eher für unrealistisch.
Wie ein Gericht in einem Streitfall entscheiden würde, liesse sich in vielen Fällen schlecht vorhersagen, da die Definition von BEarbeitung eben schwammig ist. UND: Wo kein Kläger, da kein Richter.
Zum speziellen Fall Rossinis nochmal. Als Cover anmelden und [g=119]Gema[/g] zahlen würde ich auf jeden Fall. Die Erlaubnis für die Bearbeitung einholen würde ich von der Nähe zum Original, Qualität und Ernsthaftigkeit des Covers, vom Ruf des Künstlers in solchen Sachen (Internet-Recherche), aber auch von der geplanten Auflage und meiner eigenen Risikofreudigkeit abhängig machen.
Man muss die Risiken bei sowas REALISTISCH einkalkulieren und dann entscheiden. Wer nie Aktien kaufen würden, sondern nur in Festgeld und Renten investieren würde, sollte vielleicht sehr sicher gehen, dass seine VÖ rechtlich unangreifbar ist. Wer noch nicht mal das Geld für irgendwelche Investments übrig hat, sollte vielleicht lieber genauso vorsichtig sein.
Wer risikofreudig ist und meint, das Risiko real einschätzen zu können, fährt vielleicht gut dabei. Je kleiner die Auflage, desto geringer die möglichen negativen Auswirkungen und die Wahrscheinlichkeit, überhaupt Ärgernis zu erregen.
Zur Sache mit dem Sampler: Wenn der eingestampft werden muss, sind auch andere Bands davon betroffen! BEI EINEM PROJEKT MIT MEHREREN BANDS WÜRDE ICH BEI MEINEM PROJEKT UND BEI ALLEN ANDEREN ALLE RECHTE 100% KLÄREN UND MIR VON ALLEN BETEILIGTEN UNTERSCHREIBEN LASSEN, DAS IHRE BEITRÄGE KEINE RECHTE ANDEER VERLETZEN. Alles andere wäre leichtsinnig bis asozial!