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Allen schrieb:
wir planen mit unserer Band ein paar Coverstücke vor Publikum zu spielen. Frage: Müssen wir oder der Veranstalter [g=119]GEMA[/g] Gebühren zahlen? Müssen wir sonst noch was beachten?
"absolut" würde ich mal in frage stellen, und ob gezahlt wird, kontrolliert die [g=119]Gema[/g] (auch nicht überall), aber ob es eine Barbeitung ist, kontrolliert im live-bereich normalerweise keine Sau, der Urheber kriegts also nicht mit, also kann man das im richtigen Leben bei Live-Auftritten in den kleineren Clubs vernachlässigen.InSomnius schrieb:
und wenn die songs nicht absolut originalgetreu nachgespielt sind, kann man das als bearbeitung betrachten und Ihr braucht die einwilligung der urheber für jegliche öffentliche aufführung.
floppy8 schrieb:
"absolut" würde ich mal in frage stellen, und ob gezahlt wird, kontrolliert die [g=119]Gema[/g] (auch nicht überall), aber ob es eine Barbeitung ist, kontrolliert im live-bereich normalerweise keine Sau, der Urheber kriegts also nicht mit, also kann man das im richtigen Leben bei Live-Auftritten in den kleineren Clubs vernachlässigen.