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Allen

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Hallo,

wir planen mit unserer Band ein paar Coverstücke vor Publikum zu spielen. Frage: Müssen wir oder der Veranstalter [g=119]GEMA[/g] Gebühren zahlen? Müssen wir sonst noch was beachten?

Danke,
Allen
 
Allen schrieb:

wir planen mit unserer Band ein paar Coverstücke vor Publikum zu spielen. Frage: Müssen wir oder der Veranstalter [g=119]GEMA[/g] Gebühren zahlen? Müssen wir sonst noch was beachten?


ja, der Veranstalter muss [g=119]GEMA[/g] bezahlen. und wenn die songs nicht absolut originalgetreu nachgespielt sind, kann man das als bearbeitung betrachten und Ihr braucht die einwilligung der urheber für jegliche öffentliche aufführung.


Der Gruß

Griffin
 
InSomnius schrieb:
und wenn die songs nicht absolut originalgetreu nachgespielt sind, kann man das als bearbeitung betrachten und Ihr braucht die einwilligung der urheber für jegliche öffentliche aufführung.
"absolut" würde ich mal in frage stellen, und ob gezahlt wird, kontrolliert die [g=119]Gema[/g] (auch nicht überall), aber ob es eine Barbeitung ist, kontrolliert im live-bereich normalerweise keine Sau, der Urheber kriegts also nicht mit, also kann man das im richtigen Leben bei Live-Auftritten in den kleineren Clubs vernachlässigen.
 
Wir hatten es aber schon desöfteren gehabt, dass der Veranstalter von selbst mit einer [g=119]GEMA[/g] Verzichterklärung ankamm um sich abzusichern.

LG Mauzi
 
jau das wohl fast normal.

na komm. dann sagt ihr halt "jetzt kommt ein stueck dass wir geschrieben haben
bevor wir berühmt geworden sind" und spielt dann euren coversong...

wenn keiner aufzeichnungen von eurem konzert macht kann auch
keiner nachweisen dass ihr coversongs gespielt habt.
dann kannste nachher sagen "och, da haste dich verhört...."
 
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Der Veranstalter ist für [g=119]GEMA[/g] verantwortlich.
 
floppy8 schrieb:
"absolut" würde ich mal in frage stellen, und ob gezahlt wird, kontrolliert die [g=119]Gema[/g] (auch nicht überall), aber ob es eine Barbeitung ist, kontrolliert im live-bereich normalerweise keine Sau, der Urheber kriegts also nicht mit, also kann man das im richtigen Leben bei Live-Auftritten in den kleineren Clubs vernachlässigen.


"absolut" steht auch gerichtlich in frage, soweit ich informiert bin. aber THEORETISCH darf sich nichtmal der sound unterscheiden, man müsste also dasselbe equipment und eigentlich dieselben musiker verwenden...... klar, völlig unmöglich, aber THEORETISCH eben bedingung.

und THEORETISCH musst Du auch für live-bearbeitungen eine genehmigung einholen. dass das in der praxis nicht überprüft wird, macht es nicht weniger rechtens oder unrecht. daher mein hinweis. ;)


Der Gruß

Griffin
 
Mein Gott...also...wir waren jetz auch länger ne coverband bis wir zu eigenen traxx gewechselt sind ... aber uns ist es in 2 jahren nicht einmal vorgekommen das jemand geld verlangt hat oder das es ärger gab...wenn das ganze vor 3000 leuten wär...denn würd ich drüber nachdenken...


<b>ABER RECHTLICH GESEHEN HABT IHR RECHT!</b>
 

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