Covern aber legal - Wie geht das?

Ist das überhaupt Rechtens von denen unsere Namen einzufordern, obwohl wir nichts mit denen zu tun haben und ihre Songs nicht spielen?
Müssen die in diesem Fall überhaupt vom Auftritt wissen?
 
Ist das überhaupt Rechtens von denen unsere Namen einzufordern, obwohl wir nichts mit denen zu tun haben und ihre Songs nicht spielen?
Müssen die in diesem Fall überhaupt vom Auftritt wissen?

Niemand sagt denen Bescheid. Die kommen da schon selber drauf und nerven dich.



inWmTy6.jpg



Das kommt wahrscheinlich von GEMA vs Unschuldsvermutung.

Das gute alte Hoheitsrecht der GEMA.
smil47eddb6fd488a.gif
 
Das geht soweit, dass unsere Veranstalter Ärger bekommen, wenn sie unsere vollständigen Namen nicht bekannt geben. Was ist das denn bitte schön? Ist das überhaupt Rechtens von denen unsere Namen einzufordern, obwohl wir nichts mit denen zu tun haben und ihre Songs nicht spielen? Und ich meine nicht den Bandnamen.

Ich würde mich niemals von so einem Scheißverein vertreten lassen.

Ja, das ist rechtens. In Deutschland gilt die sogenannte "GEMA-Vermutung". Sprich auch wenn Du eigene Songs aufführst, musst Du Veranstaltungen immer ordnungsgemäß anmelden und Anmeldebögen ausfüllen. Und das ist auch gut so.
Wenn Deine Songs nirgends gemeldet sind, musst Du aber auch nichts zahlen. Dann stehen auf der Abrechnung dann 0 €. Aber die Musikfolge einrichen musst Du immer.

Anstatt auf die GEMA zu fluchen würde ich aber eher solche Veranstalter, die sich um die Zahlung der GEMA-Rechnung drücken wollen meiden. Die GEMA ist nicht Dein Feind, sondern diese ausbeuterischen Veranstalter sind es.

Zum Thema des Eingangsposts:
(Alle Angaben ohne Gewähr!)

Soweit ich informiert bin, ist es so, dass man generell alles Covern darf solange man es originalgetreu nachspielt und nicht umarrangiert. Sogar aufnehmen darf man es unter dieser Vorraussetzung. Eine Erlaubnis des Urhebers braucht man für Bearbeitungen, jedoch nicht für originalgetreue Cover-Versionen.
Jedoch muss in jedem Fall immer alles bei der GEMA angemeldet werden, egal um welche Verwertungsform es sich handelt.

Ob man bei Soundcloud und Youtube wirklich immer aus dem Schneider ist, da wäre ich mir nicht so sicher. Wenn ich auf meiner Website eine Coverversion hochlade, muss ich das ja auch anmelden und die GEMA-Rechnung bezahlen und nicht etwa mein Webhoster!

Es ist ja nicht so, als hätten Dich Soundcloud und Youtube dazu aufgefordert ein Cover dort hochzuladen. Im Gegenteil, das verstößt sogar eindeutig gegen die AGB dieser Firmen...
 
Ja, das ist rechtens. In Deutschland gilt die sogenannte "GEMA-Vermutung".

Nur weil es derzeit so reguliert ist, muss es nicht gleich perfekt, vernünftig und unreformierbar sein. Dem kleinen Musiker ist die GEMA auch weiterhin ziemlich unnütz und durch ihre Handhabung auch etwas erniedrigend. Ich sehe es nicht ein, permanent den Beweis erbringen zu müssen, dass man die Songs ihrer wohlverdienenden Elite-Mitglieder nicht gespielt haben soll.

Da finde ich den letzten ####-Veranstalter, der mir nur bereit ist Freibier für meine Arbeit zu geben, wesentlich sympathischer und nützlicher und das obwohl ich ihn wie die Pest hasse, meide und verfluche.
 
Ja, das ist rechtens. In Deutschland gilt die sogenannte "GEMA-Vermutung".

Nur weil es derzeit so reguliert ist, muss es nicht gleich perfekt, vernünftig und unreformierbar sein. Dem kleinen Musiker ist die GEMA auch weiterhin ziemlich unnütz und durch ihre Handhabung auch etwas erniedrigend. Ich sehe es nicht ein, permanent den Beweis erbringen zu müssen, dass man die Songs ihrer wohlverdienenden Elite-Mitglieder nicht gespielt haben soll.

Da finde ich den letzten ####-Veranstalter, der mir nur bereit ist Freibier für meine Arbeit zu geben, wesentlich sympathischer und nützlicher und das obwohl ich ihn wie die Pest hasse, meide und verfluche.


Ich kann Deinen Ärger ja irgendwo verstehen. Aber wie soll es denn sonst gehen?
Ausserdem gerade im Livebereich könntest Du als Mitglied echt einiges an Kohle wieder reinholen. Kann das aus eigener Erfahrung bestätigen. Das Geld kommt tatsächlich an. Mechanische Vervielfältigung und Geld aus Wiedergaben in Discotheken auch. So schlimm und elitär wie gern behauptet wird, sind die Verteilungspläne also auch nicht. Und ich gehöre garantiert nicht zur "Elite" sondern bin nur ein ganz kleines Licht, das kann ich Dir garantieren. Die Mitgliedschaft lohnt sich also auch für den "kleinen Musiker".

Ich weiß nicht was erniedrigend daran sein soll, mal eben eine Musikfolge einzureichen. Das sind 10 Minuten Arbeit...
Mal Hand auf´s Herz. Der Großteil aller Bands spielt nun einmal GEMA-Repertoire. Die GEMA-Vermutung kommt ja nicht von ungefähr.
Wenn Du so oft auftrittst und dabei ständig Musikfolgen einreichen musst, dann werde doch selber Mitglied bei einer Verwertungsgesellschaft. Es muss ja nicht die GEMA sein. Kann ja auch die ASCAP oder die BMI sein. Dort kannst Du Dir sogar aussuchen, welches Repertoire Du anmeldest und welches nicht. Und wenn Du das Geld nicht willst, dann spende es einfach. Aber Gelder die Dir zustehen zu verschmähen, weil Du keine Lust hast kurz den Mitgliedsantrag kurz auszufüllen, und dann über die böse GEMA rumzumaulen bringt´s irgendwie auch nicht so richtig...

Ich finde im übrigen es gibt weitaus schlimmere Institutionen als die GEMA. Z.b. die GEZ, die IHK und die Knappschaften. Denn die alle schreiben Dir Rechnungen für Dinge die Du weder bestellt hast noch brauchst und Du kannst nichts dagegen tun.
Die GEMA ist aber nur darauf aus die Gelder die ihren Mitgliedern für Musiknutzung zustehen einzusammeln. Das sollte in Zeiten in denen viele Urheber nicht mehr über die Runden kommen für alle Musiker eigentlich eine Ehrensache sein das zu respektieren...
 
Bitte nicht wieder eine dieser unseligen Debatten über Sinn und Unsinn der GEMA. Das gab es schon zu oft, und es ist eigentlich immer gleich: Viel Meinung, viele Mutmaßungen, aber wenig Fakten, die irgendjemandem weiterhelfen könnten. Hier wollte jemand wissen, wie er es ganz praktisch handhaben muss, wenn er einen Titel covern und auf SoundCloud der Öffentlichkeit zugänglich machen möchte.

Bitte macht doch für den Evergreen "Ich finde die GEMA ..." einen neuen Thread auf.
 
@recordingfuzzie

Alles klar, ich habe meine Sichtweise sehr emotional und vermutlich ohne genug Abstand dargelegt. Es ist letztlich nur halb so wild und richtig von mir. Aber dennoch gibt es genug Gründe, um beim Thema GEMA gespaltener Meinung zu sein. Aber das steht hier nicht zur Debatte. In dem Sinne Back to Topic.
 
Hallo,

lasst mich das bitte mal aufgreifen - vor lauter Gema-ist-böse-oder-nicht ist die Diskussion dieses Abschnitts ja komplett untergegangen:

Ich kann dir nur in der gewagten Praxis sagen wie das bei Youtube abläuft. Man erhält in der Regel folgende Mitteilung.

"In deinem Video wurden urheberrechtlich geschützte Inhalte gefunden.

Der Antragsteller lässt die Verwendung seiner Inhalte in deinem YouTube-Video zu. Es könnten allerdings Werbeanzeigen eingeblendet werden."

Oder auch:

"In deinem Video wurden urheberrechtlich geschützte Inhalte gefunden.

Du monetarisierst dieses Video und teilst den Umsatz mit dem Urheberrechtsinhaber."

Oder es wird gesperrt.

"Dein Video wurde gesperrt.
In deinem Video wurden urheberrechtlich geschützte Inhalte gefunden.
Aufgrund der Richtlinie des Antragstellers kann dieses Video nicht auf YouTube wiedergegeben werden."

Youtube pflegt eine umfangreiche Datenbank, in der man nachschlagen kann, was die Rechteinhaber bei unmittelbarer Verwendung ihrer Musik und unter welchen Bedingungen sie die Veröffentlichung von Covers auf Youtube handhaben, wobei mir letzteres sehr pauschal und wohl eher ein von Youtube gewählter Default zu sein scheint.
Youtube suggeriert in seinen Erläuterungen sogar, dass die Werbeeinnahmen den Rechteinhabern zukämen (ich schreibe an dieser Stelle durchaus bewusst "suggeriert" - immerhin ist die Plattform werbefinanziert).

Wie sieht jetzt das Rechtsverhältnis aus, wenn ich eine Coverversion mit geschütztem Material dort einstelle? Bin ich auf der sicheren Seite, wenn ich mir vorher anschaue, was der Rechteinhaber zulässt, oder kann mir da ein Abmahnanwalt oder die GEMA (ASCAP, BMI...) etwas wollen?

Und was passiert, wenn ich gemeinfreies Material dort einstelle und es mit Werbung belegt und eine Copyright-Infringement unterstellt wird?

Mal ein konkretes Gedankenbeispiel, das möglicherweise etwas tricky sein könnte: House of the Rising Sun.

Ist ein Traditional aus dem m.W. 18. Jh., also gemeinfrei. Es gibt zahlreiche Bearbeitungen (i.S. der rechtlichen Definition), Texte variieren Akkordfolge und Melodie scheinen aber weitgehend tradiert zu sein. Die bekanntesten Versionen dürften von den Animals, Frijd Pink und Joan Baez stammen. Die älteste geschützte Version ist nach meiner bisherigen Kenntnis eine Plattenaufnahmen von 1937.

Jetzt nehme ich eine Version mit entweder einem der ganz alten publizierten Texte auf oder eine (textliche) Bearbeitung. Kann, besser darf mir da einer der Rechteinhaber etwas wollen? Und wenn auf Youtube ein Copyright-Infringement unterstellt wird?
 

Ähnliche Themen

R
Antworten
1
Aufrufe
37K
WaldebeatZ
WaldebeatZ
M
Antworten
0
Aufrufe
20K
M
M
  • Artikel
Antworten
0
Aufrufe
34K
M

Neue Antworten


Oft gelesene Themen

Zurück
Oben