Hallo,
lasst mich das bitte mal aufgreifen - vor lauter Gema-ist-böse-oder-nicht ist die Diskussion dieses Abschnitts ja komplett untergegangen:
Ich kann dir nur in der gewagten Praxis sagen wie das bei Youtube abläuft. Man erhält in der Regel folgende Mitteilung.
"In deinem Video wurden urheberrechtlich geschützte Inhalte gefunden.
Der Antragsteller lässt die Verwendung seiner Inhalte in deinem YouTube-Video zu. Es könnten allerdings Werbeanzeigen eingeblendet werden."
Oder auch:
"In deinem Video wurden urheberrechtlich geschützte Inhalte gefunden.
Du monetarisierst dieses Video und teilst den Umsatz mit dem Urheberrechtsinhaber."
Oder es wird gesperrt.
"Dein Video wurde gesperrt.
In deinem Video wurden urheberrechtlich geschützte Inhalte gefunden.
Aufgrund der Richtlinie des Antragstellers kann dieses Video nicht auf YouTube wiedergegeben werden."
Youtube pflegt eine umfangreiche Datenbank, in der man nachschlagen kann, was die Rechteinhaber bei unmittelbarer Verwendung ihrer Musik und unter welchen Bedingungen sie die Veröffentlichung von Covers auf Youtube handhaben, wobei mir letzteres sehr pauschal und wohl eher ein von Youtube gewählter Default zu sein scheint.
Youtube suggeriert in seinen Erläuterungen sogar, dass die Werbeeinnahmen den Rechteinhabern zukämen (ich schreibe an dieser Stelle durchaus bewusst "suggeriert" - immerhin ist die Plattform werbefinanziert).
Wie sieht jetzt das Rechtsverhältnis aus, wenn ich eine Coverversion mit geschütztem Material dort einstelle? Bin ich auf der sicheren Seite, wenn ich mir vorher anschaue, was der Rechteinhaber zulässt, oder kann mir da ein Abmahnanwalt oder die GEMA (ASCAP, BMI...) etwas wollen?
Und was passiert, wenn ich gemeinfreies Material dort einstelle und es mit Werbung belegt und eine Copyright-Infringement unterstellt wird?
Mal ein konkretes Gedankenbeispiel, das möglicherweise etwas tricky sein könnte: House of the Rising Sun.
Ist ein Traditional aus dem m.W. 18. Jh., also gemeinfrei. Es gibt zahlreiche Bearbeitungen (i.S. der rechtlichen Definition), Texte variieren Akkordfolge und Melodie scheinen aber weitgehend tradiert zu sein. Die bekanntesten Versionen dürften von den Animals, Frijd Pink und Joan Baez stammen. Die älteste geschützte Version ist nach meiner bisherigen Kenntnis eine Plattenaufnahmen von 1937.
Jetzt nehme ich eine Version mit entweder einem der ganz alten publizierten Texte auf oder eine (textliche) Bearbeitung. Kann, besser darf mir da einer der Rechteinhaber etwas wollen? Und wenn auf Youtube ein Copyright-Infringement unterstellt wird?