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Hangmans_Joke

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Hy Leute

Wir sind 3 musiker die gerade begonnen haben eigene Texte zu schreiben.
Ich wollt mich erkundigen wie ich meine Texte sichern kann.
Ich will unsere Musik endlich in Umlauf bringen hab aber Angst das mir
wer meine Texte klaut.
 
Sobald Du Deine Sachen tatsächlich in Umlauf bringst, wird es sehr schwierig mit dem Klauen.

Diverse Leute haben dann Kopien Deiner Stücke und können leicht bestätigen, dass sie diese eben schon heute, von Dir bekommen haben. Kommt in 4 Monaten jemand anders mit einem von Dir geklauten Text daher, hast Du hunderte Zeugen dafür, dass Du schon eher damit raus warst.

Das Urheberrecht erwirbst Du übrigens automatisch ohne weiteres schon damit, dass Du den Text schreibst.
 
Sobald Du Deine Sachen tatsächlich in Umlauf bringst, wird es sehr schwierig mit dem Klauen.

Diverse Leute haben dann Kopien Deiner Stücke und können leicht bestätigen, dass sie diese eben schon heute, von Dir bekommen haben. Kommt in 4 Monaten jemand anders mit einem von Dir geklauten Text daher, hast Du hunderte Zeugen dafür, dass Du schon eher damit raus warst.

Das Urheberrecht erwirbst Du übrigens automatisch ohne weiteres schon damit, dass Du den Text schreibst.
Jein. Am besten ist eben ein Nachweis mittels Notar, oder wie in dem von mir geposteten Thread über EarlGrey.
Das ist ersten wesentlich günstiger, zweitens genau so sicher.
 
Ein Urheberrecht ist nichts ohne Nachweis!

Deshalb gibt es m.E. keine Alternative zu einer notariellen Prioritätserklärung.

Wenn ich ein neues Paket Texte erstellt habe, gehe ich zum Notar und er nimmt eine entsprechenden Urkunde auf. Die Texte werden mit der Urkunde verbunden und sofort hast du einen stichhaltigen nachweis, dass an dem Beurkundungstag die Texte in deinen Hände lagen. Und das ganze kostet lächerliche 30 - 40 Euro.

Und entgegen aller anderen Tricks wie selbstaddressierten Briefen hast du für jeden Text den Nachweis und nicht nur für das erste Öffnen des Umschlags. Und du bekommst noch eine Ausfertigung der Urkunde, an die Kopien der Texte angeheftet sind, so dass man sich vorab auch schon ohne Notar "aus dem Genster lehnen kann".
 
Wer von vornherein ganz ruhig schlafen will, ist mit einer Hinterlegung bei einem Notar gut beraten.

Veröffentlichen reicht aber auch. Unter anderem, weil dann ein Plagiator relativ sicher weiß, dass er im Unrecht ist, während er nicht wissen kann, ob der Originalautor vielleicht außerdem einen Notar bemüht hat ;-)
 
Danke jetzt mach i mir eig keine Sorgen mehr *gg*
 
Man kann seine Werke auch, bei der VG-Wort und der [g=119]GEMA[/g] anmelden.
 
Aber jeder angemeldete Text ~ ist besonders per E-Mail eingereicht, automatisch nachweisbar und mit Datum nebst Zeitangabe dokumentiert. Das lässt sich nicht mehr rückdatieren oder anderweitig manipulieren, wenn es mal später ~ um authentisch rechtliche Ansprüche geht.
 
Aber jeder angemeldete Text ~ ist besonders per E-Mail eingereicht, automatisch nachweisbar und mit Datum nebst Zeitangabe dokumentiert. Das lässt sich nicht mehr rückdatieren oder anderweitig manipulieren, wenn es mal später ~ um authentisch rechtliche Ansprüche geht.

Ich würde mich darauf nicht verlassen. Die GEMA selbst betont bei jeder Gelegenheit, dass eine Werkanmeldung keinen ausreichenden Schutz bei Urheberrechtsverletzungen darstellt.

Die Gema ist eben ein Inkasso-Unternehmen und eine Werkanmeldung reguliert im Rahmen des Verwertungsrechts eher den Tantiemenfluß als die ausgeklügelte Wahrnehmung der Urheberrechtes.
 
Ich würde mich darauf nicht verlassen. Die GEMA selbst betont bei jeder Gelegenheit, dass eine Werkanmeldung keinen ausreichenden Schutz bei Urheberrechtsverletzungen darstellt.


Besonders, weil die GEMA nicht prüft, ob das Urheberrecht eines angemeldeten Stücks überhaupt beim Urheber liegt. Im Streitfall wird die GEMA zwar bestätigen, dass das Stück an dem und dem Tag gemeldet wurde, sie wird aber nicht im Traum daran denken, irgendeine Aussage zum Urheberrecht des Stücks zu machen.

Wenn jetzt jemand Dein Stück spielt und behauptet, er habe nur vergessen, es bei der GEMA zu melden oder wenn jemand Dein Stück spielt, der mit der GEMA nichts zu tun hat, kenn derjenige jederzeit behaupten, Du hättest das Stück unrechtmäßig angemeldet und er habe das schon vor 10 Jahren gespielt.
Die GEMA wird sich in dem Fall nicht einmischen, geht der Streit zugunsten des Anderen aus, wird sie bestenfalls darauf bestehen, dass Du die Anmeldung zurücknimmst.

Ich halte immer noch die Veröffentlichung für den besten Schutz, eine zusätzliche Hinterlegung bei einem Notar ist ein preiswerter Luxus, den man sich noch zusätzlich leisten kann. Aber der Notar wird sich genausowenig wie die GEMA in einen Streit einmischen.
 
Jo, zettberlin,

sehe ich genauso.

Grüße
 
in so einem fall greift doch das patentrecht, oder?! müsste doch so eine art patent auf musikstücke geben oder nicht?!
 
@ buttler

Weißt Du denn was ein Patent ist?
 

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