Filmtonschaffende erstmals als Urheber*innen an Kinoerlösen beteiligt.
Die Beteiligung der kreativen Filmschaffenden am wirtschaftlichen Erfolg gewinnbringender deutscher Kinofilme ist Wirklichkeit geworden. In nicht unerheblichem Maße werden 2019 zum ersten Mal Ausschüttungen nach dem „Ergänzungstarifvertrag Erlösbeteiligung Kinofilm“ an die als Miturheber*innen anerkannten Kreativen der Filmbranche vorgenommen. Dies betrifft auch sechs Filmtonberufe. Damit tragen die Bemühungen der Berufsvereinigung Filmton um die urheberische Achtung der Tongestaltung nun auch finanzielle Früchte.
Für die Verteilung der Gelder an die Urheber konnte die vom Bundesverband Schauspiel (BFFS) gegründete Deutsche Schauspielkasse (DESKA) gewonnen werden. Zumindest für den Kinobereich scheint somit endlich das Urhebergesetzt erfüllt. Dieses verlangt bereits seit 2002 in den §32 und §32a, eine angemessene Beteiligung aller Urheber*innen des Filmwerks an den Erlösen.
Der Ergänzungstarifvertrag gilt für Filme, die ab März 2014 produziert wurden. Werden Kinofilme so erfolgreich, dass die darin festgelegten Beteiligungsschwellen überschritten werden, fallen Erlösbeteiligungen für die Miturheber*innen an. Die gestaffelten Beteiligungsätze entsprechen 7,5%, 12,5% bzw 15% der sogenannten „weiteren Erlöse“. Die Anrechte des Bereichs Tongestaltung daran liegen bei 5,48% für Realfilme, 9,18% für Animationsfilme und 11,90% für Dokumentarfilme. Diese recht gering anmutenden Zahlen führen im Einzelfall jedoch zu sehr beachtlichen Beträgen, welche die ursprünglich gezahlten Gagen deutlich überschreiten dürften.
Der Ergänzungstarifvertrag wurde im März 2013 von der Gewerkschaft ver.di zusammen mit dem BFFS und der Produzentenallianz als Zusatz zum Tarifvertrag für Film- und Fernsehschaffende (TV FFS) verabschiedet. Die prozentuale Verteilung innerhalb der verschiedenen Urhebergewerke wurde in langwierigen aber letztlich konstruktiven Verhandlungen während des gleichen Jahres ermittelt. In dieser Binnenverteilungsrunde hatte die Berufsvereinigung Filmton anderen Gewerken vermitteln können, dass Filmton nicht nur ein wesentlicher Bestandteil der kreativen Filmherstellung ist, sondern auch, dass Tongestaltung durch ein Zusammenspiel mehrerer spezialisierter Tonberufe entsteht, von denen jeder für sich urheberisch relevant ist. Die sechs Filmtonberufe aus den Bereichen Originalton, Sounddesign, Geräuschherstellung und Mischung sind bis dato als regelmäßig urheberisch Beteiligte etabliert.
Im TV-Bereich gibt es jedoch noch viel zu tun. Seit Ende 2015 verhandeln ARD, DEGETO und Produzentenallianz mit ver.di und Vertretern der meisten Filmverbände um eine Erlösbeteiligung für den Fernsehbereich. Wegen der weit auseinander liegenden Vorstellungen gerieten diese Verhandlungen ins Stocken. Die bvft fordert alle Verhandlungsteilnehmer auf, die TV-Erlösverhandlungen wieder aufzunehmen, um auch hier für Rechtssicherheit und eine faire Beteiligung der Kreativen zu sorgen.
Weitere Informationen gibt es hier.
Quelle: bvft / rische & co pr
Für die Verteilung der Gelder an die Urheber konnte die vom Bundesverband Schauspiel (BFFS) gegründete Deutsche Schauspielkasse (DESKA) gewonnen werden. Zumindest für den Kinobereich scheint somit endlich das Urhebergesetzt erfüllt. Dieses verlangt bereits seit 2002 in den §32 und §32a, eine angemessene Beteiligung aller Urheber*innen des Filmwerks an den Erlösen.
Der Ergänzungstarifvertrag gilt für Filme, die ab März 2014 produziert wurden. Werden Kinofilme so erfolgreich, dass die darin festgelegten Beteiligungsschwellen überschritten werden, fallen Erlösbeteiligungen für die Miturheber*innen an. Die gestaffelten Beteiligungsätze entsprechen 7,5%, 12,5% bzw 15% der sogenannten „weiteren Erlöse“. Die Anrechte des Bereichs Tongestaltung daran liegen bei 5,48% für Realfilme, 9,18% für Animationsfilme und 11,90% für Dokumentarfilme. Diese recht gering anmutenden Zahlen führen im Einzelfall jedoch zu sehr beachtlichen Beträgen, welche die ursprünglich gezahlten Gagen deutlich überschreiten dürften.
Der Ergänzungstarifvertrag wurde im März 2013 von der Gewerkschaft ver.di zusammen mit dem BFFS und der Produzentenallianz als Zusatz zum Tarifvertrag für Film- und Fernsehschaffende (TV FFS) verabschiedet. Die prozentuale Verteilung innerhalb der verschiedenen Urhebergewerke wurde in langwierigen aber letztlich konstruktiven Verhandlungen während des gleichen Jahres ermittelt. In dieser Binnenverteilungsrunde hatte die Berufsvereinigung Filmton anderen Gewerken vermitteln können, dass Filmton nicht nur ein wesentlicher Bestandteil der kreativen Filmherstellung ist, sondern auch, dass Tongestaltung durch ein Zusammenspiel mehrerer spezialisierter Tonberufe entsteht, von denen jeder für sich urheberisch relevant ist. Die sechs Filmtonberufe aus den Bereichen Originalton, Sounddesign, Geräuschherstellung und Mischung sind bis dato als regelmäßig urheberisch Beteiligte etabliert.
Im TV-Bereich gibt es jedoch noch viel zu tun. Seit Ende 2015 verhandeln ARD, DEGETO und Produzentenallianz mit ver.di und Vertretern der meisten Filmverbände um eine Erlösbeteiligung für den Fernsehbereich. Wegen der weit auseinander liegenden Vorstellungen gerieten diese Verhandlungen ins Stocken. Die bvft fordert alle Verhandlungsteilnehmer auf, die TV-Erlösverhandlungen wieder aufzunehmen, um auch hier für Rechtssicherheit und eine faire Beteiligung der Kreativen zu sorgen.
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Quelle: bvft / rische & co pr