
psboy
- Registriert
- 15.05.03
- Beiträge
- 174
- Reaktionen
- 0
- Punkte
- 214
Ahoi 
Ich hab ein paar Fragen zum Thema Bootleg: wir haben einen Song aus den 90ern noch einmal neu aufgelegt - mit den original Vocals!!
Wir haben natürlich NULL Rechte geklärt und besitzen vermutlich auch keine (oder doch?), da es sich ja mehr oder weniger um ein Cover handelt.
Jetzt haben wir von verschiedenen Vertrieben das Angebot bekommen, ein Bootleg zu pressen und über den Vertrieb zu verkaufen. Mir wurde bisher gesagt, daß das im Prinzip Gang und Gebe ist (im Clubmusik-Bereich) - und da ja auch kein Künstler draufsteht, kann auch niemand belangt werden.
Aber wie verhält sich das wirklich? Welche Strafen erwarten uns, wenn wir so ein Bootleg veröffentlichen, ohne irgendwelche Rechte geklärt zu haben? Kann man sich "rausreden" von wegen "wir wollten erstmal nur antesten" etc? Oder interessiert das überhaupt niemanden und "man macht es einfach"?
Wäre schön, ein paar Infos oder Eure Erfahrungen zu dem Thema zu hören, da man als GbR ja persönlich haftet und ich nicht möchte, daß meine Wohnung gepfändet wird
Vielen Dank und schöne Grüße,
chris
Ich hab ein paar Fragen zum Thema Bootleg: wir haben einen Song aus den 90ern noch einmal neu aufgelegt - mit den original Vocals!!
Wir haben natürlich NULL Rechte geklärt und besitzen vermutlich auch keine (oder doch?), da es sich ja mehr oder weniger um ein Cover handelt.
Jetzt haben wir von verschiedenen Vertrieben das Angebot bekommen, ein Bootleg zu pressen und über den Vertrieb zu verkaufen. Mir wurde bisher gesagt, daß das im Prinzip Gang und Gebe ist (im Clubmusik-Bereich) - und da ja auch kein Künstler draufsteht, kann auch niemand belangt werden.
Aber wie verhält sich das wirklich? Welche Strafen erwarten uns, wenn wir so ein Bootleg veröffentlichen, ohne irgendwelche Rechte geklärt zu haben? Kann man sich "rausreden" von wegen "wir wollten erstmal nur antesten" etc? Oder interessiert das überhaupt niemanden und "man macht es einfach"?
Wäre schön, ein paar Infos oder Eure Erfahrungen zu dem Thema zu hören, da man als GbR ja persönlich haftet und ich nicht möchte, daß meine Wohnung gepfändet wird
Vielen Dank und schöne Grüße,
chris