Booking aus steuerrechtlicher Hinsicht

  • Ersteller schroedy_1
  • Erstellt am
schroedy_1

schroedy_1

Registriert
13.12.03
Beiträge
137
Reaktionen
1
Punkte
173
Hallo zusammen,
ich habe mal eine Frage zum Thema Booking und zwar aus der finanziellen bzw. steuerrechtlichen Sicht. Wie läuft das genau ab mit Rechnungsschreibung, usw.? Ich konstruiere mal einen Fall und vielleicht könnt Ihr mir sagen, ob ich das richtig liege?

- Booker vermittelt Künstler für 1.000 EUR an Club.
- Künstler spielt im Club, kriegt vom Club 1.000 EUR plus 7% MwSt
- Booker schreibt Künstler eine Rechnung über 150 EUR (15%) + 16% MwSt

Ich gehe davon aus, dass alle Profis sind und MwSt-pflichtig. Ist das richtig so?


Wenn ich davon ausgehe, dass der Künstler keine MwSt ausweisen muß, aber der Booker,hat der Künstler doch nun das Problem, dass er unter´m Strich weniger Gage bekommt. Richtig?


Hat da jemand von Euch Erfahrungen? Das würde mich ja mal interessieren...


Schöne Grüße,
Schroedy_1
 
schroedy_1 schrieb:
Ich gehe davon aus, dass alle Profis sind und MwSt-pflichtig. Ist das richtig so?

Wenn doch alle MwSt-pflichtig sind, warum soll dann der Künstler benachteiligt sein? Die der Einnahmen führt er ab, die der Ausgaben bekommt er wieder.

Oder versteh ich Deine Frage falsch :|
 
- Künstler spielt im Club, kriegt vom Club 1.000 EUR plus 7% MwSt
Wieso nur 7 und nicht 16%? Wenn ich §12(2) UStG richtig gelesen habe, gelten 7% für Eintrittskarten etc. nicht aber für Gagen..?
 
in der regel zahlt der künstler kein steuer (kein steuerpflicht).
er muss nur ein- und ausgabe buch führen, genauso wie architekten, ärzte, oder rechtsanwälte.
da der booker ihm mwst überträgt ist ein faule trick.
vg
dia
 
Hallo!

@Manfred_Ohr: Wenn alle MwSt ausweisen bzw absetzen können, ist ja eigentlich niemand benachteiligt. Im zweiten Fall, wenn der Künstler die MwSt nicht absetzen kann, wäre jemand benachteiligt. Sorry, habe mich da etwas missverständlich ausgedrückt... habe hier gleich zwei Fallbeispiele abgefrühstückt. :)


Soweit mir bekannt stellen Künstler 7% MwSt in Rechnung, weil es sich hier um eine künstlerische Leistung (oder wie man das nennt) handelt. Aber einer bestimmten Größenordnung kommen Künstler nicht darum herum die Mehrwertsteuer zu zahlen. Gerade bei den Profimuckern! Wer kriegt sonst 1.000 EUR Gage :D

Der Booker muß ja auch auf seine Dienstleistung Mehrwertsteuer aufschlagen, wenn er entsprechend -pflichtig ist!


Grüße,
Schroedy_1
 
früher gab es nen unterschied zwischen covermuckern (16%) und künstlern die eigene mucke spielen (7%). ne neue regelung erlaubt es auch covermuckern 7% mwst auszustellen.

du würdest als booker deine 15 % vermittlungsgebühr mit 16% mwst versehen.
ob die band das selber geltend machen kann steht auf nen anderen blatt.
 
Gibt es denn vielleicht jemand, der sich in solch einer beschriebenen Situation befindet oder befunden hat? Würde mich mal interessieren... Habe auch schon den Fall erlebt (als Veranstalter), dass der Booker eine Rechnung über die Bandgage an mich gegeben hat und er dann später selber mit der Band abgerechnet hat. Keine Ahnung, wie das nun gelaufen ist?

Schönes Wochenende an alle,
Schroedy_1
 

Ähnliche Themen

RECORDING-Redaktion
  • Artikel
Antworten
1
Aufrufe
14K
mazze
mazze
RECORDING-Redaktion
  • Artikel
Antworten
2
Aufrufe
47K
Knutorius
Knutorius
OldWise
Antworten
7
Aufrufe
72K
hammondfreak
hammondfreak
karumba
Antworten
101
Aufrufe
1M
Steffunk
S
MarkusMusic
Antworten
0
Aufrufe
15K
MarkusMusic
MarkusMusic

Oft gelesene Themen

Zurück
Oben