betreff:verwendung von sample cds und free refills

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tekky

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hallo an alle,
ich weiß ja nicht ob es schon mal einen thread hierzu gab,aber trotzdem eine frage.

wenn ich für die erstellung eines tracks(aus dem elektronischen musikbereich)verschiedene samples und free refills verwende und einige davon klanglich verfremde..und diesen titel dann in umlauf bringe(internet,an label schicke..u.s.w)...dann ist das doch wohl kein problem oder?

die sample [g=420]cd[/g] hersteller und die free refill anbieter aus dem internet werden ja wohl nicht die tracks im internet nach "ihren verwendeten samples"durchforsten..da müßten sie sich ja durch millionen von tracks hören...

auch wenn man z.b eine platte rausbringt (die kein megaerfolg wird)bei einem kleinen label(in z.b england,germany,frankreich..u.s.w)wo man diverse samples verwendet hat.da kann doch niemand nachvollziehen von welcher sample [g=420]cd[/g] nun eine kickdrum,ein flächensound,eine bassrum,ein effekt und so weiter ist...findet ihr nicht?
oder gibt es irgendeine vereinigung oder ähnliches die sich die titel auf cds und vinyls auf der ganzen welt anhört um nachzuforschen,ob die verwendeten sounds in der produktion legal und mit rechten erworben sind...??

ich meine nun nicht den "einsatz" von bekannten samples die man selbst erstellt hat von weltbekannten titeln,wo dann schon jeder weiß z.b "aaah,das ist doch ein sample aus einem song von elton john oder genesis"...
 
was würde das fürn sinn ergeben, wenn man sample cds kaufen kann, an denen man keine rechte besitzt?
 
du musst drauf achten, was für rechte du mit dem erwerb von den [g=420]cd[/g]´s hast. sollte irgendwo draufstehen. ansonsten gibt es überhaupt kein problem. weiss gar nicht was du hast... :?
 
dann scheint es ja kein problem zu sein..:)
 
doch es gibt probleme.

ein semple ist ein auszug aus einem werk,

free bedeutet nicht veröffentlichen sondern du kannst damit neue musikstücke erstellen aber die freigabe das zu verkaufen beinhaltet das nicht.

wir führen bei der ifpi dem komponistenverband und der orchestervereinigung diskusionen da der BGH ausdrücklich ---Kurzfassung ---- sagt Sounds die automatisch auf einem Computer entstehen oder in keybords ect. können nicht geschützt werden.

Sampler aus anderen werken sind auszüge aus musikalischen werken.
die dem urheberrecht und leistungsschutzrecht unterliegen.

Das argument DAS MERKT DOCH KEINER sagt mir dass du sehr wenig ahnung hast

selbst ich als wirklich kleines label sichere meine songs

jede spur die ich aufnehme hat eine eindeutige kennung durch den ISRC

Der code läuft unhörbar in der musik mit

selbst wenn du nur ein 10/1000 sec herauskopierst ist dieser code noch drinn.

die gefahr erwischt zu werden ist gößer als du denkst.

es gibt rechtsanwälte die sich aufs abmahnen spezialisiert haben

die laden sich songs aus dem internet lesen den ISRC aus suchen sich aus den datenbanken die originalversion heraus.

die haben mit 3 man einen verein gegründet z.B. verein gegen samplerklau

der verein hat dann den rechtsanwalt damit beauftragt dich abzumahnen weil auf deiner seite sampler verwendet werden.

durch den ISRC wissen die von wehm das ist

dan bekommst du ein freundliches schreiben, du sollst an hand von lizenzen bandübernahme belegen, dass du die sampler legal verwendest

du schreibst zurück das die sampler von einer [g=420]CD[/g] mit freien werken stammt.

Dann bekommst du ein schreiben in dem der rechtsanwalt seine gebühren haben will und hat damit noch recht LEIDER

WEIL DU KEINE [g=119]GEMA[/g] ANMELDUNG GEMACHT HAST

Der Gesetzgeber sagt klar und deutlich jedes musikstück ist erst mal [g=119]gema[/g] pflichtig - auch dann wenn es sich um freie stücke handelt.

das du auf freie stücke keine [g=119]Gema[/g] bezahlen must ist klar.
aber die [g=119]Gema[/g] muss wissen das du in deiner musik nur gemafreies material verwendest.

darum hat der gesetzgeber gesagt jedes musikstück was veröffentlicht wird muss zunächst bei der [g=119]Gema[/g] angemeldet werden.
----------------------------------------------------------------

wir lachen manchmal darüber weil wir schreiben bekommen und stellung nehmen sollen ob wir ansprüche stellen für 4 - 5 sec

der witz ist der um es einfach zu machen
Die [g=119]Gema[/g] bekommt 10 % des händlerpreis oder 62 ct minimum pro CD davon gehen 20% an die GVL also hat die [g=119]Gema[/g] 50 ct.
du hast eine produktion von 100 [g=420]CD[/g]´s aufgelegt und angemeldet

deine stücke bestehen aus 100 verschiedenen sampler von 100 verschiedenen komponisten du hast brav die [g=119]GEMA[/g] bezahlt 50 Euro

jetzt zieht die [g=119]GEMA[/g] ihre 20 % ab und zahlt an jeden komponisten 40 ct aus

das ist noch nicht mal die briefmarke wert um der [g=119]Gema[/g] zu antworten
 
@wilsonrecords

danke für die ausführliche info:)
aber dann hätte ich dazu noch ein paar fragen..

1.gilt das BGH urteil nur für Deutschland?

2.geht dieser"verein gegen sampleklau" auch gegen musiker aus anderen ländern vor,die auf ihrer webseite(z.b.myspace)in ihren selbstgemachten tracks samples verwenden?

3.seit wann gibt es den ISRC code?

4.hat ein sample aufgenommen von einer [g=66]schallplatte[/g] automatisch einen ISRC code?

4.ist ein ISCR code auf allen musik cds die bisher weltweit erschienen sind(seit anfang der [g=420]CD[/g])?
 
@wilsonrecords
Hallo Jack,

du sagtest:
Der Gesetzgeber sagt klar und deutlich jedes musikstück ist erst mal [g=119]gema[/g] pflichtig - auch dann wenn es sich um freie stücke handelt.
weil ich das nicht ganz verstehe:
mich würde es interessieren wo das genau steht (§§ im UrhG oder [g=119]GEMA[/g] Statuten)
Ist das so gemeint, dass ich der [g=119]GEMA[/g] zunächst auch mal die Veröffentlichung meiner Songs melden muss, obwohl ich keine [g=119]GEMA[/g]-Mitglied bin? Kann ich mir fast nicht vorstellen, außer ich habe dich falsch verstanden.
Ich müsste dann ja auch sämtliche Veröffentlichunge im Netz, also auch hier bei HR der [g=119]GEMA[/g] melden, obwohl ich NIchtmitglied bin?!

Erklär mal bitte wie du das genau meinst! Danke!
 
wilsonrecords schrieb:

Das argument DAS MERKT DOCH KEINER sagt mir dass du sehr wenig ahnung hast

selbst ich als wirklich kleines label sichere meine songs

jede spur die ich aufnehme hat eine eindeutige kennung durch den ISRC

Der code läuft unhörbar in der musik mit

selbst wenn du nur ein 10/1000 sec herauskopierst ist dieser code noch drinn.

die gefahr erwischt zu werden ist gößer als du denkst.

Das ist doch vollkommener Unsinn. Wer hat Dir denn das erzählt oder hast Du Dir das selber ausgedacht.

Was es tatsächlich gibt ist das digitale Wasserzeichen, auch Fingerprinting genannt. Das hat mit ISRC nix zu tun.

Es kann tatsächlich verwendet werden, um Raubkopien zurückzuverfolgen und wird im Onlinehandel auch schon eingesetzt.

Aber zu dem von Dir beschriebenen Zweck wird es sicherlich nicht eingesetzt.

Gruß,

Globo
 
@wilsonrecords
:roll:
 
Zitat:

"Das ist doch vollkommener Unsinn"

Genau.

T.
 
"samples" und "refills" sind keine musikalische zitaten, sondern klangdateien welche extra für fremde produktionen gemacht sind.

das muss man von der "klau" aus einem musik-werk trennen können, das ist nicht das gleiche, hörr wilsonrecords. :)

ob man aber für samples und refills blechen muss, steht immer auf dem ton/dateiträger drauf, sei es auch als hinweis auf dem download-server.

vg
dragan
 
@mazze

in § 13 Urheberwahrnehmumgsgesetz wird die [g=119]Gema[/g] ausdrücklich als einzige rechte-wahrnehmumgs gesellschaft (music) sie hat die pflicht jedes veröffentlichte music werk darauf zu berurteilen ob urheberrechte seiner mitglieder verletzt werden.

weil die [g=119]Gema[/g] gegenseitigkeitsverträge weltweit hat ist sie auch dazu verpflichtet

Praxis: jedes werk muss bei der [g=119]GEMA[/g] gemeldet werden wenn da steht eigenkomposition bezahlst du nix und bekommst nix.

wenn du nicht anmeldest kann die [g=119]Gema[/g] für die bereitstellung des kontrollapparat bis zum X fachen das verlangen was normalerweise als vergütung vorgesehen war.

wenn du eine veranstaltung nicht anmeldest (vereinfacht internetseite ist im grunde auch eine Veranstaltung zumindest eine öffentliche aufführung) und nur GEMAfreie music spielst zahlst du (der Veranstalter) zwar keine [g=119]GEMA[/g] aber dafür einiges mehr so wie im [g=183]bus[/g] ein erhöhtes fahrgeld.

unter jedes ist auch jedes gemeint auch hier auf hr
ist einfach ich schicke dir per pn wie man das sehr locker macht.

@ globo
kalr gibt es das elektronische wasserzeichen. nur ist die registrierung sehr teuer das können sich die ganz grossen leisten.

wir sind doch hier nicht vor gericht oder sachverständige

aber wenn du das willst machen wir es so:

Rechtsanwälte sehen in abmahnvereinen eine einnahmequelle und lesen aus musik den ursprünglichen rechteinhaber elektronisch aus.

Der wie du sagst "elektronische fingerabdruck" zeigt genau von wehm das wer ist.
Kleine Label können sich das oft nicht leisten - für abmahnvereine sind auch die grossen uninteressant.

Kleinere Label greifen hier auf die möglichkeit der verwendung des ISRC zurück.

ist der ISRC auf jeder zum Werk gehörenden Spur vorhanden kann der auch noch bei einer 10/1000 sec gelesen werden.

Das wasserzeichen kann nur mit einer speziellen software ausgelesen werden während der ISRC einfacher auzulesen ist.

Den abmahnvereinen geht es nicht um eine nachzahlung der [g=119]GEMA[/g] sondern um das recht die Anwaltskosten zu fordern.

noch einfacher: pflichtgemäß jeden auch im internet veröffentlichen song als eigenkomposition der [g=119]gema[/g] melden (per mail) und die rückmail mit der GEMAFREISTELLUNG folgt kurzfristig. dann ist da kein angriffspunkt.
 
@wilson

MMMM da steht aber nichts davon im § 13 drin?!?!

Urheberwahrnehmungsg.

oder überlese ich da was?

Wäre mir auch neu, dass ich meine gemafreien Werke der [g=119]Gema[/g] anzeigen müsste, wenn ich sie hier oder sonst wo im Web veröffentliche, oder?!?! mmmmm Habe ich echt noch nie was davon gehört, gut man lernt nie aus, aber hat das schonmal jemand hier gemacht?
 
wilsonrecords schrieb:


Rechtsanwälte ...... lesen aus musik den ursprünglichen rechteinhaber elektronisch aus.


ist der ISRC auf jeder zum Werk gehörenden Spur vorhanden kann der auch noch bei einer 10/1000 sec gelesen werden.

Unsinn
 
@ mazze: Doch das ist wirklich so. Wobei es imo eher ein "soll" als ein "muss" ist um sich und der [g=119]Gema[/g] Verwaltungsaufwand zu sparen wenn sie dann zufällig über deine Seite stolpern und erstmal nen Urhebernachweis fordern oder direkt [g=119]Gema[/g]-Gebühren in Rechnung stellen. Da hat mans dann deutlich leichter wenn man den Freistellungsbeleg vorzeigen kann.
 
@BenS
weißt du wo das genau steht und ich glaube bei so diffizilen Sachen gibt es nicht entweder ein Soll oder ein Muss, denke dass es da klare Tatbestände geben muss mit entsprechender Handlungs- oder REchtsfolge.

Hilfe! @earlgrey und wilson, könnt ihr da etwas Licht machen?
 
jetzt habe ich was gefunden und grob überflogen:

GEMA Freistellung

so auf die Schnelle ist das aber nur für Veröffentlichungen auf Tonträgern einschlägig und nicht für eigenes gemafreies Zeug im Web...
 
Sososo....

@wilson.

Mal abgesehen davon, dass mir deine Art der Verwendung des Begriffes "Sampler" auf den Senkel geht, ich nicht leiden kann, wenn man ausser am Satzende schon fast zwanghaft keine Satzzeichen verwendet und genauso zwanghaft klein schreibt - finde ich obendrein, dass die Glaubwuerdigkeit Deiner Behauptungen schon eher fragwuerdig ist.

Beispiel?

Zitat:
"wenn du eine veranstaltung nicht anmeldest (vereinfacht internetseite ist im grunde auch eine Veranstaltung zumindest eine öffentliche aufführung) und nur GEMAfreie music spielst zahlst du (der Veranstalter) zwar keine [g=119]GEMA[/g] aber dafür einiges mehr so wie im [g=183]bus[/g] ein erhöhtes fahrgeld."
Zitat Ende


Zitat [g=119]GEMA[/g] FAQ (aus dem Post von mazze):
"Muss ich eine Website bei der [g=119]GEMA[/g] anmelden, obwohl nur "[g=119]GEMA[/g]-freie" Musik gespielt wird?

Nein. Soweit keiner der Urheber eines Werkes - in der Regel ist auch der Bearbeiter Urheber - bei der [g=119]GEMA[/g] Mitglied ist oder bei einer ihrer ausländischen Schwesterverwertungsgesellschaften, muss die Nutzung dieses Werkes nicht bei der [g=119]GEMA[/g] lizenziert werden. Es liegt im Verantwortungsbereich des Betreibers der Website, sicherzustellen, dass ein verwendetes Werk nicht von der [g=119]GEMA[/g] wahrgenommen wird. Hierfür steht die Suche nach musikalischen Werken auf unserer Website zur Verfügung."


Da stellt sich dann doch die Frage, wer hier Quatsch verzapft?
die [g=119]GEMA[/g] interessiert sich duer so ne Webseite nach eigener Aussage nicht, Du behauptest, man muesse so oder so zahlen?

Davon abgesehen:
Beantworte mal die Fragen, die Dir auf Grund Deiner Aussagen egstellt werden - speziell die zu den Quellen Deiner Weisheit..... ;)
 
ISRC:

Wird von gewissen Organisationen als zuverlaessiges, sicheres Mittel angesehen, die Rechte an Musiktiteln zu verwalten.
Ist meiner Ansicht nach nicht viel mehr als ein Mittel, damit Lizenzgeber untereinander einfacher Titel-Daten zum Zwecke des Kohleumverteilens austauschen koennen.

Offensichtlich muss die Software zum Auslesen nicht wirklich speziell sein - die meisten [g=420]CD[/g]-Ripper ignorieren den ISRC einfach, und es wuerde mich nicht wundern, wenn Sample-Player genauso verfahren und die Ihnen unnutz erscheinende Information einfach nicht abspielen wuerden.
Daraus ist der Schluss zu ziehen, dass der ISRC nicht nur fuer die Firmen einfach in der Anwendung ist, sondern auch einfach wieder aus dem Datenstrom zu bekommen ist.....

Nix isses mit der Sicherung der Abstammung von Samples....
 
Wenn auf der Sample [g=420]CD[/g] - ROYALTY FREE - drauf steht, kannst du damit machen was du willst... das juckt keine sau !!

Jedes Sample das sich auf der [g=420]CD[/g] befindet ist entweder GECLEARED, oder extra für die [g=420]CD[/g] angefertigt worden !!

Alle Sounds sind somit LIZENZFREI !!

Tausende Freaks benutzen die Vengeance Essential CDs... wenn sich jeder davon Gedanken um das drum oder hihat sample das er benutzt hat machen müsste, na dann prost Mahlzeit... ^^
 

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