Bekommt ein Komponist tatsächlich 70% von allen Einnahmen?

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Hallo zusammen,
vor einigen Jahren habe ich einige Songtexte geschrieben, diese wurden dann von einem „Musikproduzenten“ , der mir Großes versprach, an einen Komponisten seiner Wahl weitergeleitet. Dieser hat dann auch tatsächlich meinen Text verwertet, sich aber nicht mit mir in Kontakt gebracht.
Damals - wie heute - hatte ich absolut keinen Plan von Musikrechten.
So kam es dann, dass dieser nette Produzent mir versprach den Song singen zu dürfen, für den ich ja den Text geschrieben hatte.
Leider versiebte das gesamte Projekt, weil der Produzent starb und ich davon ausging – das gesamte Projekt hätte sich erledigt.

Jahre später versuchte ich einen Neustart mit meiner Musik. Bin im Rahmen dessen auf eine Frau getroffen, die mir sehr half überhaupt Fuss fassen zu können.
Ich kramte meine alten Texte hervor und fand auch die Komposition des Menschen, der meinen Text damals für seine Komposition verwertete.
Recherchen im Internet ergaben, er hatte meinen Text minimals verändert, ihn aber in seinem Programm, mit dem er seit Jahren tourte.

So nahm ich Kontakt zu ihm auf, und es schien auch erst einmal alles in Ordnung. Er zeigte sich großzügig und bot mir sofort eine enge Zusammenarbeit an.

Der Song von damals wurde nun von mir neu aufgenommen. Wir haben ein kleines Videio gemacht und nun wollten wir es auch online anbieten.

Ich weiß, es handelt sich hierbei um einen deutschsprachigen Text, und die Musik ist ja bekanntlich Geschmacksache.

Und nun kommt der Hammer.

Der Komponist, der seit Jahren mit meinem Text tourt, möchte auf einmal 70% an allen Einnahmen, die sich aus einem möglichen Verkauf ergeben, etc.

Jetzt möchte ich doch mal wissen, wie verhält es sich denn mit den Rechten? Und das nicht nur auf die CD Verkäufe bezogen, die ich herstelle.

Die gesamte Promotion + was auch immer an Arbeit wird von ihm nicht honoriert.

Wer kann mir helfen?

Ich wäre so glücklich endlich Klarheit zu haben. Denn ich habe noch weitere Kompositionen von ihm hier, die ich aber nicht gerne nutzen möchte, weil ich das Gefühl habe über Tisch gezogen zu werden.

Danke!!
 
Wow...

Das ist ein vielschichtige Anfrage.

So wie ich es im ersten Ansehen verstehe bist du der Urheber eines Textes.
Jemand anderes verwertet diesen Text seit Jahren, aber ohne dein Einverständnis?

Hast du denn deinem Produzenten damals einen Nutzungsvertrag unterschrieben?
 
hat die GEMA nicht auch eine beratende funktion?
 
Hallo rainerbeck

Leider kenne ich mich mit den Musikrechten auch nicht wirklich aus aber ich würde mich auf jedenfall mal bei der GEMA informieren.

http://www.gema.de/page/kontakt/


Liebe Grüße
Curtis
 
Hallo Curtis,
vielen Dank!
Nein, ich habe keinen Nutzungsvertrag unterschrieben. So einen brauche ich wohl jetzt.
Es ist ganz schön verzwickt, weil der Komponist sich wohl sehr gut auskennt, mich aber im Dunkeln stehen lässt.
Versuche es einfach mal bei der GEMA, allerdings bin ich dort noch kein Mitglied.
Nur bei der GVL.

Dennoch - vielen Dank für deine Antwort!
LG Rainer
 
Hallo, ja, der Komponist hat meinen Text seit Jahren benutzt und ist mit ihm auf Tour gewesen.

Es gab nie einen Nutzungsvertrag - auch keine Absprache mit mir darüber, dass er es darf. Zudem hatte ich ja auch noch das Versprechen des Produzenten, den Song zu singen.

Fasse ich zusammen, so hatte der Komponist eine Absprache mit dem Produzenten, wußte schon von mir, hat es aber ignoriert und mich nicht berücksichtigt.

Nachdem ich jetzt den Kontakt zu dem Komponisten aufgenommen habe, bot der mir ja sofort eine Zusammenarbeit an - leider ohne den geringsten Hinweis es vertraglich so zu regeln, dass seine Nutzung meines Textes über Jahre hin irgendeine Rolle spielt.

Aber, er wil jetzt von mir - 70% aller Einnahmen aus der Erst- und Zweitverwertung + allem was drum und dran hängt.

Der Song wurde mittlerweile von mir neu eingesungen, und ich kümmere mich auch um den Vertrieb.

Von seiner Seite kommt nur die Forderung nach den 70% Beteiligung.

Danke!

LG Rainer
 
Wie begründet er das eigentlich?

Ich mein 70% sind ziemlich viel... selbst wenn er Komponist und Produzent ist.

Du bist ja immerhin nicht nur Interpret sondern auch Texter.
 
Hier müsste jetzt abgeklärt werden, in wiefern der Komponist Dir eventuelle Beteiligungen schuldet, da er seit Jahren diesen Text verwendet. Allerdings sehe ich da eher schwarz für Dich, weil du damals keinen Vertrag unterzeichnet hast, der Dich und deine Rechte absichert. Auch ein Versprechen ist nur Schall und Rauch - sei der Mensch noch so ehrlich gewesen, so ist ein Versprechen rein rechtlich nichts.
Wenn du noch irgendwie nachweisen kannst, dass der Text von Dir stammt und der Komponist ihn ohne dein Einverständnis weitergenutzt hat, so könntest du evtl noch was erreichen.

Aber bitte warte, bis sich EarlGrey meldet.
 
Hallo Rainer,

zuallererst ist einmal zu klären, ob Du den Nachweis führen kannst, das Du der Urheber des Textes bist. Kannst Du dies belegen, hast Du schonmal eine sehr gute Ausgangsposition, denn der Urheber ist alleiniger bestimmer darüber, was mit seinem Werk passiert.

Du bist kein GEMA-Mitglied? Aber dieser Komponist?
Dann sehe ich hier die erste große Schwiereigkeit für Dich. Ich nehme an, dieser Komponist hat dann Deinen Text bei der GEMA als seinen angemeldet. Und wenn er ihn jetzt schon seit Jahren nutzt, wird es sicherlich schwer für Dich, dagegen vorzugehen. Du mußt also wirklich handfest belegen können, das Du der Schöpfer des Textes bist. Das ist die Ausgangsbasis jeder weitern Überlegung.
All dies sind sehr wichtige Dinge, die man hier wissen muss, um eine brauchbare Antwort zu geben.

Nun zu den 70%:
Die normale Aufteilung heißt: 40% Verlag , 30% Komponist , 30% Texter.
Ist der Komponist also auch gleichzeitig Verleger, so erhält er 40+30=70%.
Ich gehe davon aus, das dies im vorliegenden Fall so ist.

Weiterhin: Du hast eine CD produziert und vertreibst sie selbst? Hast Du ein eigenes Label? Oder hat Dir jemand seinen Label-Code gegeben? Dann gehen alle Abrechnungen über ihn. Auch hier, wärst Du wieder blind durch die Welt gelaufen. Du solltest wissen, das alle Radio und Fernsehsender über den Label-Code abrechnen und dies dann über den Eigentümer des Label-Codes geht. Hier hast Du selbst keinerlei Kontrolle und der Eigentümer ist Dir gegenüber keine Rechenschaft schuldig.

Dieses Thema ist sehr Umfangreich. Wenn Du willst, kannst Du mich gerne Anschreiben. Vielleicht kann ich Dir ja noch die eine oder andere Frage beantworten.

Allerdings: Eine Rechtsberatung kann ich nicht, werde ich nicht und darf ich auch nicht geben.

Musikalische Grüße
 
  • Danke
Reaktionen: Can
Du bist kein GEMA-Mitglied? Aber dieser Komponist?
Dann sehe ich hier die erste große Schwiereigkeit für Dich. Ich nehme an, dieser Komponist hat dann Deinen Text bei der GEMA als seinen angemeldet. Und wenn er ihn jetzt schon seit Jahren nutzt, wird es sicherlich schwer für Dich, dagegen vorzugehen. Du mußt also wirklich handfest belegen können, das Du der Schöpfer des Textes bist. Das ist die Ausgangsbasis jeder weitern Überlegung.

Eine Anmeldung bei der GEMA sagt überhaupt nichts über das Urheberrecht aus und gilt auch nicht als Beweis.

Als Texter sollte man seine Werke durch notarielle Prioritätserklärung absichern. Dann hast du einen Beleg, dass dir die Texte an dem Tag der Beurkung vorlagen. Das Ganze kostet ca. 30,- EUR. Ich mach das alle zwei Monate.

Alles andere wie selbstadressierte Einschreiben sind Humbug, da nach der ersten Öffnung des Umschlags der Nachweis für die anderen Texte flöten geht.

LG
Lothar
 
Bandit01 schrieb in #11:

Alles andere wie selbstadressierte Einschreiben sind Humbug, da nach der ersten Öffnung des Umschlags der Nachweis für die anderen Texte flöten geht.

Außerdem lässt sich so ein Einschreiben auch nachträglich manipulieren, egal wie, das geht.
Ein bombensicheres Schließfach beim Anwalt ist am besten.
 
Hallo Namensvetter,

vielleicht schaust Du nochmal hier rein. Kurz zu folgenden Punkten:

Dass Du mit dem Typen, der dauernd kostenlos Deinen Text verwurstet, keinen Vertrag hast, ist völlig egal. Dir steht von Gesetzes wegen eine "angemessene" Vergütung für die Verwertung als Urheber zu. D.h., er muss Dir zunächst Auskunft über Umfang der Verwertung und die von ihm erzielten Einahmen geben, und dann kannst Du von ihm ein angemessenes Entgelt für die Verwertung verlangen. Notfalls gerichtlich durchsetzen.

Dass Du kein Gema-Mitglied bist, ist in Deinem Fall sogar richtig gut, denn so kannst Du Deine Rechte direkt wahrnehmen und bist als kleiner Texter nicht auf die undurchsichtigen Verteilungsschlüsel der Gema (wer viel hat, kriegt auch viel, wer klein ist, kriegt höchstens Almosen) angewiesen.

Und jetzt kommt erst die Frage, wieviel der Typ von Dir für die Verwertung seiner Komposition bekommt.
Oben wurde ja schon die Aufteilung erwähnt: 40% Verlag, 30% Texter, 30% Komponist.

Bringe also erst einmal in Erfahrung, ob es einen Verlag gibt und was der Typ ggf. mit dem Verlag zu tun hat. Letztlich kommt es auch hier auf die Frage an, welche Quote "angemessen" ist.

Zunächst einmal ist es eine Sauerei, dass der Typ jahrelang Deinen Text benutzt, von Dir als Urheber weiß, aber Dich nie um eine Lizenz gebeten hat. Dafür soll er erst einmal Dir etwas zahlen! Und dann ist die Frage, wie es ab jetzt weiter geht. Pragmatische Lösung wäre: Der verwertet Deinen Text, Du seine Komposition, und jeder gibt dem anderen 50% seiner eigenen Einnahmen ab. Wenn es keine Einigung gibt, kannst Du ihm untersagen, Deinen Text weiter zu verwenden, aber dann wirst Du natürlich auch seine Komposition nicht verwenden dürfen.

Gruß Rainer
 

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