Bandübernahmevertrag - Songverwertung in anderem Projekt?

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schluckspecht2

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hi!

ich habe mit einem label einen bandübernahmevertrag über einen song von mir abgeschlossen. in den vertrag steht auch mein projektname. darf das label meinen song auch für ein anderes projekt benutzen?
 
Guck mal was das genau ist...wenn das n Lizenzvertrag ist, ist das kein Ding...ansonsten einfach mal dort anrufen und nachfragen...aber das hast du doch alles vorher mit deinem Anwalt abgeklärt.

Was meinst du denn mit anders nutzen? Was meinst du mit anderes Projekt?

DEIN Name, DEIN Projekt, Nutzungsbedingen wurden ausgehandelt...Exklsuiv Rechte bei EINEM Song wären sehr ungewöhnlich.
 
es ist ein bandübernahmevertrag, in dem der titel und (mein) projektname stehen
 
1., kennen wir die genaue Ausgestaltung des Vertrags nicht.

2.,
darf das label meinen song
Wie ... "deinen Song? ". Anderer Interpret? Deine Aufnahme?

3., Einen Anwalt hast du ja hoffentlich vorher kontaktiert? Schick ihm das Ding nocheinmal und frag dort nach.


4., Threadtitel geändert
 
Ich werde auch nicht schlau, was er genau meint...
 
also, es ist mein song und meine aufnahme, die von mir in dem büv an das label abgetreten wird. und kann das label diese aufnahme auch unter anderem namen als meinen rausbringen? also z.b. unter dem namen eines anderen artists bei dem label.
 
Das steht doch alles ganz genau in deinem Vertrag....

Wie kannst du sowas unterschreiben, wenn du dir über den Inhalt nicht im klaren bist!

Die Urheberrechte liegen immer noch bei dir...mir wäre das auch fremd, wenn du sowas abtreten kannst.


Du hast dich doch vor Unterzeichnung mit nem Anwalt darüber beraten und hast dir das, was du nicht verstanden hast erklären lassen.

Wieso fragst u dann hier nach.

Um zu sehen, was möglich ist und was nicht, kommt EINZIG und alleine darauf, an, was DU unterschrieben hast.

Da dass hier niemand so einfach beantworten kann und auch jeder Vertrag inhaltlich anders ist, kann dir diese Fragen ohne expliziten Einblick auch NICHT beantworten.

Tip:

Branchenbuch: Fachanwalt für Medien und Musikrecht.
 
es ist laut label ein branchenüblicher bandübernahmevertrag. es steht zu der thematik nichts explizit drin.

ich glaube ihr versteht mich immer noch nicht ganz. hier mal ein beispiel:

phil collins hat nen büv bei nem label, bei dem auch rod stewart unter vertrag ist. darf das label die aufnahmen von phil nun auch unter dem namen von rod stewart rausbringen? (bei mir geht es um elektr. musik ohne gesang!)
 
Alter....ab damit zum Anwalt...wie lange wollen wir hier noch rumquasseln...

Die Inhalte sind doch ständig GRUNDVERSCHIEDEN....Übernahemvertrag heisst nur, dass sie von dir die fertgien VErsionen bekommen.

Alles andere ist so ziemlich frei verhandelbar oder glaubst du, dass du als "NoName" dieselben Konditionen im Vertrag hast, wie ein Phil Collins....

oh, mensch...naiv oder nur dumm?

Ich denke es geht hier nur um die Verwertungsrechte und das auch nur bei einem einzigen Song!

Branchenüblich....die können dir viel erzählen....lass das Ding prüfen und ab die Laube.

Over and Out für mich ...das wird mir sowohl zu mühsam als auch zu kindisch.
 
ich habe kein geld für nen anwalt... :-(

und ja, es geht um die verwertungsrechte bei einem song, halt ein büv...
 
Dann setz dich eben in die Nesseln...;-)

Meine Fresse, so´ne Beratung kostet wahrscheinlich nur um die 250 Eus...das ist doch nix.

Ansonsten Mitglied im DRMV werden.

Kostet 50 Eus pro Jahr als Einzelmucker (glaube ich) und dann per Telefon mit nem Fachanwalt und weiteren 50 Eus ne Beratung am Telefon durchführen lassen. Macht also nen Hunnie.

Ansonsten, wenn dir was unklar ist....FINGER weg....ein Tip am Rande..95 Prozent aller Verträge zur Vermarktung im Musikbiz sind ne einzige Abzocke und Verarsche.

Ne konkrete Antowrt kann dir hier niemand sagen ohne in das Papier gesehen zu haben um zu lesen, was dort drin steht.

Un drechtsverbindlich ist die Auskunft dann hier auch nicht.
 
aber wie ist das denn normalerweise in so nem vertrag? mal angenommen, der ist keine abzocke.... ?

es steht in meinem vertrag nicht drin, dass die mein lied auch unter nem anderen namen rausbringen können. aber vielleicht muss es ja auch nicht drin stehen, weil es selbstverständlich ist, dass die das machen dürfen.
 
Es gibt KEIN normalerweise bei so ´nem Vertrag.

Wie ich sagte, der Übernahmevertrag besagt einzig und allein, das du verpflichtet bist, Aufnahmen zu liefern, die keine weitere Bearbeitung erfordern.

DAS IST ALLES...alles weitere ist "inhaltlich" frei verhandelbar.

Teilweise findet man dann auch schon wieder Dinge wie Vertriebswege, Release-Länder, etc in solchen Verträgen...das kann aber auch wieder ein reiner Vertreibsvertrag sein. Heisst dann aber auch so.

Lizenzverträge gibt auch, findet man häufig bei Samplerbeiträgen.

In deinem Fall können dir z.B. die Promokosten auferlegt werden. Kann auch sein, dass es das Label übernimmt, bzw stellt es dir diese Dinge so oder so wieder in Rechnung, völlig klar.

Sag mal, was begreifst du eigentlich nicht daran?

Du merkst doch, dass du vom Verständnis her am Ende bist und dann willst dud ich ohne Anwalt durchmogeln?

Viel Spass dabei!!!

Dir sollte schon klar sein, dass du gerade am Anfang mehr Geld in die Sache reinbläst, als du wieder rausholst.

Oh, mann...
 

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