In beiden Fällen ist das natürlich grundsätzlich nicht verboten, nur eben ohne Genehmigung nicht erlaubt.
Die erste Frage verstehe ich mal so, dass es darum geht einen Song (oder einen Teil daraus?) 1:1 von der Originalaufnahme zu verwenden, also nicht etwa nachzuspielen?
Bei der zweiten Frage ist es ja klar, um was es geht.
In beiden Fällen reicht es nicht, die Verwendung bei der [g=119]Gema[/g] zu melden (und ich wüsste auch nicht, wie GVL und IFPI hier helfen sollen?).
Beide Verwendungen berühren mehrere Rechte wie Urheberrechte und Leistungsschutzrechte und ein Tip wäre vielleicht mal im Internet, oder auf den Drucksachen zu den Medien ([g=420]CD[/g], oder DVD) die entsprechenden Verlage ausfindig zu machen, eventuell auch über den deutschen Vertrieb. Kontaktadressen finden sich dann sicher auch im Internet. Da dann einfach mal sein Anliegen vortragen und hoffen, dass man sich die Zeit nimmt, die richtigen Kontakte zu vermitteln, die zu einer Genehmigung führen. Neben der Anmeldung bei der [g=119]Gema[/g], kann dass dann durchaus noch an andere Bedingungen geknüpft sein.
Wenn man sowas angeht, drannbleiben! Keiner in der Branche wartet gerade auf euren Anruf. Da muss man ein bissel Geduld haben und vor allem ein wenig frech sein ... natürlich höflich frech *g*
Man muss es mal so sehen: Fragen kostet nichts (ok, ein paar Anrufe vielleicht).
Gerd