Ausschnitte aus Politiker-Statements

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Elminster

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Hallo Forum,

für ein Song-Intro möchte ich kurze Ausschnitte aus öffentlichen Statements von Politikern nutzen (zb Trump: America First). Das ganze passiert für einen Song in einer Hobby-Band.

Wie sieht hier die rechtliche Seite aus? Kann man diese Ausschnitte nutzen?

Im Netz habe ich folgendes dazu gefunden:

Durch die Schranke des § 48 UrhG berücksichtigt der Gesetzgeber das Interesse der Öffentlichkeit an der Kenntnisnahme von Reden, die zu bestimmten öffentlichen Anlässen gehalten wurden. Reden auf öffentlichen Versammlungen sind jeder Nutzung in Zeitungen oder ähnlichen, der breiten Information dienenden Medien zugänglich. Eine Erweiterung für Reden, die bei öffentlichen Verhandlungen vor staatlichen, kommunalen oder kirchlichen Organen gehalten wurden, enthält § 48 Abs. 1 Nr. 2 UrhG. Hierfür enthält das Gesetz keine weiteren Einschränkungen, so dass diese auch in Sammlungen und Broschüren sowie in Rundfunksendungen wiedergegeben werden können. Dem Veranstalter ist es allerdings auf Grund seines Hausrechts möglich, den Mitschnitt zu untersagen.
 
Keine Ahnung. Eine Idee vllt. noch: Quasselt "America first" doch selbst ein!
 
Ich möchte gleich darauf hinweisen: Bitte keine politischen Diskussionen. Bitte rein beim Thema bleiben ob das rechtlich erlaubt ist oder nicht und wenn ja unter welchen Umständen.
 
Interesse der Öffentlichkeit an der Kenntnisnahme von Reden, die zu bestimmten öffentlichen Anlässen gehalten wurden. Reden auf öffentlichen Versammlungen sind jeder Nutzung in Zeitungen oder ähnlichen, der breiten Information dienenden Medien zugänglich.

Entspricht die Nutzung in Songs dem o.g. Zweck, naaa?! :) Nein.
 
§51 UrhG sagt folgendes:
Durch Zitate können ganze Werke oder Teile davon in einem durch den Zweck gebotenen Umfang übernommen werden. Da auch der Urheber auf den kulturellen Errungenschaften der Allgemeinheit aufbaut, kann ihm dieser verhältnismäßig geringe Eingriff im Interesse der Allgemeinheit zugemutet werden, sofern er die kulturelle Auseinandersetzung fördert (§ 51 UrhG).

Der Gesetzgeber unterteilt grundlegend in das sog.
Großzitat, Kleinzitat und Musikzitat. Allerdings muss das Zitat der Unterstützung oder Auseinandersetzung mit den eigenen Aussagen dienen, oder ein Mittel künstlerischer Gestaltung sein (so genannte Belegfunktion).

Eine Auseinandersetzung auf Basis dieser Zitate ist in der Musik doch durchaus eine "kulturelle Auseinandersetzung"? Also - wenn man innerhalb des Songs zu diesen Zitaten Stellung bezieht...?
Soll und kann hier natürlich keine professionelle Rechtsberatung sein...
 
Zuletzt bearbeitet:
Das ginge dann, wenn der Text und das Zitat in einem Zusammenhang stehen, zB das Zitat als Beleg oder Ausgangslage für die (kritische) Auseinandersetzung genutzt wird.
 
Das ginge dann, wenn der Text und das Zitat in einem Zusammenhang stehen, zB das Zitat als Beleg oder Ausgangslage für die (kritische) Auseinandersetzung genutzt wird.

Dazu würde ich klar "ja" sagen...danke für deine Einschätzung
 

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