Audiospuren schützen?

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jagge

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Moin, hab schon gegoogelt und auch hier schon durchsucht... Hab fürn Bekannten (kein richtiger Freund, sonst würde ich nicht schreiben) ein Album aufgenommen und gemischt. Die Spuren müssen jetzt relativ schnell zum Master, weils Mitte Mai released wird. Wir haben an sich Kohle technisch das alles per Handschlag geregelt, also nichts formales. Gibts ne Möglichkeit die Files zu "schützen" dass ich ihm alles schon schicken kann, ohne da irgendn RIsiko einzugehen, dass er mich übern Tisch zieht? Nicht dass er später behaupten kann, er hätte die Sachen bei mir gar nicht aufgenommen und ich nichts bekomme? Ich mein ich hab ja die Orginalfiles aber reicht das? Schonmal vielen Dank für die Hilfe.
 
Also ich würde ihm jetzt eine Email mit dem Link der Dateien schicken (schätze du machst das über einen Download Service wie z. B. Dropbox) und ihm einen Text dazuschreiben wie:

Hier die von mir abgemischten Spuren für weiteres Mastern, vom .......Datum und Uhrzeit, Name....>Anzahl der Spuren

Und im EmailProgramm eine Lesebestätigung anfordern.


Diese solange aufheben, am besten ausdrucken, bis alles übern Tisch ist.


Aber warte lieber mal noch auf andere Antworten hier im Forum.
 
Von deiner Seite scheint ja von den vereinbarten Leistungen schon alles erbracht worden sein, so wie ich das lese.
Wäre dann nicht eh erstmal er mit bezahlen dran bevor du ihm die Spuren schickst ?

Dann hätte sich das Problem doch von selbst erlerdigt mit evtl. übern Tisch ziehen, oder ?
 
ja normalerweise würd ich das auch so machen, aber wir haben gut zeitdruck.... also files sollten gestern schon da sein und die kohle ist per überweisung frühestens mittwoch wenn nicht erst donnerstag da ... an sich traue ich ihm auch da würde mich nur gerne etwas absichern ....
 
Nimm deine fertigen dateien/Spuren, und speichere das ganze bzw. brenne das Ganze auf CD. Dort wird das Datum vermerkt, das müsste reichen.
 
Nimm deine fertigen dateien/Spuren, und speichere das ganze bzw. brenne das Ganze auf CD. Dort wird das Datum vermerkt, das müsste reichen.

Das Systemdatum..ja...aber das könnte man ja einfach im Kalender vom BS vorm Brennen zurückstellen...daher ist das bei Problemen später Null aussagekräftig würde ich behaupten wollen ;)

Ich würd halt auf die Schnelle nen formlosen Vertrag per E-mail abschliessen. Dein Bekannter soll per E-mail einfach offiziell die CD (bzw die Files) anfordern und darin die Summe nennen, die er dafür zahlt. Eine offizelle Bestellung also. Und du schickst ihm dann die Bestellbestätigung ebenfalls mit Nennung des Preises. (Wahlweise alles mit Lesebestätigung). Dann habt ihr beide was in der Hand. ;)


Ps: Ach..slowhand hats in #2 ja auch so ähnlich formuliert...sorry....ich hätte halt noch auf die ausdrückliche Bestellung plädiert.
 
ja danke soundkraft, slowhand und suboptional ... es ist ja auch nur für den fall der fälle, wie gesagt, eigentlich glaub ich nicht dass er das durchziehen .... das email ding klingt ganz gut .... an sich glaub ich aber eh immer an das gute im menschen ;) ... vielen dank an alle für infos und angenehme nacht
 
Mails mit Lesebestätigung, gebrannte CDs mit Datum...
Alles Unsinn ohne jegliche gerichtliche Relevanz! Ich brenne hier auch eine CD am 01.01.1970. Da war ich zwar noch klein und es gab weder CDs, noch CD-Brenner, aber das Datum lügt schon nicht. Oder doch??

Merke:
Alles, was nicht notariell beglaubigt ist, zählt auch nicht vor Gericht!


Wir machen das hier total simpel (bei Neukunden):
50% der Kosten per Vorkasse, 50% nach Leistungserbringung. Übergabe der Daten erst nach Zahlungseingang.
Hat der Auftraggeber es eilig, muss er nur frühzeitig bezahlen, dann erhält er auch alles zeitgerecht. Manchmal ist es total einfach. ;-)
 
Alles, was nicht notariell beglaubigt ist, zählt auch nicht vor Gericht!

Aus deiner Sicht gilt also kein Kaufvertrag ohne notarielle Beglaubigung? Ich denk da verwechselst da was...hier gehts nicht um Urheberschutz sondern um eine ganz simple Dienstleistung.

CD ist manipulierbar...das hab ich auch schon geschrieben...wäre aber in diesem Fall aber eigentlich auch egal...eigentlich gehts ja nur darum, dass irgendwo der Preis schriftlich festgehalten ist damit der Bekannte das nicht als "Freundschaftdienst" betrachten kann oder auslegt. Und da reicht auch eine Email aus meiner Sicht.

Auf der anderen Seite muss man auch mal sehn, dass das Risiko für den Bekannten natürlich dasselbe ist...der will ja auch nicht unbedingt zahlen bevor er was in Händen hat..und da wären mir 50% auch noch zuviel, wenn ich abgezockt werden würde ;)
 
Ich hätte einfach nur nur Mix-Snippets verfügbar gemacht oder meinetwegen komplett irgendwo geupped als mp3 - quasi zum Zeichen, dass der Job getan ist.

Wenn der Auftraggeber mit den Mixes an sich einverstanden ist, dann Kohle her und danach die Mixes in hoher Quali freigeben.

In diesem speziellen Fall finde ich, hast Du überhaupt keinen Zeitdruck - sitzt quasi am längeren Hebel. Der Auftraggeber hat wegen des Releasedates eher die A-Karte.
 

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