Arrangeur als nebenjob?

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Ich schreibe ab und zu Arrangements für mein Saxphonquartett von bekannten Pop oder Klassikstücken. Da das manchmal richtig arbeit macht, dachte ich daran die Stücke zu veröffentlichen. Ich hätte evntl. einen Verleger der aber am liebsten selbstkomponierte Stücke hätte, da er dann keine Rechte kaufen müßte! Die Frage ist jetzt aber wie ich mich steuerlich anmelden müßte um die Einnahmen anzugeben(falls da welche kommen) und die Ausgaben (rechner Notationsprogramm) abzusetzen. Oder muß man das garnicht wenn man zu wenig verdient.
Die nächste Frage: Welchen Vertrag schließe ich mit meinem Verleger? Ich Möchte nur dann was veröffentlichen, wenn ich Lust habe. Und kann ich dann auch andere Titel bei anderen Verlegern veröffentlichen?? Wenn ich dann auch noch selbstkomponierte Stücke veröffentlichen will, bin ich dann steuerlich freier Künstler? Aber das alles Nebenberuflich!!
 
Hallo...

Wenn Du das ganze nicht regelmäßig machst brauchst Du kein Gewerbe anzumelden, sondern gibst Deine Einkünfte und Ausgaben ganz einfach bei der Steuererklärung an.

Wenn Du allerdings die Absicht hast regelmäßige Einkünfte mit Deinem Nebenerwerb zu erzielen (und damit auch Gewinn zu machen), dann mußt Du die Tätigkeit als Gewerbe anmelden.

Veröffentlichen kannst Du Deine fertige Songs auch selbst... oder Du schließt einen Vertrag mit einem Label oder direkt mit einem Vertrieb...

Wann und wie oft Du Songs veröffentlichen mußt... liegt an Dir... und daran welchen Vertrag Du abschliesst...

Gruß...
 

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