
Laeufer
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Hallo!
In den 1960ern/1970ern wurde doch sehr gerne deutscher Schlagertext auf ausländische Musik gesetzt, wie z. B. Drews / Bellamy brother.
Wie schaut es dahingehend rechtemäßig aus? Handelt es sich um eine Bearbeitung oder um ein Cover, für welches keine Rechteeinholung erfolgen muss, sondern nur der Hinweis auf den Urheber bei der VÖ?
Güße
Läufer
In den 1960ern/1970ern wurde doch sehr gerne deutscher Schlagertext auf ausländische Musik gesetzt, wie z. B. Drews / Bellamy brother.
Wie schaut es dahingehend rechtemäßig aus? Handelt es sich um eine Bearbeitung oder um ein Cover, für welches keine Rechteeinholung erfolgen muss, sondern nur der Hinweis auf den Urheber bei der VÖ?
Güße
Läufer