Arrangement/Musik aus dem Ausland, deutscher Text

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Laeufer

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Hallo!

In den 1960ern/1970ern wurde doch sehr gerne deutscher Schlagertext auf ausländische Musik gesetzt, wie z. B. Drews / Bellamy brother.

Wie schaut es dahingehend rechtemäßig aus? Handelt es sich um eine Bearbeitung oder um ein Cover, für welches keine Rechteeinholung erfolgen muss, sondern nur der Hinweis auf den Urheber bei der VÖ?

Güße
Läufer
 
Das ist sowas von Urhebergeschützt.
Das wurde alles eingekauft, bzw rechtlich geklärt.

Aber das hat Lou Bega mit dem Mambo No.5 auch nicht gestört, dass er nun mehr als Millionär ist.
 

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