ansprachen / reden - samples in die musik einbauen

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erazor666

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hallo zusammen.

kann mir vielleicht jemand einen tipp geben wie ich an reden von berühmten persönlichkeiten komme und wie die musikalische verwendung rechtlich aussieht ?
ich denke da zum beispiel an sequenzen aus einer bush und hitler - rede.
ich will das ganze gegenüberstellen und weiss nicht wie ich überhaupt an legales audiomaterial komme und wie es dann rechtlich aussieht wenn ich das auf unsere demo [g=420]cd[/g] packe die wir auch verkaufen wollen.

es wäre mir auch schon geholfen wenn mir jemand sagen könnte wo ich dazu basisinformationen beziehen kann. ich habe mir zwar letztens extra ein buch über musikrecht zugelegt, aber wirkliche antworten findet man darin auch nicht....

es ist ja oft so, das diverse bands samples aus filmen etc. als intro vor ihren songs haben... wie sieht sowas denn rechtlich aus ?
ich kann mir da doch nicht ohne weiteres die audiospur rippen und in meine musik pappen oder ?

MFG

erazor
 
Also wie das ganze rechtlich aussieht, weiß ich zwar leider nicht, doch wie man drankommt, kann ich Dir sagen. Zumindestens habe ich da eine Idee. Einfach mal im Netzt nach bestimmte Video`s schauen. Dann das gewünschte mit einem Audiorecorder aufnehemen. Zum beispiel No 23 . Ich hoffe ich konnte ein wenig helfen.

Bis dann
Gruß Schachmusik
 
Rechtlich wirst du da keine Chance haben. Hitlers reden werden wohl kaum Copyright haben, aber bei Bushs Reden würd ich drauf wetten. Und an die Rechte wirst du wohl kaum kommen.
 
Hallo,

vielleicht hilft Dir dieser Link
weiter.

Schau mal bei 3.2.1 Öffentliche Reden (§ 48 UrhG)

gruß
matsches
 
Das gesamte Internet ist voll von Reden. Von Adolf über FidelCastro, Churchill bis Erich Honecker sind Sie alle vertreten und zum Teil in hoher Quali

Suchbegriff: Speeches

In wie weit es rechtlich aussieht kann ich nicht beurteilen, jedoch meine ich (bitte prüfen) dass sämtliche Reden an die Öffentlichkeit Allgemeingut wären
 
Tagchen!

Aus dem Urheberrechtsgesetz für Deutschland:

§ 48 Öffentliche Reden

(1) Zulässig ist

1. die Vervielfältigung und Verbreitung von Reden über Tagesfragen in Zeitungen, Zeitschriften sowie in anderen Druckschriften oder sonstigen Datenträgern, die im Wesentlichen den Tagesinteressen Rechnung tragen, wenn die Reden bei öffentlichen Versammlungen gehalten oder durch öffentliche Wiedergabe im Sinne von § 19a oder § 20 veröffentlicht worden sind, sowie die öffentliche Wiedergabe solcher Reden,

2. die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe von Reden, die bei öffentlichen Verhandlungen vor staatlichen, kommunalen oder kirchlichen Organen gehalten worden sind.

(2) Unzulässig ist jedoch die Vervielfältigung und Verbreitung der in Absatz 1 Nr. 2 bezeichneten Reden in Form einer Sammlung, die überwiegend Reden desselben Urhebers enthält.

Ciao,
Steffen
 
hey.

vielen dank schonmal für die ganzen tipps !
ich werde mir die besagten links mal zu gemüte führen und schauen was sich ergibt. ich werde dann mal meine "zwischenerkenntisse" posten... falls es jemanden interessiert.

danke.

erazor
 
hey.

vielen dank schonmal für die ganzen tipps !
ich werde mir die besagten links mal zu gemüte führen und schauen was sich ergibt. ich werde dann mal meine "zwischenerkenntisse" posten... falls es jemanden interessiert.

danke.

erazor
Hi Erazor...interessantes Thema? Heisst das man kann nach §48 Reden von Castro, Honecker, und co für Recording nutzen? Hab irgendwo mal gelesen, das 70 Jahre nach Tod das Copyright endet? Hast Du Erfahrung damit gemacht? Ist ja von 2007 der Beitrag seh ich grad...Hast du eine CD mit Reden und Musik aufgenommen?
 
Ist dir klar, dass der Thread 15 Jahre alt ist? Lege doch besser einen neuen Thread an ;-)
 

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