Änderung des GEMA-Berechtigungsvertrages

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Man-At-Arms

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Hi,

ich bin Komponist und ich habe gestern von der [g=119]GEMA[/g] einen Brief bekommen in dem die Änderung des Berechtigungsvertrages erklärt wird. Leider verstehe ich den Inhalt der Änderung nicht wirklich. Soll ich den neuen Vertrag unterschreiben bzw. was passiert wenn ich es nicht tue?

Hat jemand von euch diesen Brief auch bekommen?

Danke
 
Kann ich nix zu sagen.

Ich/ wir haben aus beruflichen Gründen bisher immer ´nweiten Bogen um die [g=119]Gema[/g] gemacht, bzw machen müssen.

Fachanwalt kann sicher helfen.
 
Hi M a A

Wenn Du eh schon Mitglied der [g=119]Gema[/g] bist, kannst Du ohne Bedenken Dein Einverständnis mit dem neuen Paragraphen unterschrieben zurücksenden.

Dieser Paragraph besagt lediglig, dass die Rechte für neue - bis dato unbekannte Nutzungsarten von Musik, automatisch der [g=119]GEMa[/g] übertragen werden.


Zitat:

Wird künftig eine neue Art der Musiknutzung bekannt, die sich für eine kollektive Wahrnehmung eignet, so stehen der [g=119]GEMA[/g] die entsprechenden Rechte von vornerein zur Verfügung. Verzögerungen bei der Rechtewahrnehmung und der Durchführung des Inkassos können so vermieden werden.

Zitatende


Es heißt aber auch:

Zitat:

Sollten die Berechtigten dagegen die Rechte für eine bestimmte neu bekannt gewordene Nutzungsart lieber individuell wahrnehmen wollen, so haben sie die Möglichkeit, die Rechteübertragung auf die [g=119]GEMA[/g] insoweit zu widerrufen.


Dieser Paragraph steht so auch in allen zukünftigen Berechtigungsverträgen - nur die alten Verträge bedürfen dieser Änderung - mit Zustimmung des Mitgliedes!

Mit diesen Informationen dürfte Dir die Entscheidung leicht fallen!

Gruß Mattes
 

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