
Divine
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Hallo zusammen!
Ich hoffe man kann mir hier eine sichere Antwort auf meine Frage geben.
Kürzlich habe ich eine Live Lite Version bei eBay zur Versteigerung angeboten weil ich damit nichts anfangen kann. Diese Version war unregistriert und demnach 100% nutzbar.
Sie wurde ersteigert... nun habe ich nach einiger Zeit eine Mail erhalten in der mit der Käufer folgendes schrieb:
Ich möchte die Ableton Live [g=420]CD[/g] wieder zurückschicken da ich damit nichts anfangen kann, aufgrund dessen dass mir die Vertragsbedingungen ein Gebrauch des Programmes nicht ermöglichen. Ein Weiterverkauf ist in dieser untersagt! Bitte um Antwort mit Adresse, dass ich Dir die [g=420]CD[/g] zurückschicken kann.
Was soll ich denn davon halten? Weiß ich ob er sich diese Version zu nutze gemacht hat um günstiger upzugraden? Vielleicht hat er sie registriert und kommt nun damit?
In wieweit ist es denn nun rechtlich i.O. das diese Version zur Ersteigerung angeboten wurde? Es war ein Zusatz zu einer Soundkarte. Man bekommt diese Version auch nur im Zusammenhang mit einem Kauf von z.B. einer Hardware. Ist das relevant?
Ich habe ihn darum gebeten mir die Quelle seiner info zukommen zu lassen oder diese vertragsbedingungen (welche auch immer) zuzuschicken.
Ist es nun ok das ich diese Version angeboten habe oder nicht?
Gruß Manuel
Ich hoffe man kann mir hier eine sichere Antwort auf meine Frage geben.
Kürzlich habe ich eine Live Lite Version bei eBay zur Versteigerung angeboten weil ich damit nichts anfangen kann. Diese Version war unregistriert und demnach 100% nutzbar.
Sie wurde ersteigert... nun habe ich nach einiger Zeit eine Mail erhalten in der mit der Käufer folgendes schrieb:
Ich möchte die Ableton Live [g=420]CD[/g] wieder zurückschicken da ich damit nichts anfangen kann, aufgrund dessen dass mir die Vertragsbedingungen ein Gebrauch des Programmes nicht ermöglichen. Ein Weiterverkauf ist in dieser untersagt! Bitte um Antwort mit Adresse, dass ich Dir die [g=420]CD[/g] zurückschicken kann.
Was soll ich denn davon halten? Weiß ich ob er sich diese Version zu nutze gemacht hat um günstiger upzugraden? Vielleicht hat er sie registriert und kommt nun damit?
In wieweit ist es denn nun rechtlich i.O. das diese Version zur Ersteigerung angeboten wurde? Es war ein Zusatz zu einer Soundkarte. Man bekommt diese Version auch nur im Zusammenhang mit einem Kauf von z.B. einer Hardware. Ist das relevant?
Ich habe ihn darum gebeten mir die Quelle seiner info zukommen zu lassen oder diese vertragsbedingungen (welche auch immer) zuzuschicken.
Ist es nun ok das ich diese Version angeboten habe oder nicht?
Gruß Manuel