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Gast59155
Guest
Bis jetzt habe ich prinzipiell nie etwas an Musik online gestellt, was ich nicht selbst zusammenkomponiert habe. Aber ich fabriziere halt für mich privat immer wieder auch viel bereits Bestehendes. Manchmal denkt man ja, dass man es gern anderen vorspielen möchte. Zuletzt war es Gershwins "Summertime". Da frage ich mich nun, ob hier nicht diese "70-Jahre-Regel" greift, weil doch der Komponist länger als 70 Jahre tot ist. Ist das dann nicht, wie man so sagt, gemeinfrei? Oder verfolgen einen, wenn man eine Coverversion (ohne dran zu verdienen!) online stellt, dennoch die Racheengel der GEMA? Weiß das einer?