70 Jahre?

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Gast59155

Guest
Bis jetzt habe ich prinzipiell nie etwas an Musik online gestellt, was ich nicht selbst zusammenkomponiert habe. Aber ich fabriziere halt für mich privat immer wieder auch viel bereits Bestehendes. Manchmal denkt man ja, dass man es gern anderen vorspielen möchte. Zuletzt war es Gershwins "Summertime". Da frage ich mich nun, ob hier nicht diese "70-Jahre-Regel" greift, weil doch der Komponist länger als 70 Jahre tot ist. Ist das dann nicht, wie man so sagt, gemeinfrei? Oder verfolgen einen, wenn man eine Coverversion (ohne dran zu verdienen!) online stellt, dennoch die Racheengel der GEMA? Weiß das einer?
 
Da frage ich mich nun, ob hier nicht diese "70-Jahre-Regel" greift, weil doch der Komponist länger als 70 Jahre tot ist. Ist das dann nicht, wie man so sagt, gemeinfrei? Oder verfolgen einen, wenn man eine Coverversion (ohne dran zu verdienen!) online stellt, dennoch die Racheengel der GEMA? Weiß das einer?
Nicht nur die GEMA, sondern auch alle anderen Urheberrechtsgesellschaften weltweit, oder die Erben der am Werk beteiligten Urheber, oder auch die möglicherweise vorhandenen wahrnehmenden Rechteinhaber wie Labels und Verlage können dich dann belangen, denn gemeinfrei wird in Deutschland ein Werk erst tatsächlich 70 Jahre nach dem Tod des längstlebenden am Werk beteiligten Urhebers (in Mexiko sind es aktuell sogar 100 Jahre).
Und selbst das "kostenlose Onlinestellen" ist nach den gesetzlichen Regelungen nunmal eine lizensierungspflichtige Verbreitung und somit von diesen Regelungen folglich ebenfalls erfasst.
 
Danke für die klare Ansage! Gershwin ist zwar seit 81 Jahren tot, aber wer weiß, welcher habgierigen Brut er das vererbt hat. Bleibt besser alles unter Verschluss.
 
Aber solange die Erben an der Urheberschaft des Stücks nicht beteiligt waren, zählen doch die 70 Jahre, sofern es keine weiteren Urheber gibt. Also solltest du auf der sicheren Seite sein, wenn Gershwin der alleinige Urheber gewesen ist (sofern ich Pille McCoy richtig verstanden habe).
 
Eigentlich kann man das so verstehen. Jetzt finde ich hier (https://www.musiker-board.de/threads/gershwin-gema.180693/) allerdings den Hinweis, dass George Gershwins Bruder Ira den Text zu "Summertime" geschrieben hat. Der Text kommt nun bei mir natürlich gar nicht vor, aber Ira wäre ein im Gesetzessinn beteiligter Künstler und ist erst 1983 gestorben (das lange Leben sei ihm gegönnt). Immerhin scheint wenigstens aber alles rein Instrumentale von Gershwin wirklich frei zu sein. Werde mir also bei Gelegenheit mal was anderes als "Summertime" schnappen.
 
Die GEMA kümmert sich nicht um rechtliche Belange der Urheber, das ist ein verbreitetes Missverständnis. Die betreiben nur das Inkasso, die Abrechnung. Allerdings könnte die GEMA wahrscheinlich Auskunft geben, ob z. B. noch ein Verlag seine Hände drauf hat. Evtl. kann man das auch selbst in Datenbanken recherchieren.
 
Evtl. kann man das auch selbst in Datenbanken recherchieren.

Kann man, zumindest für den GEMA-Inkassoraum.

Zu "Summertime" wirft die Repertoiresuche folgende Einträge aus:

GERSHWIN, GEORGE 00011730139 Komponist
HEYWARD, DUBOSE EDWIN 00014064426 Textdichter
GERSHWIN, IRA 00011730335 Textdichter
CHAPPELL-CO INC 00005876870 Originalverlag
CHAPPELL MUSIKVERLAG GMBH 00840712457 Sub-Verleger
DU BOSE-DOROTHY HEYWARD MEMORIAL FUND PUBL 00334532678 Originalverlag
DOWNTOWN DLJ SONGS 00647171538 Sub-Verleger
DOWNTOWN MUSIC PUBLISHING LLC 00548828602 Sub-Verleger
DOWNTOWN MUSIC GERMANY GMBH 00846458993 Sub-Verleger

Das Werk ist bei der GEMA nicht gestrichen, aber das muss nichts heißen. Die Verlage verdienen ja weiter daran - im Gegensatz zum Urheberrecht erlöschen die Verwertungsrechte nicht (werden nur sinnlos).

Ira Gershwin ist erst 1983 gestorben, Heyward 1940.

Die Urheberrechte der Texter sind also noch gültig.

Spannend - ich bin jetzt auch mal überfragt, wie es ist, wenn man von einem Werk nur den Instrumentalteil des längstens Verstorbenen übernimmt und die noch geschützten Texte außen vor lässt. Das Werk ist ja eigentlich untrennbar registriert. Hmmmm ....
 
Summertime dürfte einer der meist nachgespielten Songs überhaupt sein, zählt als Jazzstandard und allein auf Youtube findet man seitenweise Versionen dieses Liedes. Ich würde mir keinen Kopf machen. ;)
 

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