Kassette
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Parodie...okay. Ein "Pastiche" ist doch aber was anderes, im Prinzip eine schlichte Nachahmung. Muss die notwendigerweise das Objekt lächerlich machen?§ 51a UrhG
Zulässig ist die Vervielfältigung, die Verbreitung und die öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck der Karikatur, der Parodie und des Pastiches. Die Befugnis nach Satz 1 umfasst die Nutzung einer Abbildung oder sonstigen Vervielfältigung des genutzten Werkes, auch wenn diese selbst durch ein Urheberrecht oder ein verwandtes Schutzrecht geschützt ist.
Auch hier geht es zunächst um die Bewertung der Frage ob wir eine Karikatur vorliegen haben (dann ohne Genehmigung des Rechteinhabers verbeitbar) oder nicht. Hier wird es viel schöne Rechtsrpechung geben. Unterfällt eine Parodie dieser Vorschrift kann man sie ohne die Einwilligung des Urhebers verbreiten. Ist sie es nicht, dann darf man das nicht. Auch keine 15 Sekunden.
Ich frage für einen Freund, der hier noch ein Video einer Beatles-Song Recordingaktion liegen hat und nun damit liebäugelt, es in 15s - Happen zu schnipseln und die dann portionsweise auf YT zur allgemeinen Erfreunis bereitzustellen