Wie vor versehentlichem "Plagiat" schützen?

  • Ersteller SlippyNo7
  • Erstellt am
Eine Versicherung brauchst du in Deutschland mit dem deutschen Urheberrecht nicht. Du kannst dich Rechtsschutz-versichern wenn du willst, aber eine explizite Versicherung für urheberrechtliche Belange braucht hier kein Mensch. Das Urheberrecht hat man automatisch und kann nicht übertragen werden. Sobald du wissentlich nicht geklaut hast, dann kann dir keiner an den Kragen. Wenn das anders wäre und nicht ausreichen würde, könnte keine wissenschaftliche Arbeit mehr geschrieben werden, ohne sich zuvor zu versichern. Ich kenne auch keinen Komponisten, der eine spezielle Versicherung hat. Wenn man wissentlich betrügt, hilft dir auch keine Versicherung mehr, die zahlt dann eh nicht mehr.
 
Es gibt mE keine (gängige / bezahlbare) RSV, die bei (zivilrechtlichen) Urheberrechtsstreitigkeiten einspringt. Das hat verschiedene Gründe, v.a. wirtschaftliche (für die Versicherung). UrhR war traditionell eine Spezialmaterie, mit der die breite Masse überhaupt mal nichts zu tun hatte. Ganz anders: Arbeitsrecht, Mietrecht, Verkehrsrecht.

Dann hatten auf einmal ganz viele Leute mit dem Thema zu tun: Abmahnungen. Aber die RSV sind nicht bescheuert: die Fälle wurden alle verglichen oder verloren. Daher wäre es geradezu idiotisch gewesen (zu leistbaren Konditionen) ein solches Produkt einzuführen.

Mit Deckelung der Abmahnkosten auf einen Gegenstandswert von 1000 EUR -> ca. 145 EUR Gebühren (außergerichtlich) wurde der (erstmaligen) Abmahnung wiederum der Schrecken genommen.

Und nochwas: Urheberrechtsverletzungen sind schuldunabhängig. (Beweisbarer) Vorsatz macht es schlimmer, das bloße Tun reicht jedoch als ein Indiz für eine Verletzung aus. Das man wiederum widerlegen kann, z.B. mit nachweislich parallel / früher aufgenommenen Demos.

Das Urheberrecht hat man automatisch und kann nicht übertragen werden.

Jein, aber man kann fast alle Nutzungsrechte - sich selbst ausschließend - übertragen. Ich meine, dass nur Urheberpersönlichkeitsrechte (in Teilen) beim Urheber verbleiben (zB Recht auf Zugang, Anspruch gegen Entstellung des Werkes). Anspruch auf Urhebernennung kann vertraglich abbedungen werden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Edit: Mein Post hat sich jetzt überschnitten mit dem von @muffy...

Ich versteh die Ausgangsfrage so, dass sich jemand Sorgen macht über mögliche rechtliche und finanzielle Konsequenzen eines Plagiats.

Ich würde die Frage so zuspitzen:
Hat jemals irgendjemand eine "Strafe" erhalten, die höher lag als die gesamten Einnahmen, die der Plagiator durch das Stück erwirtschaftet hat?

Weil das ist doch der Gedanke, den man als nichtkommerzieller Hobbymusiker hat:
Wen ich aus Versehen ein Plagiat schaffe, das aber sowieso nichts erwirtschaftet, wär es egal. Und für den unwahrscheinlichen Fall, dass ich einen Millionenhit schaffe, wär ich danach schlechtestenfalls wieder auf Null.

Wirklich kritisch wäre nur, wenn es eine Rechtsprechung gäbe, die hinter einem Plagiat sowas wie kriminelle Energie sieht, bspw. eine Art Betrugsversuch, und entsprechend höhere Strafen verteilt.

Oder (neuer Gedanke, der mir grad kommt) gibt es bei Plagiaten sowas wie Abmahnungen, dass mich Recording Company XYZ anschreibt, behauptet, mein Soundcloud-Stück wäre geklaut und ich müsse eine horrend teure Unterlassungserklärung unterschreiben?
 
... Sobald du wissentlich nicht geklaut hast, dann kann dir keiner an den Kragen...

So einfach ist das leider nicht.
Manchmal hat man unterbewusst eine Melodie im Kopf die man evtl vor längerer Zeit irgendwo gehört hat, aber man denkt man hat sie selbst erfunden.
Ist mir selbst auch schon 1-2x passiert.

Außerdem könnte ich mir vorstellen, dass es für Composer die Sound-alikes erstellen sinnvoll sein könnte sich mit so einer Versicherung abzusichern.

Wäre halt interessant zu wissen, wie hoch der Beitrag ist, welcher Schaden gecovert ist und wie hoch eine eventuelle Strafe wäre. Danach könnte man wohl besser einschätzen ob sich soetwas lohnt.

Bzgl deutscher Anbieter:
Kurz gegoogled und hier scheint es so eine Versicherung zu geben
http://www.datenrisk.de/gewerbe/d-o-und-e-o/
 
@diagnostix Warum muss man die Dinge heutzutage immer und immer wieder auf die persönliche und beleidigte/beleidigende Ebene hieven. Du provozierst und wirfst mit Mist um Dich, wo @Violinist gar nichts anderes getan hat, als sein Wissen (was er unbestreitbar hat) weiterzugeben. Nimm dich nicht so wichtig und bleib bei deinen Beiträgen sachlich.
 
... Sobald du wissentlich nicht geklaut hast, dann kann dir keiner an den Kragen...
So einfach ist das leider nicht.
Manchmal hat man unterbewusst eine Melodie im Kopf die man evtl vor längerer Zeit irgendwo gehört hat, aber man denkt man hat sie selbst erfunden.
Ist mir selbst auch schon 1-2x passiert.
Stimmt, da habe ich mich nicht genau genug ausgedrückt. Natürlich ist es eine Urheberrechtsverletzung ohne wenn und aber, falls man etwas übernommen hat, ob man es vorsätzlich macht oder unbewusst. An einer kleinen Melodie, die du unbewusst übernommen hast, wird es im Zweifel nicht scheitern, da die anderen Bestandteile deiner Komposition auch ins Gewicht fallen. Sobald du urheberrechtlich relevante (das wiederum ist Auslegungssache) Ausschnitte übernimmst, kann der Vorsatz unterstellt werden. Eine unbewusste 1:1 Kopie einer urheberrechtlich relevanten Passage ist sehr sehr unwahrscheinlich, aber statistisch nicht unmöglich. Das ist dann letztendlich dein Berufsrisiko. Denke mit dem kann man leben. Eine Versicherung hilft dir in der Praxis und im Ernstfall wohl nicht. Wenn du dann merkst, dass du (unbewusst) geklaut hast und dich jemand verklagt, musst du einfach damit leben, dass deine Rechte an deinem Werk futsch sind.

Bei Soundalikes, sollte der Komponist sehr kompetent sein, um ein Original so zu verfälschen, dass es als neues Gedankengut durchgeht. Mir persönlich wäre das zu heikel, unter künstlerischen Gesichtspunkten sowieso viel zu uninteressant.

Ein Wort noch zur o.g. Versicherung: Bei größeren Firmen macht das möglicherweise mehr Sinn, aber bei 99% der Berufskomponisten ist der Streitwert im Ernstfall viel zu klein, als dass es sich lohnen würde.
 
Zuletzt bearbeitet:
Außerdem könnte ich mir vorstellen, dass es für Composer die Sound-alikes erstellen sinnvoll sein könnte sich mit so einer Versicherung abzusichern.

Denke mal, dass kaum etwas so (relativ) sicher ist, wie bewusste Soundalikes, die milimetergenaue Vermeidung von Identität der Stücke.
 
[/QUOTE] Wenn du dann merkst, dass du (unbewusst) geklaut hast und dich jemand verklagt, musst du einfach damit leben, dass deine Rechte an deinem Werk futsch sind..[/QUOTE]

Ja, hier würde mich interessieren wie es ablaufen würde.
Wie oben schon von "Andaraginga" erwähnt:
Werden dann "nur" die Einnahmen abgenommen, oder kommt da noch eine saftige Strafe obendrauf?
Aber vermutlich ist das auch wieder von Fall zu Fall unterschiedlich.
 
Das Urheberrecht hat man automatisch und kann nicht übertragen werden. Sobald du wissentlich nicht geklaut hast, dann kann dir keiner an den Kragen.

@diagnostix Warum muss man die Dinge heutzutage immer und immer wieder auf die persönliche und beleidigte/beleidigende Ebene hieven. Du provozierst und wirfst mit Mist um Dich, wo @Violinist gar nichts anderes getan hat, als sein Wissen (was er unbestreitbar hat) weiterzugeben. Nimm dich nicht so wichtig und bleib bei deinen Beiträgen sachlich.
schau diesen zitat an.
also das ist sein wissen. klaue, nimm, es gehört niemandem...
und wenn man was dagegen sagt, dann wird ganz von oben eine menge unterstellungen über mich gegossen, und ich soll nicht drauf reagieren.
also das ist dein vorschlag.
ich hab schon aufgehört sein "wissen" zu bewundern, haste nicht bemerkt?
also es war unnötig deinerseits mich wieder zu erwähnen.
wenn du seine beiträge schon als richtig und gehaltsvoll findest, dann ist sinnlos mir eine belehrung zu erteilen. halte dich dran und ziehe mich nicht wieder in die diskussion rein.
ich habe meinung geäussert und ich stehe dazu:
unwissenheit schützt niemanden vor einem gericht.
urheberrechte gibt es und du kannst deine werke schützen, auch wenn manche im internet versuchen das gegenteil zu behaupten.
und jetzt träumt weiter, du und dein freund.
ich. habe. keine. interesse. an. der. diskussion.
kapiert?
 
Wenn du dann merkst, dass du (unbewusst) geklaut hast und dich jemand verklagt, musst du einfach damit leben, dass deine Rechte an deinem Werk futsch sind

Das stimmt doch so auch nicht. Denn dem Herrn war die Schöpfung nicht genug, er schenkte uns die Parallelschöpfung.

Wie immer alles Beweisfrage, aber in der Theorie gibt es gegen eine Parallelschöpfung eben keine Rechtsmittel.

Folgen bei einer "üblichen" Urheberrechtsverletzung, z.B. posten eines fremden Fotos auf einer Webseite:

1. Abgabe einer (strafbewehrten) Unterlassungserklärung
2. Zahlen der Abmahnkosten (des gegnerischen Anwalts und ggf. des eigenen)
3. Zahlen des Lizenzschadens. Bei Fotos richtet sich das irR nach konkreter Nutzung und Dauer nach der MFM Tabelle (Mittelstand im Fotomarketing).
4. zzgl. des sogenannten Straflizenzaufschlages von weiteren 100% der Forderung aus Punkt 3. D.h. man zahlt das Doppelte, als wenn man das Bild von Anfang an ordnungsgemäß lizenziert hätte.
 
Werden dann "nur" die Einnahmen abgenommen, oder kommt da noch eine saftige Strafe obendrauf?
Aber vermutlich ist das auch wieder von Fall zu Fall unterschiedlich.
Ab jetzt fängt bei mir gefährliches Halbwissen an. Da weiß sicher der ein oder andere im Forum mehr drüber.

Vom Hörensagen sind mir Fälle bekannt, (z.B. Ennio Morricone vs Berliner Rapper), dass 100% der bisherigen und zukünftigen GEMA-Einnahmen an den originalen Urheber gingen. In diesem Beispiel war es aber eine bewusste Übernahme eines berühmten Themas. Wahrscheinlich zuzägl. Anwalts und Gerichtskosten. Im Ernstfall würde ich es als "Angeklagter" niemals zum Gerichtsurteil kommen lassen und mich außergerichtlich einigen.
 
Das Urheberrecht hat man automatisch und kann nicht übertragen werden. Sobald du wissentlich nicht geklaut hast, dann kann dir keiner an den Kragen.

also das ist sein wissen. klaue, nimm, es gehört niemandem...
und wenn man was dagegen sagt, dann wird ganz von oben eine menge unterstellungen über mich gegossen, und ich soll nicht drauf reagieren.
also das ist dein vorschlag.
Das was du machst ist nicht nur üble Nachrede, sondern ziemlicher Humbug.

Wie kann man an der Aussage: "Sobald du wissentlich nicht geklaut hast, dann kann dir keiner an den Kragen." hineininterpretieren "klaue, nimm, es gehört niemandem..." ?
 
Ihr Zwei solltet einfach knutschen. Sobald das erledigt ist, kann man auch wieder sprödes Sachwissen hier einbringen. Bis dahin: Teletubbies baybay.
 
@SlippyNo7 : Falls Du mal eine Melodie komponiert hast und dir denkst : Mensch, das gibt's doch schon .....dann kannst Du eine von diesen Apps verwenden, denen du ein Musikstück vorspielen kannst und die App sagt Dir wie der Song heißt. Oder Du stellst es kurz hier ins Forum :) Hab ich auch schon gemacht, weil ich einfach nicht draufgekommen bin.

Was Plagiate angeht ist es soviel ich weis so, dass wenn Du das Plagiat nicht absichtlich gemacht hast es auch keines darstellt. Dann ist es ein eine Doppelschöpfung. Wenn Du aber ein "Soundalike" herstellst mit dem Gedanken "Ich mache eine Musik, die den Zuhörer an das Lied X von Künstler Y errinern soll", dann ist es ein Plagiat.

In der Werbung passiert sowas ständig. Die Cutter schneiden auf die Musik und sagen dem Komponisten dann : Bau mir das mal nach, genau so aber anders". Dann kommt's nurnoch drauf an, ob man erkennen soll welcher Song die Vorlage war oder nicht. [Hab letztens z.B. eine Radiowerbung für ein Autohaus gehört, die ganz klar so klingen sollte wie Happy von Pharell Williams (vermute ich)].

Ich denke, die Tatsache, dass es dafür diese Versicherungen für Komponisten gibt sagt schon dass es da relativ wenig Fälle gibt. Ich meine, sonst würden die Versicherungen ja keinen Gewinn machen. Ich selbst hatte auch mal mit soetwas zutun. Ich bin dann auf einen Berater gestoßen, der Jurist und Musiktheoretiker ist. Er erstellt Analysen und sagt dem Komponisten dann wie wahrscheinlich es ist, dass er vor Gericht scheitert falls es zu einer Klage kommt. Das kann im Einzelfall dann sehr komplex werden eine Plagiatsabsicht zu beweisen. Lustig eigentlich, dass die Chinesen das Kopieren einer Vorlage als große Kunst ansehen - ganz anders als das im Westen der Fall ist ...
 

Ähnliche Themen

Can
Antworten
15
Aufrufe
133K
Asmotiv
A

Oft gelesene Themen

Zurück
Oben