Covermusik: Gema und Facebook

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JeZe

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Das Thema GEMA und YouTube wird ja ausführlich diskutiert. Zum Thema Facebook findet man hingegen weniger. Für Coverbands gilt YouTube ja bislang als einziger, rechtlich halbwegs sicherer Weg Videomitschnitte von gecoverten Songs zu veröffentlichen. Wie sieht das aus, wenn das selbe Material auf eine Facebookseite gestellt wird?
 
Du musst egal ob youtube oder Facebook, einen passenden GEMA Vertrag haben um rechzlich auf der sicheren Seite zu sein. Den passenden Vertrag findest du auf der GEMA Seite. ich glaube das sind ca 150Euro Im Jahr das das kostet.
 
Das Thema GEMA und YouTube wird ja ausführlich diskutiert. Zum Thema Facebook findet man hingegen weniger. Für Coverbands gilt YouTube ja bislang als einziger, rechtlich halbwegs sicherer Weg Videomitschnitte von gecoverten Songs zu veröffentlichen. Wie sieht das aus, wenn das selbe Material auf eine Facebookseite gestellt wird?
Man kann die GEMA sogar einfach auch auf Facebook anschreiben und direkt fragen, denn dort sind sie ja für Fragen aller Art mit einem eigene Account vertreten:
~> www.facebook.com/GEMAdialog
 
Meine Information ist die, dass der Seitenbetreiber eine Lizenz von der GEMA benötigt. D.h. auf meiner eigenen HP kann ich diese erwerben, nicht aber für YouTube und Facebook. Da gelten für mich die AGB des Anbieters.

In einem anderen Forum habe ich folgende Stellungnahme der GEMA gefunden:

Bitte beachten Sie, dass die öffentliche Zugänglichmachung von Musik auf Internetseiten ein urheberrechtlich relevanter Vorgang ist, für welchen der Seitenbetreiber eine Lizenz der GEMA erwerben muss. .. mehr auf http://w-w-w.ms/a46wm7

Da wir für Ihnen Hochgeladenes auf Seiten Dritter (Facebook, youtube usw.) keine Lizenz ausstellen können, ist eine Lizenzierung Ihres Vorhabens seitens der GEMA nicht möglich. In diesen Fall verweisen wir jedoch vorsorglich auf die AGBs der entsprechenden Portale. Wird in den Nutzungsbedingungen geführt, dass Hochgeladenes frei von Rechten Dritter sein muss, so ist das Hochladen von urheberrechtlich geschützter Musik untersagt.

Sollten Sie sich entschließen das Video auf Ihrer eigenen Website hochzuladen, so könnte eine entsprechende Lizenzierung erfolgen." .. mehr auf http://w-w-w.ms/a46wm7

Quelle: http://www.wer-weiss-was.de/theme99/article7040671.html

Da die AGB jeweils besagen, dass kein urheberrechtlich geschütztes Material hochgeladen werden darf bedeutet das doch im Prinzip nichts anderes, als dass es keine legale Möglichkeit für Coverbands gibt auf YouTube oder Facebook zu werben, oder sehe ich das falsch?
 
Ja das würde ich auch so sehen. Bei den Lizenzsierungsmodellen für Online Musik blickt man aber auch nicht so 100% durch. Ist ne Hobby Coverband bzw. deren Webseite ne Privateseite? eigentlich nicht oder?
 
Ist ne Hobby Coverband bzw. deren Webseite ne Privateseite? eigentlich nicht oder?

Ja und nein. Einerseits stellst Du private Bilder rein (Band beim Grillen, Band beim Angeln, Band beim Biertrinken), andererseits bist du/seid Ihr in dem Moment eine "öffentliche Person".

Tritt die Band auf? Oder probt sie nur? Mag eine blöde Frage sein, wird aber unterschiedlich gehandelt. Aber das würde zu sehr offtopic.

Wirklich PRIVAT ist eine Webseite nur dann, wenn Du beispielsweise Bilder von Deinem Kanarienvogel reinsetzt. Ausser, Du vermarktest Ihn bei Vitakraft in der Werbung.

Im Ernst: Eine Hobbyband ist auch eine Band und hat Auftritte. Folglich ist sie nicht mehr privat.
Unerläßlich ist dann zum einen das Impressum (was wieder ein Thema für sich ist) und zum anderen das Wissen, dass nichts, aber auch gar nichts, was in irgendeiner Form mit der GEMA zusammenhängt und "Musik" heisst. einfach so online gestellt werden darf.

Wenn Ihr (ich setze mal voraus, Du bist in der Band) die sechsundachzigste Version von "Lilli Marleen" in einem absolut modernen Pop-Funk-Sound produziert habt, dürft Ihr das nicht einfach so online stellen. Weil: Es zählt als Veröffentlichung. Und es ist ja auch nicht Euer Song - nur Eure Version.

Und selbst wenn Ihr einen eigenen Welthit schreibt und produziert, dürft Ihr den ohne Lizenz auch nicht auf Eure eigene Seite stellen. Weil: Es ist eine Veröffentlichung.

Das letztere Beispiel für den Fall, dass Ihr GEMA - Mitglied seid. In dem Moment, in dem ich eine GEMA-Mitgliednummer habe, fällt jedes von mir geschriebene und künftig noch zu schreibendes Lied ohne Ausnahme unter den Schutzmantel der GEMA :)

Seid Ihr keine GEMA-Mitglieder, dürft Ihr Eure eigenen Songs auch auf Eurer eigenen Seite hochladen, zeigen, zum Download freigeben und was weiß ich. Und auf jeder anderen Seite natürlich auch.

Gott, ich schweife wieder ab. Also, um es auf den Punkt zu bringen und Deine eigentliche Frage zu beantworten: Geh mal davon aus, dass es KEINE private Seite ist :)

So. Kaffee trinken ...
 
Ist ne Hobby Coverband bzw. deren Webseite ne Privateseite?
Eine Domain hat immer eine natürliche Person als Ansprechpartner registriert (admin-c).
Diese Person ist für den Inhalt und die rechtlichen Verpflichtungen verantwortlich.
Sobald die Seite öffentlich erreichbar ist, bewegt dieser sich bei Lizenzverletzung auf ganz dünnem Eis.

Privat ist die Seite erst dann, wenn durch geeignete Sicherungsmaßnahmen sichergestellt ist, dass die Öffentlichkeit keinen Zugriff haben kann.
 
Also meines Erachtens ist eine Bandseite nie privat, wenn auch nur einmal 50 EUR für einen Gig bezahlt wurden. In konkreten Fall steht es definitiv außer Frage: die Band ist als GbR organisiert und hat einen jährlichen Umsatz, der beim Finanzamt nicht mehr unter die Kleinunternehmerregelung fällt.

In dem Fall geht es um einen Videozusammenschnitt eines Konzertes der zu Promotionzwecken genutzt werden soll. Es geht auch nicht darum irgendwelche Leistungen, die man sich zunutze macht nicht bezahlen zu wollen , es geht einfach darum, dass es scheinbar gar keinen legalen Weg gibt dies zu tun.

Die GEMA sagt sie kann nicht lizensieren, weil Facebook verantwortlich ist, Facebook sagt ladet nur rechtefreies Material hoch. Die Frage scheint also eher zu sein, wie man mit diesem Problem in der Praxis umgeht.
 
Das einzige, was mir in diesem Fall als legaler Weg einfällt, wäre folgender (wobei ich jetzt mal das Gedankenmodell aufbaue, dass das Video noch nicht fertig produziert ist):

Ihr covert meinetwegen "Sie liebt den DJ" und habt von einem Auftritt einen Videomitschnitt des Songs, der produziert werden kann.
Der nächste Schritt wäre ein ganz offizieller, nämlich den Originalverlag zu kontaktieren, MIT Eurer Version, MIT dem Video und MIT der Anfrage zwecks Freigabe zu Promozwecken.

Wenn Ihr die bekommt und das Video fertig habt, ladet Ihr es bei Youtube hoch und verlinkt es dann auf FB (bei ersteren ist es ohne Probleme möglich, Rechteinhaber zu melden und FB wiederum lässt Youtube-Links zu, weil die den Ball wieder weiterspielen).

Eine andere Möglichkeit wäre die der offiziellen VÖ (und wenn auch nur digital, ohne CD) - bei 1zu1 Covern gehts doch problemlos - ich denke, das weisst Du auch!

Sind nur Ansätze und nur zwischendurch, aber ich hoffe, vielleicht einen kleinen Anstoß gegeben haben zu können ...^^
LG
Micha
 
Egal wie man es macht ..es kostet immer Geld . Unerheblich ob es eine 1 zu 1 Kopie ist oder nicht . C´Sobald der gecoverte Song bei der Gema ist muss man sich bei der Gema eine Freigabe holen ...ist ja auch soweit ok ...man hat den Song ja nicht geschrieben
 
Egal wie man es macht ..es kostet immer Geld . Unerheblich ob es eine 1 zu 1 Kopie ist oder nicht . C´Sobald der gecoverte Song bei der Gema ist muss man sich bei der Gema eine Freigabe holen ...ist ja auch soweit ok ...man hat den Song ja nicht geschrieben

Geld ist hier nicht das Thema. Das Problem ist aber, dass man auch gegen Geld bei der GEMA für Facebook und für YouTube keine Freigabe holen kann, das kann nur der Seitenbetreiber.
 
Das einzige, was mir in diesem Fall als legaler Weg einfällt, wäre folgender (wobei ich jetzt mal das Gedankenmodell aufbaue, dass das Video noch nicht fertig produziert ist):

Ihr covert meinetwegen "Sie liebt den DJ" und habt von einem Auftritt einen Videomitschnitt des Songs, der produziert werden kann.
Der nächste Schritt wäre ein ganz offizieller, nämlich den Originalverlag zu kontaktieren, MIT Eurer Version, MIT dem Video und MIT der Anfrage zwecks Freigabe zu Promozwecken.

Die Versionen die gespielt werden sind relativ original, d.h. die Freigabe vom Verlag das Werk aufführen zu dürfen ist in diesem Fall nicht nötig. ich weiß auch nicht, ob diese Freigabe von der GEMA-Problematik befreien würde.

In dem Fall ist es so, dass die Stücke völlig legal live gespielt wurden und es ist für diesen Liveauftritt auch GEMA abgeführt worden. Für die Veröffentlichung auf FB scheint dies aber nicht möglich.
 
Für die Veröffentlichung auf FB scheint dies aber nicht möglich.
Wenn es dafür keine Berechnungsgrundlage gibt, dann nicht.
 
Für die Veröffentlichung auf FB scheint dies aber nicht möglich.
Wenn es dafür keine Berechnungsgrundlage gibt, dann nicht.

Aber wie geht man damit um? Prinzipiell müsste das ja genauso alle GEMA-Mitglieder mit eigenem Material betreffen. Da die GEMA in dem Fall die Rechte verwaltet dürften davon auch keine Kopien auf Facebook oder YouTube, oder?
 
Aber wie geht man damit um?
Man hält sich raus, wenn einem der eigene Geldbeutel lieb ist.
Ansonsten spielt man einfach GEMA-Roulete....

:D

Prinzipiell müsste das ja genauso alle GEMA-Mitglieder mit eigenem Material betreffen
Prinzipiell ja.

Da die GEMA in dem Fall die Rechte verwaltet dürften davon auch keine Kopien auf Facebook oder YouTube, oder?
Du wirfst da was durcheinander, wenn Du einfach so allgemein von "Rechte verwalten" schreibst.
Die GEMA kümmert sich ja nur um das, was mit Aufführung oder Sendung etc. zu tun hat - am Ende also nur darum, dass irgendwer was bezahlt, wenn ein Stück gedudelt wird, bei dem die GEMA die Verwertung überwacht.

Die Kopien auf YT dürfen also schon oben sein, nur dürfen sie nicht aufgeführt werden, ohne dass der Veranstalter dieser Riesendisko was bezahlt. Und weil diverse Seitenbetreiber es offensichtlich nicht geschafft haben, mit der GEMA zu Potte zu kommen, existiert kein Berechnungsmodell, also kann man auch keine Kostenberechnung machen.
 
Du wirfst da was durcheinander, wenn Du einfach so allgemein von "Rechte verwalten" schreibst.
Die GEMA kümmert sich ja nur um das, was mit Aufführung oder Sendung etc. zu tun hat - am Ende also nur darum, dass irgendwer was bezahlt, wenn ein Stück gedudelt wird, bei dem die GEMA die Verwertung überwacht.

Nur von den Aufführungsrechten habe ich gesprochen, dachte das wäre in dem Kontext klar.

Die Kopien auf YT dürfen also schon oben sein, nur dürfen sie nicht aufgeführt werden, ohne dass der Veranstalter dieser Riesendisko was bezahlt. Und weil diverse Seitenbetreiber es offensichtlich nicht geschafft haben, mit der GEMA zu Potte zu kommen, existiert kein Berechnungsmodell, also kann man auch keine Kostenberechnung machen.

Ich gehe mal davon aus, dass es bei Facebook eine solche Einigung ebenso nicht gibt. Trotzdem wird es ja gemacht. z.B. hier - Silbermond:
http://www.facebook.com/Silbermond/app_301983779856551

Da es sich hierbei nicht um GEMA-freie Musik handelt stellt sich die Frage, wie verrechnen die das mit der GEMA, so dass es legal ist?
 
Meines wissens gelten die Facebook Fanpage als "eigene" Websiten, daher auch die Impressumspflicht, machst du da also GEMA musst du anmelden!
 
RoFELL, was ist das denn? :D
Das sieht ja aus wie eine Mischung aus Katze und Mogwai. xD

(Sorry for OT.)
 
Such mal nach "Grumpy Cat" ;-)
 
Meines wissens gelten die Facebook Fanpage als "eigene" Websiten, daher auch die Impressumspflicht, machst du da also GEMA musst du anmelden!

Ok, das ist mal ein guter Hinweis, der die Sache erheblich vereinfachen würde!
 

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