Playback unerlaubt benutzt auf Homepage - Was tun?

hadl

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Ärgerliche Geschichte:
Über einen Foreneintrag hier bin ich in Kontakt getreten mit einem Schlagermenschen, der ein Playback gemacht haben wollte zu einem Song.
Ich habe alles gemacht, er war sehr zufrieden.
Dann ging es an die Verhandlungen. Vorher meinte er, er wolle eine Erstellungsprovision zahlen, dann hieß es aber ein ganz geringer Prozentsatz vom Reingewinn aus Downloads. Da konnte ich mir ausmalen, wie wenig das sein würde und meinte, ich wolle lieber einmal für die Erstellung bezahlt werden und fertig.
Ich habe nie wieder was von ihm gehört.
Dann besuche ich vorgestern die Homepage von seinem Label und was finde ich in einem 'Werbetrailer' auf der Seite? Richtig, mein Playback.
Hab ihn angeschrieben, aber keine Antwort...
Was mache ich denn da jetzt? Ich habe mich damals schon geärgert, aber jetzt so richtig. Das ist echt ein Unding.
 
Du bist der Urheber... d.h. er darf ohne deine Erlaubnis bzw. in deinem Fall ohne Bezahlung (sowas wird am Besten schriftlich Festgehalten) das Playback nicht verwenden.

Anschreiben, freundlich auf den Sachverhalt hinweisen und darüber informieren, dass sein handeln rechtliche Konsequenzen haben kann, bzw. wird.
Du musst aber nachweisen können, dass das Playback von dir kommt!
 
Du musst aber nachweisen können, dass das Playback von dir kommt!

Das sollte doch kein Problem sein, sämtliche Spuren und Arbeitsdateien die als Nachweis dienen sind
ja beim Urheber auf der Platte oder?
 
ja sind sie....
Aber unter Umständen könnte man das ja trotzdem anzweifeln...
 
Bist du GEMA Mitglied?
Wenn ja, dort melden.

Ich bin zwar aus der Schweiz aber bei uns ist die Suissa sehr scharf auf solche Geschichten.
"Gut, wir leben ja auch auf einer Euro-Insel"

Oder wie es schön bei Asterix heisst:

Wir befinden uns im Jahre 2012. Ganz Europa ist vereint... Ganz Europa? Nein! Ein von unbeugsamen Schweizer bevölkertes Land (Helvetien) hört nicht auf, den Eindringlingen Widerstand zu leisten. Und das Leben ist nicht leicht für ………….

Den Rest kenn ihr :D
 
ja sind sie....
Aber unter Umständen könnte man das ja trotzdem anzweifeln...
Wenn du Rechtschutz hast sofort dagegen vorgehen.
Ich denke du hast doch noch die Emailkorrespondenz.
Unbedingt Screeshots machen und die Seite so speichern wie sie jetzt ist.

Du hast rechtlich eigentlich dann alles in der Hand.
Wenn du keinen Privatrechtschutz hast musst du in Vorleistung treten und bezahlst erst mal die Anwaltskosten.
Wenn er dann nicht zahlen kann, bleibst du auf den Kosten hängen.
 
GEMA Mitglied bin ich. Allerdings handelt es sich zu allem Überfluss noch um ein Cover.
 
Wenn du Rechtschutz hast sofort dagegen vorgehen.

Wenn du keinen Privatrechtschutz hast musst du in Vorleistung treten und bezahlst erst mal die Anwaltskosten.

Ich bin mir da gar nicht so sicher, ob solche Streitfälle mit abgedeckt werden.
Selbst in meiner sündhaft teuren Privat-,Beruf-,Verkehr-RS habe ich In den AGB nichts darüber finden können.
 
...finde heraus, wo er wohnt...



smil47eddaec853b8.gif
 
Ich bin mir da gar nicht so sicher, ob solche Streitfälle mit abgedeckt werden.
Selbst in meiner sündhaft teuren Privat-,Beruf-,Verkehr-RS habe ich In den AGB nichts darüber finden können.
Ich glaube, sowas Ähnliches hatten wir schonmal. Ob Urheberrechtsfragen in der Versicherung abgedeckt sind, muss man wohl erstmal nachsehen. Selbst rechtsschutzversichert ist das wohl nicht zwangsläufig so.
 
Schick mal ne PM an EarlGrey, der weiss dat.
 
High,

Wenn ich richtig informiert bin, richten sich die Anwaltskosten ja nach dem Streitwert.

Das letzte mal, als ich in einer ähnlichen Situation war, hab ich einfach geblufft......
( Dinge angedroht, die ich nie hätte durchsetzen können )
.....hat geklappt.

Der nächste Schritt wäre, ein bezahlter Anwalt, falls man keinen Kumpel aus dem Bereich hat.

Als drittes ......Den Betreffenden überall, wo es ihm Wehtut mit seiner Tat konfrontieren.....

.......Foren, Kunden, Auftraggeber.............

Kostet Zeit, aber..........

Ich drück dir die Daumen !! RALVIEH
 
Danke Euch allen.

:)
 
So viel ich weiss:

Bei Cover's hast du kein Anrecht auf Kohle (Urheberrecht's technisch meine ich hier). Ausser du hast am Werk was "abgeändert".
Dabei musst du jedoch die Erlaubniss vom Verleger oder Komponisten haben.

Hast du die?

Ich denke, du kannst höchsten probieren deine Produktionskosten einzufordern.
 
Ich glaube auch nicht das Urheberrechts- und Markenschutz in einer Rechtschutzversicherung abzudecken ist...
 
So viel ich weiss:

Bei Cover's hast du kein Anrecht auf Kohle (Urheberrecht's technisch meine ich hier). Ausser du hast am Werk was "abgeändert".
Dabei musst du jedoch die Erlaubniss vom Verleger oder Komponisten haben.

Hast du die?

Ich denke, du kannst höchsten probieren deine Produktionskosten einzufordern.

Das stimmt so nicht ganz. Zwar wird derjenige der covert nicht Urheber des Songs. Er wird aber zB als ausübender Künstler nach § 73 UrhG Inhaber von sog. Leistungsschutzrechten, die ganz ähnliche Rechte gewähren, wie das Urheberrecht. Insbesondere hat der ausübende Künstler zB erstmal ein ausschließliches Verbreitungsrecht an Aufnahmen und ein Namensnennungsrecht.
 
Danke für's Update.

Man lernt nie aus
smil51.gif
!!
 
so beschissen es klingt, aber wenn es kein sehr großes ding ist, also kein besonders großer Betrag daraus zu erwarten ist, würde ich einfach meinen Unmut persönlich kundtun (hast du ja bereits) und mich nicht weiter großartig damit beschäftigen. Mund abwischen und sich neuen Dingen widmen und die Karma Punkte einsammeln :)

Gelernt hat man immerhin etwas daraus...(leider).

Falls es doch eine etwas "größere" Angelegenheit ist, dann sollten sich rechtliche Schritte auch (finanziell) lohnen.
 
war das nicht dieses fresh fox records?
 
editiert... :)

Hast ne PM
 

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