Gemaanmeldung bei Selbstgebranntem ?

M

mmj

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Ich würde gern meine eigene Musik in Form von selbstgebrannten und bedruckten CDRs plus Cover und CD-Hülle selbst verkaufen.
Wenn ich das Ganze in ein Presswerkt gebe, muss dazu ja das Ganze bei der Gema gemeldet werden
aber wie ist das, wenn man das alles selbst macht ?
 
Ich würde gern meine eigene Musik i

Wenn Du nicht Mitglied der GEMA bist und nur eigene Musik machst, brauchst Du beim Verkauf von Selbstgebrannten nur das Steuerrecht zu beachten (eventuell Umsatzsteuer etc). Die GEMA hat damit nichts zu tun.

Presswerke müssen sich absichern, was die GEMA-Rechte an Musik angeht, deshalb verlangen sie unterschiedslos von jedem ein ausgefülltes Formular für die GEMA. Das legen sie dann vor, wenn die GEMA daherkommt und wissen will, wie es mit den Rechten an einer vom jeweiligen Presswerk hergestellten CD aussieht.

Wenn Du selbst das Presswerk bist, bist Du auch der GEMA-Ansprechpartner. Im Zweifelsfall sollst Du nachweisen, dass auf der CD nur Stücke sind, die Du selbst geschrieben hast.

Das wiederum ist grenzwertig, weil Du genauso sagen könntest: "Weist Ihr mir nach, dass Ihr Rechte an einem der Stücke auf dieser CD habt." Da es sich bei einer CD nicht um eine schon gelaufene Veranstaltung handelt, kann man das für jede Note auf der CD genau untersuchen und bewerten.
 
Besten Dank an euch beide:

In der Datei "information_selbstbrenner.pdf" hab ich Folgendes gefunden:

"Wer muss lizenzieren?
GEMA-Mitglied veröffentlicht seine eigenen Werke und / oder Fremdwerke.
Nicht-GEMA-Mitglied veröffentlicht seine eigenen Werke und / oder Fremdwerke."

und

"Meldepflicht
Wir weisen darauf hin, dass der Auftraggeber vor jeder meldepflichtigen Tonträgervervielfältigung (auch Selbstbrenner) verpflichtet ist, zur Repertoireprüfung eine Inhaltsmeldung der beabsichtigten Tonträger-herstellung bei der GEMA einzureichen. Aufgrund der von der Rechtssprechung der GEMA zuerkannten „GEMA-Vermutung“ hat die GEMA bei Verwendung von Tanz- und / oder Unterhaltungsmusik einen hier-auf gerichteten rechtlichen Anspruch."


Ich verstehe das in soweit, dass ich im Endeffekt meine selbstgebrannte CD anmelden muss auf Grund der Gema-Vermutung
und es zu ner 0-Rechnung kommt, wenn die Werksbeteiligten keine Gemamitglieder sind.
 
Besten Dank an euch beide:

In der Datei "information_selbstbrenner.pdf" hab ich Folgendes gefunden:

"Wer muss lizenzieren?
GEMA-Mitglied veröffentlicht seine eigenen Werke und / oder Fremdwerke.
Nicht-GEMA-Mitglied veröffentlicht seine eigenen Werke und / oder Fremdwerke."

und

"Meldepflicht
Wir weisen darauf hin, dass der Auftraggeber vor jeder meldepflichtigen Tonträgervervielfältigung (auch Selbstbrenner) verpflichtet ist, zur Repertoireprüfung eine Inhaltsmeldung der beabsichtigten Tonträger-herstellung bei der GEMA einzureichen. Aufgrund der von der Rechtssprechung der GEMA zuerkannten „GEMA-Vermutung“ hat die GEMA bei Verwendung von Tanz- und / oder Unterhaltungsmusik einen hier-auf gerichteten rechtlichen Anspruch."


Ich verstehe das in soweit, dass ich im Endeffekt meine selbstgebrannte CD anmelden muss auf Grund der Gema-Vermutung

Ja, sieht so aus. Interessantes PDF, Danke für den Hinweis.
Allerdings ist das der zweifelhafteste Teil der ganzen GEMA-Geschichte. Zumal die "Repertoir-Prüfung" meines Wissens nur darin besteht, dass die Damen und Herren von der GEMA sehen, ob ein Komponist so heißt wie einer der bei ihnen registrierten.

Sehr witzig könnte es werden, wenn ich mir den Künstlernamen Robert Plant geben würde und eins meiner Stücke unter dem Namen Kashmir veröffentlichen würde.... Ich bin ziemlich sicher, dass ich dann erst mal eine Zahlungsaufforderung erhalten würde...

Übrigens: Tanz und Unterhaltungsmusik. Was soll das sein? Wäre dann ein Verbrecher, der Bach oder Beethoven für Entspannungs-CDs bearbeitet, nicht betroffen, SunO)))), Dead can Dance oder Mastodon aber durchaus?
 
:D

Da muss die Gema wohl nachbessern.

Ich danke dir :)
 
Eieieieiiiii... das wird ja immer krasser:p

ich würd mir da erstmal keinen Kopf mache, kann mir nicht vorstellen das ein Gema-Heini

auf einem Konzert auftaucht und dich wegen deiner selbsterstellten CD´s anspricht...

Vielleicht sollte man das Geschwafel von den Gema-fritzen einfach nicht zuu ernst nehmen
Kein Wunder das die Piraten-Partei so nen Zulauf hat - das stinkt ja gewaltig zum Himmel
smil46a37e7f7e507.gif
 
Zumal die "Repertoir-Prüfung" meines Wissens nur darin besteht, dass die Damen und Herren von der GEMA sehen, ob ein Komponist so heißt wie einer der bei ihnen registrierten.

Sehr witzig könnte es werden, wenn ich mir den Künstlernamen Robert Plant geben würde und eins meiner Stücke unter dem Namen Kashmir veröffentlichen würde.... Ich bin ziemlich sicher, dass ich dann erst mal eine Zahlungsaufforderung erhalten würde...

Dann steckst Du bis zum Hals in der Diskussion, die diesem Thread zugrunde liegt: GEMA kehrt Beweislast um, und müsstest Deinen bürgerlichen Namen nachreichen.
 
Was spricht denn dagegen, dass Deine CD dann auch einmal öffentlich abgespielt wird? Willst Du sie ausschließlich privaten Kreis verbreiten?

DENN: Songs können öffentlich (Radio, Disco, Kneipe...) NUR abgespielt werden, wenn die Lizenzen über die Gema abgerechnet werden können.

Im kleinen privaten Kreis kannst Du selbstverständlich Deine Selbstgebrannten verteilen - ohne Gema.

Ach ja: wenn Du eigene Musik spielst, bekommst Du die Gema-Abgaben doch soundso fast vollständig als Tantiemen zurück erstattet. UND Du hast den Vorteil, dass Deine Werke Radio-fähig werden. UND sie könnten (lizenzpflichtig) ge-covert werden.

Mich erstaunt immer das hysterische Geschrei hier, bloß um 25,50 Euro Mitgliedgebühr zu sparen (zumal bei Veranstaltungen die Gebühren vom Veranstalter - immer! - entrichtet werden, nicht von den Musikern).

Bernd
 
Was spricht denn dagegen, dass Deine CD dann auch einmal öffentlich abgespielt wird? Willst Du sie ausschließlich privaten Kreis verbreiten?

DENN: Songs können öffentlich (Radio, Disco, Kneipe...) NUR abgespielt werden, wenn die Lizenzen über die Gema abgerechnet werden können.

Im kleinen privaten Kreis kannst Du selbstverständlich Deine Selbstgebrannten verteilen - ohne Gema.

Ach ja: wenn Du eigene Musik spielst, bekommst Du die Gema-Abgaben doch soundso fast vollständig als Tantiemen zurück erstattet. UND Du hast den Vorteil, dass Deine Werke Radio-fähig werden. UND sie könnten (lizenzpflichtig) ge-covert werden.

Mich erstaunt immer das hysterische Geschrei hier, bloß um 25,50 Euro Mitgliedgebühr zu sparen (zumal bei Veranstaltungen die Gebühren vom Veranstalter - immer! - entrichtet werden, nicht von den Musikern).

Bernd

Es gibt mittlerweile auch viel Radiosender die mit Absicht viele unsigned Sachen spielen, die nicht über die Gema lizensiert werden. Das man die Gema braucht ist ein absolutes Märchen. Es gibt mittlerweile auch noch andere Institute wie die Prima die das selbe für dich Regeln, blos ohne dumme Knebelvertäge.
 
mich wundert es schon, dass hier jemand auftaucht, der dermaßen positiv für die Gema Werbung macht. Lobby-Arbeit?

Bei den allermeisten hier gibt es keine Chance, dass ihre Musik im Radio so oft gespielt wird, dass bei dem derzeitigen Abrechnungsschlüssel der Gema auch nur 5,- EUR am Jahresende herauskommen würden. Gema-freie Radiosender sind für diese Künstler lukrativer, und Geld verdient wird auch eher mit Konzerten, wobei das zwar wieder für eine Gema-M;itgliedschaft sprechen könnte, aber nur, wenn es viele Auftritte im Jahr gibt. Sonst kommt da neben der Gage auch nichts rüber.
 
Im Unterschied zu Prima ist die Gema selbst nicht-kommerziell - das ist einfach eine Verwertungsgesellschaft wie die VG-Wort. Sie braucht auch keine Werbung (Stichwort "Gema-Vermutung").

> Künstler räumen PRIMA das Recht zur Verwertung ihrer Werke im gewerblichen Umfeld ein.<
Na, wer macht hier Lobby-Arbeit?

Indirekt hast Du natürlich ein bisschen Recht: ich schreibe Songtexte, die dann von anderen vertont und aufgeführt werden. Ohne Gema hätte ich bei professioneller Nutzung das Nachsehen (im Moment würde ich allerdings gerade einmal 50,- bis 100,- Euro im Jahr für die MotorPlanet-Konzerte bekommen).

Lokales Radio lohnt sich besipielsweise, um z.B. für Auftritte in der Region zu werben.

Bernd
 
Im Unterschied zu Prima ist die Gema selbst nicht-kommerziell - das ist einfach eine Verwertungsgesellschaft wie die VG-Wort. Sie braucht auch keine Werbung (Stichwort "Gema-Vermutung").

> Künstler räumen PRIMA das Recht zur Verwertung ihrer Werke im gewerblichen Umfeld ein.<
Na, wer macht hier Lobby-Arbeit?

Hast Du letztens mal in einen GEMA-Vertrag geschaut? Da räumen Künstler der GEMA nicht nur das Recht zur gewerblichen Verwertung ein, sie räumen es auch exklusiv und für alle Werke ein, die die Vertraglinge jemals gemacht haben und machen werden. Zu einem Verteilungsschlüssel, der von einem obskuren Gremium von Vielverdienern zugunsten der Interessen der Vielverdiener gestaltet werden.

Und mit 6 Jahren Frist bei Austritt.

Indirekt hast Du natürlich ein bisschen Recht: ich schreibe Songtexte, die dann von anderen vertont und aufgeführt werden. Ohne Gema hätte ich bei professioneller Nutzung das Nachsehen (im Moment würde ich allerdings gerade einmal 50,- bis 100,- Euro im Jahr für die MotorPlanet-Konzerte bekommen).

Wieso denn? Du kannst jederzeit auch direkt Honorare bei kommerzieller Nutzung aushandeln und zwar inklusive einer echten Rechteeinräumung, die GEMA-Mitgliedern nur für Filmmusik erlaubt ist (und schon die DVD-Auswertung zählt nicht mehr mit).

Es gibt immer mehr Fälle, in denen gut bezahlte Verträge für Soundtracks und dergleichen nur zustande kommen, weil der Musiker nicht in der GEMA ist.
 
Mich erstaunt immer das hysterische Geschrei hier, bloß um 25,50 Euro Mitgliedgebühr zu sparen (zumal bei Veranstaltungen die Gebühren vom Veranstalter - immer! - entrichtet werden, nicht von den Musikern).

Bernd

Es geht mir (und sicher einigen anderen) hier und in dem "anderen" Thread wohl sicher NICHT
um die läppischen 25,50 Öre .... sondern schlicht und einfach darum DAS die Gema bei
Eintritt in den Verein dem produzierenden Künstler VORSCHREIBT WAS er mit SEINEN Werken
tun darf und was nicht ! DAS finde ich einfach ungeheuerlich, SORRYY !

Früher nannte man sowas "Seine Seele verkaufen " :D

Und da ich ja sowohl MEINE Musik als auch meine Plugins grösstenteils umsonst weitergebe
tangiert mich persönlich dieser ganze Rechte-Terror der Gema nicht im geringsten ;)
 
> DAS(S) die Gema bei
Eintritt in den Verein dem produzierenden Künstler VORSCHREIBT WAS er mit SEINEN Werken
tun darf und was nicht ! <

????

(selten so einen Unfug gehört oder gelesen)

Aber solange Du in der Public Domain verbleibst (und an Tantiemen nicht interessiert bist), ist das tatsächlich kein Problem!

Ich selbst trete ja nicht auf, und bekomme auch sonst keinerlei Vergütung, da wäre ich natürlich doof, wenn ich grundsätzlich auf die (wenigen) Tantiemen verzichten würde, die soundso von den Veranstaltern an die Gema abgeführt werden, ob die Urheber in der Gema sind oder nicht. Wenn ich (weiterhin) verzichte, würde ich sie Dieter Bohlen und Konsorten überlassen - allein das wäre Motiv genug!

Tatsächlich war ich bislang selbst nicht in der Gema, solange nur eine einzige Band meine Songs (nur die Lyrics, die Kompositionen sind von Holger Metzler) aufgeführt hat. Inzwischen sind es nun schon drei Bands - das gäbe dann schon ein kleines "Weihnachtsgeld".

Alle meine Sachen (Lyrics und Songs) sind mit "creative commons" Lizenzen versehen und können kostenlos "gestreamt" werden (tlw. auch "gedownloaded") - da gibt's (und gäbe es) keinerlei Probleme mit der Gema, da ich sie selbst als Urheber anbiete. YouTube könnte tückisch werden, weil die keine Gema-Abgaben entrichten (die zahlen nur in den USA Tantiemen, 1 Cent pro 1.000 Klicks, wenn ich mich richtig entsinne) - das liegt aber gar nicht an den Urhebern oder ihrer Vertretung, sondern an YouTube.

****

Du bist sicher auch ein Gegner der VG Wort?
Wahrscheinlich, weil Du nicht weißt, dass jeder Urheber eines Internet-Dokuments Anspruch auf Vergütung hat (es muss einen bestimmten Umfang haben, mit dem sog. VG-Wort Pixel versehen sein - dann gibt es etwa 15,- Euro pro Jahr und Dokument bei mehr als 1.500 Klicks).

Und Du bist sicher auch dagegen, dass Erfinder eine Vergütung für ihre Patente bekommen, obwohl sie selbst gar nichts produzieren.

Merkst Du was?

Cheers und
nichts für ungut
Bernd
 
> DAS(S) die Gema bei
Eintritt in den Verein dem produzierenden Künstler VORSCHREIBT WAS er mit SEINEN Werken
tun darf und was nicht ! <

????

(selten so einen Unfug gehört oder gelesen)

Was darf denn ein Künstler mit seinen Werken machen, wenn er in der GEMA ist? Abgesehen vom Spielen und Veröffentlichen unter den Bedingungen, die die GEMA ihm vorschreibt?

Aber solange Du in der Public Domain verbleibst (und an Tantiemen nicht interessiert bist), ist das tatsächlich kein Problem!

Wie willst Du denn in die Public Domain reinkommen? Hast Du vielleicht eine Zeitmaschine im Keller? Nach Urheberrecht fallen Werke, die ein deutscher Autor veröffentlicht, erst 70 Jahre nach dessen Tod unter DP - einen anderen Weg dahin gibt es nicht.

Tatsächlich war ich bislang selbst nicht in der Gema, solange nur eine einzige Band meine Songs (nur die Lyrics, die Kompositionen sind von Holger Metzler) aufgeführt hat. Inzwischen sind es nun schon drei Bands - das gäbe dann schon ein kleines "Weihnachtsgeld".

Alle meine Sachen (Lyrics und Songs) sind mit "creative commons" Lizenzen versehen und können kostenlos "gestreamt" werden (tlw. auch "gedownloaded") - da gibt's (und gäbe es) keinerlei Probleme mit der Gema, da ich sie selbst als Urheber anbiete.

Creative Commons Lizenz und GEMA-Mitgliedschaft schließen sich aus.

Da Du die Lizenzen für die veröffentlichten Stücke nicht zurückziehen kannst, müsstest Du alle CC-lizenzierten Werke aus Deiner Hand beim Beitritt zur GEMA ausschließen. Ob die GEMA dem Ausschluss zustimmt ist fraglich.

Ab Beitritt würde eine Verwendung von CC einen Vertragsbruch bedeuten.

YouTube könnte tückisch werden, weil die keine Gema-Abgaben entrichten (die zahlen nur in den USA Tantiemen,

Unsinn.

Nur die GEMA hat keinen Deal, weil sie mehr als das 10fache der anderen (UK, FR etc) verlangt.


Du bist sicher auch ein Gegner der VG Wort?
Wahrscheinlich, weil Du nicht weißt, dass jeder Urheber eines Internet-Dokuments Anspruch auf Vergütung hat (es muss einen bestimmten Umfang haben, mit dem sog. VG-Wort Pixel versehen sein - dann gibt es etwa 15,- Euro pro Jahr und Dokument bei mehr als 1.500 Klicks).

Meinst DU, Du könntest hier(oder auf 99% aller anderen Community-Seiten) etwas schreiben, wenn Du einen VG-Wort-Pixel verlangen würdest?

Nicht der Seitenbetreiber zahlt die Abgabe, der Besucher bezahlt sie, nicht der Konzertveranstalter bezahlt -- der Konzertbesucher muss die GEMA aufbringen. Oder der Veranstalter/Seitenbetreiber geht ein. Das läuft übrigens immer öfter darauf hinaus, dass die Musiker die GEMA bezahlen, weil der Veranstalter sie sonst nicht auftreten lassen kann.

Und Du bist sicher auch dagegen, dass Erfinder eine Vergütung für ihre Patente bekommen, obwohl sie selbst gar nichts produzieren.

Der kleine, schlaue Daniel Düsentrieb, der von einer genialen Erfindung aus seinem Bastelkeller leben kann, wohnt zusammen mit dem Yeti und dem Weihnachtsmann in Nimmerland.

Patente werden heutzutage nur noch von Riesenkonzernen dazu genutzt, kleine Konkurrenten aus dem Markt herauszuhalten. Unter anderem, weil sich Daniel Düsentrieb weder eine Patentregistrierung noch dessen Durchsetzung leisten kann.



Ich schon, wie ist es mit Dir?

Cheers und
nichts für ungut
Bernd

Dito
 
Public Domain
rein formal hast Du Recht; damit jedoch irgendjemand Deine Sachen benutzen kann, musst Du entweder mit ihm einen Vertrag schließen, Deine Bedingungen explizit offen legen - oder eben Deine Werke ausdrücklich frei geben - das meinte ich damit (vgl. z.B. die Optionen beim Internet Archive)

CC
ich verbiete ausdrücklich die kommerzielle Nutzung meiner Werke (wie die meisten), damit gibt es auch keine Kollision mit der Gema

Patente
die Erfindervergütung durch den Arbeitgeber ist gesetzlich geregelt - die Personen profitieren (in Grenzen) immer auch von der Verwertung ihrer Erfindungen (bzw. sie bekommen die vollen Rechte, sie selbst zu nutzen, wenn der Arbeitgeber das nicht tut)

das VG Wort Pixel
halte ich selbst auch für Quatsch, weil umständlich - es wird übrigens auf den verlinkenden Seiten eingetragen

Um zur Ausgangsfrage zurück zu kommen:

ich empfehle Bands (den kreativen Köpfen der Bands) und Einzelmusikern die Gema-Mitgliedschaft, sobald sie regelmäßig auftreten (die Gebühren für den Veranstalter fallen IMMER an - da macht das soweit gar keinen Unterschied; das sind so um 50,- Euro pro Veranstaltung) oder eine größere Auflage von CDs produzieren (in dem Fall hauptsächlich, um damit Radio-fähig zu werden).
 
CC
ich verbiete ausdrücklich die kommerzielle Nutzung meiner Werke (wie die meisten), damit gibt es auch keine Kollision mit der Gema

CC BY NC erlaubt die uneingeschränkte Verbreitung zu nicht-kommerziellen Zwecken. Damit darf zum Beispiel jede nicht-kommerzielle Webseite CC-Songs ohne irgendwelche Gebühren zu zahlen, an Dritte weitergeben. Ich darf sogar solche Songs auf CD pressen, solange ich die CD nicht verkaufe oder für Werbung verwende. Und ich darf solche Songs mit meiner Band auf kostenlosen Konzerten(Geburtstag etc) covern, ohne GEMA zu zahlen.

Frag mal die GEMA ob sich das mit Deinem Vertrag vereinbaren lässt....


Patente
die Erfindervergütung durch den Arbeitgeber ist gesetzlich geregelt - die Personen profitieren (in Grenzen) immer auch von der Verwertung ihrer Erfindungen (bzw. sie bekommen die vollen Rechte, sie selbst zu nutzen, wenn der Arbeitgeber das nicht tut).
Auf einige echte Erfindungen (Medizintechnik, Fahrzeugbau etc) mag das noch zutreffen. Im ganzen IT-Bereich aber und bei den technischen Konsumgütern ist Missbrauch die Regel und selbst große Patenthalter versuchen zurückzurudern. Weil das einzige, was das Patentwesen noch fördert, inzwischen ein Marktaufteilungskrieg auf dem Buckel der produzierenden Industrie ist.



ich empfehle Bands (den kreativen Köpfen der Bands) und Einzelmusikern die Gema-Mitgliedschaft, sobald sie regelmäßig auftreten (die Gebühren für den Veranstalter fallen IMMER an - da macht das soweit gar keinen Unterschied; das sind so um 50,- Euro pro Veranstaltung) oder eine größere Auflage von CDs produzieren (in dem Fall hauptsächlich, um damit Radio-fähig zu werden).

Für manche Bands mag das durchaus tatsächlich von Vorteil sein. Wer zum Beispiel auf Mainstream-Rock/Pop setzt und damit mit vielen Auftritten bei Stadteilfesten, kommerziellen Festen etc rechnen darf.

Für Leute mit spezielleren Vorlieben ist GEMA eher kontraproduktiv. Besonders, wenn man viel in Projekten arbeiten möchte oder nicht mit vielen Auftritten bei kommerziellen Veranstaltungen rechnen kann.

Sobald Du in der GEMA bist, kannst Du zum Beispiel nicht mehr in einem Projekt mitspielen, das GEMA-frei bleiben möchte.
 
Hi :)

ich ziehe mich aus der "Diskussion" zurück, das meiste wurde ja schon gesagt,
weiteres "geplänkel" führt wahrscheinlich eh nur zu weiteren Zerwürfnissen ...
Jeder ist seines Glückes Schmied :D
 
Ich kann NEK-X nur beipflichten.

Nur eine kleine Korrektur möchte ich mir nicht verkneifen:

@zettberlin

> Sobald Du in der GEMA bist, kannst Du zum Beispiel nicht mehr in einem Projekt mitspielen, das GEMA-frei bleiben möchte. <

Hier verwechselst Du die Gema mit Labelverträgen. Die Gema hat mit Musikern direkt nichts zu tun (sie treibt das Geld für die GVL mit ein, aber das ist eine andere Geschichte - und die GVL macht diesbezüglich keinerlei Auflagen).

Ich ziehe mich aus dem Theme jetzt auch zurück - beachtet meine Buchempfehlung!

Viel Erfolg weiterhin mit oder ohne "Royalties".

Bernd
 

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