Playback mit eigenem Gesang verkaufen!

  • Ersteller Miguel_da_Wu
  • Erstellt am
Miguel_da_Wu

Miguel_da_Wu

Registriert
12.11.08
Beiträge
1.411
Reaktionen
244
Punkte
2.332
Folgendes:

Eine gute Freundin von mir ist selbstständig und bietet diverse Tanzkurse an. Da sie sehr viele Kinder in ihren Kursen hat mit denen sie auch Gesangsunterricht macht ,will sie ihr Kursprogramm erweitern, in dem sie Kinder die Möglichkeit bietet, professionelle Aufnahmen in einem Studio zu machen, was wir dann beide machen würden.
Also, möchten wir Playbacks von bekannnten Song hernehmen, wo wir dann denn Gesang aufnehmen und einfach drüberlgen. Die Playbacks kaufen wir ganz legal bei iTunes.
Nach den Aufnahmen bekommen die Kinder dann eine CD mit dem fertigen Song.

Jetzt meine Frage: Ist das so einfach erlaubt oder muss ich da noch gesonderte Abgaben für das Playback zahlen. Sprich Gema etc.
 
Nicht nur bezahlen - sondern auch bei den Rechteinhabern fragen ob du das darfst ... Also beim Urheber oder Verlag und auch beim Lable ... und alle die könnten nochmal das Geldsackerl öffnen.

Viel Spass:blbl:

Grüssse R

Edith: Wenn ich das richtig verstehe gibt es dann immer nur eine Kopie der CD ... Sprich streg genommen müsste man wegen jder einzelnen die ganze Kasperlei machen, das ist nicht besonders hilfreich. Ich würde als erstes mal mit dem deutschen Lable reden, mit was Glück geben die euch "Generalabsolution" ... Bleibt noch die Gema, die wollen aber nur Knete sehen, sprich Formular Online ausfüllen. Da freuen die sich aber wenn die immer eine Kopie abrechnen müssen (DAS gefällt mir)
 
Nach den Aufnahmen bekommen die Kinder dann eine CD mit dem fertigen Song.

Für den Privatgebrauch benötigt man keine GEMA Abgaben, insbesondere nicht wenn damit kein Profit gemacht wird.
Oder sehe ich da was grundlegend falsch?
 
Ich bin da absolut nicht sicher. Was ich aber definitiv weiß, ist, dass es eine ganze Reihe von Studios gibt, die sowas z.B. für'n Kindergeburtstag anbieten. Keine Ahnung, wo die ihre Karaoke-Versionen hernehmen. Privatgebrauch ist das übrigens definitiv nicht.
 
Playback bei http://www.karaoke-version.com legal kaufen, das Kind einsingen lassen und eine Copy auf CD brennen. Auf die Rechnung Dienstleistung Tonstudio schreiben und kein Hahn wird jemals danach krähen.

Gruß
Christian
 
Hallo !!!

Das ist eine sehr interessante Frage, die ich auch nicht eindeutig beantworten kann. Soviel ich weiss, sind auf jedem Tonträger zb CD Rohling oder auch Karaoke schon GEMA Gebühren bei.
Das gilt aber nur für den eigenen privaten Bereich. Führe ich diese Titel jetzt in der Öffentlichkeit auf, muss der Veranstalter GEMA Gebühren zahlen.

Bei einem Verkauf oder auch Schenken, ist das ohne die Urheberrechte zu verletzen, wohl nicht möglich. Irgendwie sind die Titel ja gecovert und das geht ohne das Einverständnis der Urheber nicht. Diese Rechte galten bisher für 50 Jahre und sollen jetzt noch länger gelten.

Wir kaufen uns die aktuellen Midifiles und erwerben damit die Lizenz zur freien Nutzung im privaten Bereich.
Ich verarbeite diese Midis zu Prof. Wav Audios und wir tun unsere Vocals rauf. Manche Titel für die es keine Midifiles gibt, spiele ich selber ein.

Verkaufen darf ich diese aber nicht. Schade eigentlich, denn dann hätten wir einen hübschen Nebenverdienst.
Ich möchte auch gerne mal wissen, wie es mit den Rechten ist, wenn ich für andere kleine Bands und Duos Playbacks anfertige.

Wenn man sich die bestellt als simple Mp3 , kostet das richtig viel Geld. Die werden sich aber die Rechte dazu sicher gekauft haben.


Ilka !!!!!!
 
Irgendwie sind die Titel ja gecovert und das geht ohne das Einverständnis der Urheber nicht.
Das ist sicher ein Irrtum, oder? Covern geht völlig ohne das Einverständnis des Urhebers.
 
Hallo !!!!

Das mein Lieber musst Du mir unbedingt erklären. Covern bedeutet ein bestehendes Arrangement auf eine Neue Qualität zu bringen.

Ich will mich absolut nicht zu weit aus dem Fenster lehnen.

Das würde ja bedeuten, dass ich einen X beliebigen Song verwenden kann, um meine musikalische Umsetzung zb Rythmus, andere Instrumente und Gesang, ein völlig neues Produkt anfertige und es dann als mein eigenes vertreiben darf.

DIESER ABSATZ STAMMT AUS DEM NETZ.
" Desweiteren darf eine Melodie oder ein Arrangement nicht einfach so geändert werden, wenn eine Cover-Version kommerziell vermarktet werden soll. Die Plattenfirma (Rechteeigentümer) gibt ganz genau vor, was bei einem Cover höchstens verändert werden darf- bzw. welche Dinge des Originals bei einem Cover verwendet werden müssen !
Da es sich ansonsten nicht mehr um ein Cover (Neufassung), sondern um einen eigenständigen Titel, bzw. Plagiat handelt ;-) "

Also ist das Covern von vorne herein mit bestimmten Auflagen verbunden und ich muss mich in jedem Fall vorher mit dem Urheber in Verbindung setzen.

Wir haben jetzt einen Titel aus DDR Zeiten produziert und bringen den auch im Programm.
Die Leute sind aus dem Häuschen, wenn sie den Titel von uns hören.

Was muss ich denn nun tun, damit der Song für die Öffentlichkeit zugänglich wird ? Ich weiss weder die Plattenfirma, noch kenne ich die Interpretin.

Habe nur eine Mp3 mit dem Original.

Ilka !!!!!!!
 
Das mein Lieber musst Du mir unbedingt erklären. Covern bedeutet ein bestehendes Arrangement auf eine Neue Qualität zu bringen.

Ich will mich absolut nicht zu weit aus dem Fenster lehnen.

Das würde ja bedeuten, dass ich einen X beliebigen Song verwenden kann, um meine musikalische Umsetzung zb Rythmus, andere Instrumente und Gesang, ein völlig neues Produkt anfertige und es dann als mein eigenes vertreiben darf.

Du beschreibst eine Bearbeitung, keine Coverversion!


Also ist das Covern von vorne herein mit bestimmten Auflagen verbunden und ich muss mich in jedem Fall vorher mit dem Urheber in Verbindung setzen.

Wenn du 1:1 nachspielst: nein (in der Regel ;) ).
 
das stimmt so.

ich habe mal einen song von "ton, steine, scherben" gecovert und zwar den song "gefahr".

ich hatte zuvor email kontakt zum (natürlich ehemaligem) percussionisten von denen, der mir versicherte, ich könne diesen track, quasi als hommage an rio, verwenden und auch auf mein album packen.

es war allerdings die unumstössliche bedingung, dass ich nicht ein einziges wort des textes verändern durfte. darauf wurde wert gelegt. ansonsten war der kontakt sehr unkompliziert und freundlich...;)

also nur mut, frag direkt an der quelle nach - die meisten künstler sind da echt sehr kulant, sie sind doch alles musiker wie du und ich...:)
 
@Ewert - dann hast du weitaus mehr getan als die meisten. Eine befreundete Band hat einen Neil-Diamond -Song auf ihrem neuen Werk und bei der Anmeldung einfach nur den Autor angegeben.
 
ich denke, du hast da auch recht, jedoch gebietet es der anstand, sich wenigstens kurz beim künstler zu versichern ob das für ihn ok ist, damit er ne idee davon bekommt, wer da den song covert.

stell dir nur mal vor, die boesen onkelz hätten rio gecovert.

er würde sich im grab umdrehen!!
 
stell dir nur mal vor, die boesen onkelz hätten rio gecovert.

Das wäre aber auch ziemlich sicher eine Bearbeitung und kein Cover geworden!
 
Irgendwie sind die Titel ja gecovert und das geht ohne das Einverständnis der Urheber nicht.
Das ist sicher ein Irrtum, oder? Covern geht völlig ohne das Einverständnis des Urhebers.


"§ 14 Urheberrechtsgesetz: Der Urheber hat das Recht, eine Entstellung oder eine andere Beeinträchtigung seines Werkes zu verbieten, die geeignet ist, seine berechtigten geistigen oder persönlichen Interessen am Werk zu gefährden."

So wenn nun jemand ein schäbbiges Karaoke Payback oder Midi-Playback von nem Song von mir nimmt und da ein Gesangsschülerchen drüber"singen" lässt und davon eine oder mehrere CDs von herstellt und die verkauft und mich nicht vorher gefragt hat und ich krieg das spitz - gibts wahlweise ne freundliche Abmahnung oder Besuch vom Motorradclub ... Muss ja nur jemand so doof sein und das in Facebook einstellen ...

Ne in Ernst, meine Motorradkumpels sind harmlos, Beamte und so ...

Redet nett mit den Leuten, die sind ganz normal wie wir auch und was schlimmeres als "nein" können die nicht sagen - dann nimm ne anderen Song.
 
@Riddimkilla

Wenn du bei der Gema bist erlaubst du genau DAS!


Da praktisch alles relevante bei der Gema ist.....



Aber stimmt schon, Du privat könntest deine Songs die kein Rechteverwalter inne hat verbieten lassen, ja!



lg..
 
Naja - in echt würd ich mich vermutlich geschmeichelt fühlen ...
smil46e484310966a.gif


Aber jetzt wirds echt OT ...
 
Riddimkilla schrieb

Redet nett mit den Leuten, die sind ganz normal wie wir auch und was schlimmeres als "nein" können die nicht sagen - dann nimm ne anderen Song.

Hallo mein Lieber !!

Wir sind aus dem Häuschen. Habe ebend meine Mails gelesen und da war eine Zustimmung von dem Komponisten bei, dessen Song wir covern möchten.
Er wiil vor der entgültigen Freigabe das Produkt hören.

Jetzt liegt richtig viel Arbeit vor uns aber wir freuen uns riesig.

Vielen Dank für den Spitzentipp. Hätte nie geglaubt, dass es so vielleicht funktionieren kann.

Ilka !!!!!!!!
 
Playback bei http://www.karaoke-version.com legal kaufen, das Kind einsingen lassen und eine Copy auf CD brennen. Auf die Rechnung Dienstleistung Tonstudio schreiben und kein Hahn wird jemals danach krähen.

Gruß
Christian
Würde ich auch sagen.

Der Unterschied ist ja der:
Was ihr anbietet ist zwar eine kommerzielle Dienstleistung,
aber keines der Kinder wird ja vorhaben den Song auf Itunes zu packen.

Ihr könnt euch das ja auch unterschreiben lassen,
damit übernehmen die Kunden die Verantwortung.

Solange Youtube noch voll ist mit Amateur-Gitarren-Covers von jedem Song und noch einem,
würde ich mir da echt keine Sorgen machen.
Meint ihr echt diese Typen kriegen da irgendwelche Abmahnungen ?
Die Industrie würde damit nur die allerletzten Fans vergraulen,
und das wollen die auch nicht.
 

Ähnliche Themen

Robertl
Antworten
12
Aufrufe
7K
Florian Hoffmann
Florian Hoffmann

Neue Antworten


Oft gelesene Themen

Zurück
Oben