Magix Soundpool 17 Lizenzen wurden geändert

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wavelow

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Habe eher durch Zufall mitbekommen, daß Magix die Lizenzrechte für die Soundpool DVDs und Soundpool Downloads geändert hat. Während bis Version 16 alles komplett royalty-free war, also auch kommerziell genutzt werden durfte, ist das ab Ausgabe 17 vorbei.

Nur noch private Nutzung gestattet. Super, dass Magix das aber nur sehr schwammig und unauffällig mitteilt. Ruckzuck hätte man rechtliche Probleme wenn man Samples unbedarft aus der Vol. 17 verwendet hätte und kommerziell nutzt.

Die MusicMaker Samples bis Version 16 und die Soundpool DVDs bis Vol. 16 bleiben aber royalty-free, auch für kommerzielle Nutzung. Ist ja auch ein bisschen doof bzw. unmöglich, das nachträglich zu ändern *gg*

Die MusicMaker Sounds aus Version 17 können bei Catooh für 29,26 Euro (MM 17 Premium Version), 18,28 Euro (Normale MM 17 Version) und die Soundpool 17 DVD für 146,33 Euro für kommerzielle Nutzung lizenziert werden.
Fast 150 Euro für eine Sample DVD finde ich schon sehr heftig, zumal viel des Materials nur aus hoch- oder runtergepitchten Zeugs besteht.


Auch wenn MusicMaker eher eine Hobbyanwendung ist, so nutzen doch viele den Content hier und da mal mit. Darum dachte ich, mal darauf hinzuweisen.


Bei den Steinberg Content Sets (z.B. für Sequel) bleibt alles beim alten: Komplett frei nutzbares Material, egal für welchen Zweck. Besser und günstiger ist es meist auch als das Magix Zeugs.
 
Während bis Version 16 alles komplett royalty-free war, also auch kommerziell genutzt werden durfte, ist das ab Ausgabe 17 vorbei.

Cool.
Überschneiden sich die Versionen denn gar nicht? Ich meine: wenn in Version17 ein Loop enthalten ist, das auch in 16 vertrieben wurde, könnten ja schon Stücke kommerziell (also überhaupt) veröffentlicht sein, die das fragliche Sample enthalten.
Stichwort Leistungsschutzrechte:

Nehmen wir mal an, MAGIX hat Loops, die es nur in 17 gibt aus Samples gebaut, die es schon in 16 oder 15 gegeben hat. Wie ist das dann mit dem einzelnen Sound, den man aus 15 oder 16 verwendet hat -- der würde nach Leistungsschutzrecht mit der Veröffentlichung in 17 dann auch nicht mehr legal sein....

Es wäre denn, man hätte in die Lizenz von 15 oder 16 eine Wiederrufsklausel eingebaut, was dann den "royality-free"-Status allerdings zur Farce und die Lizenz wohl wahrscheinlich sittenwiedrig machen würde.


Auch wenn MusicMaker eher eine Hobbyanwendung ist, so nutzen doch viele den Content hier und da mal mit.

Tom Waits hat in international vertriebenen Alben teilweise auf Kinderinstrumenten aus Plastik gespielt -- es ist völlig egal, ob einen Musikproduktionssoftware als "hobbymäßig" oder "professionell" gilt. Wenn ich damit etwas machen kann, das wie Musik klingt, kann ich das auch kommerziell nutzen.
 
Man kann allerhand interessante Konstruktionen daraus stricken wie man sieht *gg*. Ich habe keine Ahnung ob sich Material aus alten Content mit der neuen 17 und neueren überschneidet. Wenn doch, wären Deine Überlegungen sehr spannend *gg*

Auf jeden Fall macht sich Magix mit so einen aprupten Politikwechsel sicherlich keine Freunde, schürt Unsicherheit und hinterlässt schwammig juristisches Gebiet. Wie sie selbst sagen, würden sie z.B. bei einem Hit Wonder der aus dem Content entstehen sollte "sehr kulant" sein und der Betreffende könnte nachlizenzieren... Bla bla... Alles nur schwammig. Ab wann beginnt deren Kulanz?

Angeblich sollen die Mehreinnahmen aus dem Licensing Gebühren an die produzierenden Künstler und Musiker gehen die den Magix Content erzeugen. Heisst für mich, dass sie die vorher nicht oder nur schlecht bezahlt haben? Und wer soll das prüfen? Und wen interessiert es? Das ist eine Sache zwischen Magix und den Produzenten des Contents.

Die Lizenzen aus Vol. 16 und früher können sie nicht mehr ändern. Das gäbe ein heilloses Chaos und rechtlich wohl richtig Stress für Magix.

Im Großen und Ganzen finde ich es ja nicht schlecht zwischen rein privaten Anwendern und kommerziellen zu unterscheiden. Sollen meinetwegen auch unterschiedliche Preise nehmen. Aber dann bitte klar und deutlich schreiben was man darf und was nicht. Und die Produkte klar voneinander unterscheidbar machen (z.B. Professional Version und Private Version)
Allerdings 150 Euro für eine einzige Content DVD sind einfach zu viel. Da gibts Besseres für weniger Geld.
 
Das ist so nicht richtig. Die Lizenz ist zwar geändert worden, aber dass man die Samples der Soundpool 17 gar nicht kommerziell nutzen darf stimmt so nicht. Es werden bei Magix verschiedene Lizenzen zum Kauf angeboten und wer den Soundpool kommerziell nutzen möchte, der muss sich die jeweilige Lizenz dazu kaufen.
 
Da muss jetzt aber doch mal fragen: Ich produziere mit MAGIX Soundpools schon seit der 7er-Version und habe alle Soundpools in meinen Songs untereinander gemischt. Bekomme ich jetzt rechtliche Probleme, wenn ich Songs im I-Net veröffentliche, in denen Samples aus dem Soundpool 17 enthalten sind? Was mache ich wenn ich mir die Lizenzgebühren nicht leisten kann? Muss ich jetzt alle Songs einzeln prüfen und ggf. nachlizensieren???? Darf ich denn überhaupt noch meine Songs im Netz hochladen? Fragen über Fragen.... Kann mir da wer weiterhelfen? Ich möchte nicht die 10 Jahre, die ich jetzt an meinen Werken gearbeitet habe, einfach so wegwerfen...
 
Da muss jetzt aber doch mal fragen: Ich produziere mit MAGIX Soundpools schon seit der 7er-Version und habe alle Soundpools in meinen Songs untereinander gemischt.
Du hast aber schon eine Liste (mit Zuordnung) der verwendeten Samples? - War es nicht schon immer so, dass Magix verlangt hat, dass die Verwendung in den Credits erwähnt wird?

Bekomme ich jetzt rechtliche Probleme, wenn ich Songs im I-Net veröffentliche, in denen Samples aus dem Soundpool 17 enthalten sind?
Schau in die Lizenzdatei auf der Soundpool DVD. Ich habe nur die Video Deluxe 17 hier, der Abschnitt ist auch für Laien eindeutig formuliert, ich weiß aber nicht, ob der mit dem auf der Soundpool DVD identisch ist:

6. NUTZUNG DER MUSIK-, VIDEO-, FOTO-DATEIEN:
Die auf den MAGIX-Produkten enthaltenen Musik- bzw. Video-/Foto-Dateien dürfen grundsätzlich nur für nicht-kommerzielle Zwecke verwendet werden. Ein kommerzieller Zweck liegt vor, wenn mit den Dateien unmittelbar oder mittelbar geldwerte Vorteile angestrebt werden (z.B. durch Verkauf, Lizenzierung, Werbebanner o. ä.).

Was mache ich wenn ich mir die Lizenzgebühren nicht leisten kann? Muss ich jetzt alle Songs einzeln prüfen und ggf. nachlizensieren????
Prüfen ja, nachlizenzieren, wenn kommerzieller Zweck vorliegt.

Darf ich denn überhaupt noch meine Songs im Netz hochladen?
Schau Dir mal in Lizenz bei Soundpool Collection 17 geändert?? - Frage - magix.info - Multimedia Community die Antwort vom Magix Audio Team vom 20.08.2010 an (Mist, dass die Posts nicht nummeriert sind). Die erläutert noch mal.
 

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