Vocals verkaufen

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Lagoona

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hallo zusammen,

und zwar würde mich mal interessieren wie das rechtlich aussieht... da ich leider im internet nichts gefunden habe...

ich nehme vocals auf... mit eigenem songtext.... trete schriftlich meine gesamten rechte ab und bekomme dafür dann geld... somit verkaufe ich meine vocals.
da dies eine kaufmännische handlung ist... muss ich dem jenigen ja gesetzlich ein rückgaberecht gewähren, nur das problem ist ja... das der jenige die rechte daran schon hat, er die melodie und den text dann bereits kennt und eine rückgabe in dem sinn ja sehr schwierig ist... zumal er ja die vocals löschen müsste... was ich ja nicht kontrollieren kann...
gibt es da ausnahmen was das rückgaberecht angeht?

lg
yasmin
 
das der jenige die rechte daran schon hat, er die melodie und den text dann bereits kennt und eine rückgabe in dem sinn ja sehr schwierig ist..

Wieso sollte jemand die Katze im Sack kaufen? Jemand der ein Lied von dir kauft, muss es ja vorher bereits schon kennen, sonst würde er es nicht kaufen.
 
nehmen wir mal an er kennt bereits kleine ausschnitte davon... nur mal als beispiel... dann weiss man ja in etwa wie es klingt....
es geht mir auch darum... wie will man mir die vocals zurückgeben... das geht doch garnicht... oder?
 
ich mein wenn du eine software online kaufst oder mp3s... also du sie runterlädst... kannst die ja auch nicht wieder zurückgeben...
 
Die Vocals nicht, die Rechte aber schon.

ich nehme vocals auf... mit eigenem songtext.... trete schriftlich meine gesamten rechte ab und bekomme dafür dann geld... somit verkaufe ich meine vocals.

Wenn der vertrag rückgängig gemacht wird, tritt der Käufer die Rechte auch wieder ab.

Im verzwicktesten strickzerreißendem Zweifelsfall müsstest du beweisen, dass die Vocals von dir sind. Soweit ich weiß ist der einzig wirklich sichere Weg dazu eine notarielle Beglaubigung. Ob sich das rechnet, ist dann die Frage.

Aber wenn die Snippets von dir schon lange veröffentlicht sind, bevor ein Käufer kaltblütigerweise nach Rücktritt vom Vertrag ein Stück veröffentlicht mit deinen Vocals (was du ja auch ganz gut überwchen kannst) soll derjenige das erstmal wagen!

ich bin aber auch wirklich kein Rechtsexperte, weiß gar nicht ob du überhapt eine Rückgabeoption anbieten MUSST.
 
da dies eine kaufmännische handlung ist... muss ich dem jenigen ja gesetzlich ein rückgaberecht gewähren, nur das problem ist ja...

Also ich persönlich ging davon aus, dass du schon bewanderter wärst, weil du es ja geschrieben hast... ;-)

Aber kein Problem, Prof. Wiki sagt folgendes:

Im Deutschen Recht gewährt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) aus Gründen des Verbraucherschutzes also nur dem privaten Käufer und nur bei speziellen Vertragsarten ein Widerrufsrecht...

Musst du auf jeden Fall nochmal genauer prüfen (das werde ich jetzt ganz bestimmt nicht tun), aber ich glaube eigentlich nicht, dass du das anbieten MUSST.

Tipp: Der Käufer der die Gefahren birgt, die du so fürchtest ist NICHT privat... ;-)
 
Beachte auch, dass Du um nur die Leistungsschutzrechte, d.h. das Recht, diese spezielle Aufnahme nutzen zu können, verkauft hast.
Das Recht an der Kompsition, also das Urheberrecht kannst Du mämlich gar nicht verkaufen.
 
hab jetzt auch gerade mal geschaut wie das mit den mp3 und software downloads aussieht.... da ich die vocals selbst aufnehme und online versende ....
also bei itunes habe ich das gefunden:

Sie haben das Recht, Ihren Einkauf kostenlos und ohne Angabe von Gründen bis zu dem Zeitpunkt, in dem die Lieferung des Produktes begonnen hat, zu widerrufen. Sie haben nicht mehr das Recht, einen Einkauf zu widerrufen, wenn die Lieferung des Produktes bereits begonnen hat. Zu diesem Zeitpunkt ist Ihr Einkauf endgültig. Die Erbringung der Dienstleistungen durch die Stores beginnen in dem Moment, in dem Sie mit dem Download des Produktes aus dem jeweiligen Store beginnen. Wenn die Dienstleistungserbringung begonnen hat, haben Sie nicht mehr das Recht, Ihren Vertrag zu widerrufen, es sei denn, Sie haben einen unakzeptabel schlechten Download erhalten. In diesem Fall müssen Sie uns dies unverzüglich über den "Berichte ein Problem"-Link, der in Ihrer Rechnung enthalten ist, melden. Sollte der schlechte Download von iTunes zu vertreten sein und nicht gelöst werden, können Sie eine Kaufpreisrückerstattung erhalten.

also dürfte ja nach erhalt des vocal pakets, auch kein rückgaberecht mehr bestehen.

mir gehts nur darum.... da ich schon mal den fall hatte.... dass ich vocals aufgenommen habe.... und mir dann gesagt wurde.... können wir doch nicht brauchen.... da der song doch nicht veröffentlicht wird.... ich natürlich so gutmütig war und kein geld verlangt habe..... und dann nach ein paar jahren durch jemanden mitbekommen habe, dass meine vocals doch verwendet wurden und der song auch veröffentlicht wurde.... sowas ist schon mies...
 
Beachte auch, dass Du um nur die Leistungsschutzrechte, d.h. das Recht, diese spezielle Aufnahme nutzen zu können, verkauft hast.
Das Recht an der Kompsition, also das Urheberrecht kannst Du mämlich gar nicht verkaufen.


ja aber deswegen trete ich ja die rechte ab....
 
Also, wenn du die Rechte an einen Verwerter - wer immer das ist - abtrittst, gehe ich davon aus, dass das keine natürliche Person ist, sondern eine Firma. Da hat Kolle dir schon erklärt, dass da kein Rücktrittsrecht greift. Wo ist da jetzt noch die Frage? Was bleibt, ist eine in deinem Sinne vernünftige Vertragsgestaltung. Ohne die würdest du deinen Fehler wiederholen.
 
Meine Empfehlung :

Mach potentiellen Käufern im vorhinein DEUTLICH klar, das Deine Ideen notariell geschützt sind (ob das stimmt steht doch auf einem anderen Blatt) und Du grundsätzlich finanzielle Erlöse einzuklagen bereit bist wenn nötig...das dürfte auf unseriöse Leute schon "abschreckend" wirken.

Erzähl denen doch, daß Du immer Mal wieder ein frisches Iddenbundle hinterlegt und beglaubigt hast...UND DICH NICHT VERARSCHEN LÄSST ! (da Du ja bereits negative Erfahrungen gemacht hast finde ich das völlig legitim...)

Gruss...Gero
 
Und immer erst ausliefern, wenn das Geld schon da ist.
Wer Deine Vocals wirklich will, wird da auch einwilligen.
 
Lagoona.

Du kannst die Urheberrechte nicht abtreten. Du schmeisst da alles durcheinander.

Wenn jemand Deine Aufnahme benutzt, zahlt er Dir Geld für die Aufnahme.

Für die Komposition bekommst Du auch Geld wenn das Lied gespielt oder vervielfältigt wird.
Das macht zb die GEMA für Dich. Du trittst dein Recht nicht ab, Du lässt nur das Geld für Dich einsammeln, laienhaft gesprochen.

Wenn also irgendjemand Deine Aufnahmen mit deinem Text veröffentlicht, kannst Du die Urhebertantiemen einklagen. Du musst nur beweisen können, dass Melodie oder Text von Dir ist.
 
Du verkaufst eine Dienstleistung, darauf gibt es kein Rückgaberecht.
Damit, dass Dein Text eventuell geklaut werden könnte, musst Du wohl leben, man will ja nicht die Katze im Sack kaufen und muss den Text schon vorher hören/lesen, bevor man bezahlt. Deinen Gesang würde ich schützen, indem ich ihn in kleiner als 64kBit mono zur Hörprobe geben würde. Damit kann man nämlich nicht weiter arbeiten.
 
Hätte, könnte, würde wenn...


Mädel, persönliche Meinungen etc pp. hast Du ja jetzt genügend, wenn Du es wirklich ernst meinst dann führt kein Weg an einem Rechtsbeistand vorbei, das sollte Dir klar sein.

Earl Grey hier aus dem Forum ist soweit ich weiss in der Sparte tätig und könnte Dir bestimmt schonmal konkretere Ratschläge geben, empfiehlt Dir vielleicht einen Kollegen in deiner Nähe und ausserdem bietet er einen kostengünstigen Service zur Rechtesicherung für R.de-User.
 
Im sichersten Fall das Stück zweimal einsingen, in der Preview mit "Blablabla" (und beigefügtem Songtext, damit die eine Vorstellung davon kriegen können) und im Original dann mit dem richtigen Text. Die Preview nur gegen Unterschrift veräußern, so dass festgestellt werden kann, dass der Nutzer Text und Melodie kennt und Du damit einen Nachweis hast, falls Dir noch einmal passieren sollte, dass Dich da jemand über den Tisch zieht.
 
Lagoona.

Du kannst die Urheberrechte nicht abtreten. Du schmeisst da alles durcheinander.

Wenn jemand Deine Aufnahme benutzt, zahlt er Dir Geld für die Aufnahme.

Für die Komposition bekommst Du auch Geld wenn das Lied gespielt oder vervielfältigt wird.
Das macht zb die GEMA für Dich. Du trittst dein Recht nicht ab, Du lässt nur das Geld für Dich einsammeln, laienhaft gesprochen.

Wenn also irgendjemand Deine Aufnahmen mit deinem Text veröffentlicht, kannst Du die Urhebertantiemen einklagen. Du musst nur beweisen können, dass Melodie oder Text von Dir ist.



hab das wohl falsch formuliert.... urheber bin ich, okay.... aber ich kann durch eine vereinbarung, die exklusivnutzungsrechte oder leistungsschutzrechte auf dritte übertragen... somit auch mich ausschließen....
 

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