Songs veröffentlichen (Sample Clearing)

  • Ersteller Fuchs85
  • Erstellt am
F

Fuchs85

Registriert
18.07.10
Beiträge
1
Reaktionen
0
Punkte
2
Hi @ all!
Ich mache seit einiger Zeit Hip Hop Beats. Dafür verwende ich, wie schon seit jeher üblich auch teilweise Samples aus jeglichen anderen Musik-Genres. Da ich bis jetzt noch nichts davon veröffentlicht oder ins Netz gestellt habe war das bisher auch kein Problem. Da ich jetzt aber im Begriff bin mit einem Freund zusammen ein paar Songs aufzunehmen und zu veröffentlichen habe ich das Problem, dass ich ja dann mit den Samples Schwierigkeiten mit Gema und Urheber etc. bekommen würde.
Ich würde Jemanden der sich zu 100% mit sowas auskennt bitten mir zu erklären wie sowas von vorne bis hinten von statten geht wenn ich so einen Song veröffentlichen wollte. Ich habe schon gehört, dass man die Samples clearen kann aber wie läuft sowas ab und was kostet sowas?
Ich hätte mal ein Beispiel da, das recht offensichtlich ist. Angenommen ich wäre der Producer von Cypress Hill und noch unbekannt und wollte folgenden Song veröffentlichen (Hits from The Bong):
Wie würde dann die Veröffentlichung dieses Songs von statten gehen?
Vielen Dank schomal für eure Hilfe!
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
"Ich würde Jemanden der sich zu 100% mit sowas auskennt bitten mir zu erklären wie sowas von vorne bis hinten von statten geht wenn ich so einen Song veröffentlichen wollte."

Dieser jemand nennt sich "Anwalt", Fachbereich schimpft sich glaube ich "(Audio-)Publikationen und Verwertungsrecht".

Du wirst hier viele Tipps, Hinweise und Anregungen bekommen, stützten, berufen und verlassen solltest Du dich auf das was von irgendwelchen Leuten (inkl. mir) in irgendwelchen Posts fabriziert wird allerdings nicht.
 
Ganz easy
du schaust wem die rechte gehören (also welchem Major label) und gehst auf deren homepage und dort findest du die kategorie "sample clearing" dann kontaktierst du sie dadurch..

Du weist denke ich dass das recht teuer is son sample zu clearen?

Mit recht teuer meine ich dass du die einnahmen ganz sicher nicht wieder mit den ausgaben de samples ausgleichst, außer du bist halt n weltstar^^

Außerdem wurd das sample sicher schon ein paar mal verwendet
 
im bezug auf cypress hill
die haben am anfang sicher nicht das sample gecleared erst als sie damit richtig groß erfolg hatten und das auch öffentlich vertrieben haben wurd das teil gecleared. aber die haben halt richtig dick kolhle gemacht
 
das sample gecleared
Schöne neue Welt.

Allerdings gab es solche Sprachverhunzungen sogar schon zu "meiner" Zeit. In den Achtzigern schrieb mal jemand im Fido-Netz (kennt das noch jemand?): "Hey, kann mir mal jemand 'nen Source zum Detecten der CPU uppen?" ...

Damals musste ich noch dreimal hinlesen, um den Kollegen zu verstehen. Aber mit der Zeit gewöhnt man sich ja auch am Dativ ...

Tschö,
Steffen
 
vielleicht hilft Dir das weiter:

§ 24 UrhG: Freie Benutzung
(1) Ein selbständiges Werk, das in freier Benutzung des Werkes eines anderen geschaffen worden ist, darf ohne Zustimmung des Urhebers des benutzten Werkes veröffentlicht und verwertet werden.

(2) Absatz 1 gilt nicht für die Benutzung eines Werkes der Musik, durch welche eine Melodie erkennbar dem Werk entnommen und einem neuen Werk zugrunde gelegt wird.

mit entsprechend plausibler Darstellung kann außerdem dieser Paragraph recht hilfreich sein:

§ 51 UrhG: Zitate
Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Zulässig ist dies insbesondere, wenn

1.einzelne Werke nach der Veröffentlichung in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden,

2.Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden,

3.einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden.

ein bekannter Rechtsstreit zwischen Kraftwerk und Moses P verifiziert das und geht desweiteren auch darauf ein, dass auch die "Mittel", welche einem Künstler zur Verfügung stehen gewertet werden: einem erfolgreichen und angesehenen Produzenten sollte es i.d.R. finanziell und räumlich leichter fallen, z.B. Gitarrenriffs oder Schalgzeugpassagen nachzustellen, weil er sich entsprechende andere Künstler hierzu verpflichten kann. Der "Heimmusiker" hat diese Mittel in der Regel nicht. Ebenso kommt es auf die Charakteristik an: der Amenbreak (Winstons - Amen, Brother) lässt sich von einem guten Schlagzeuger zwar nachspielen - aber es wird nicht ebenso klingen. Da aber eben diese Charakteristik gefragt ist, daf der Break in einem komplett neuen Stück auch verwendet werden.
Presselinks zum Rechtsstreit:
http://www.sueddeutsche.de/kultur/bgh-urteil-zu-sampling-keine-drei-sekunden-1.739438

http://www.spiegel.de/kultur/musik/0,1518,591598,00.html


Übrigens: Remixing oder Covern ist hiermit nicht zu legitimieren. Hierfür müssen nachwievor die Rechte beim Rechteverwalter (in den seltensten Fällen bei den Künstlern selbst) eingeholt werden. Das Einholen der Rechte nach der Veröffentlichung ist gegenstandslos - die Urheberrechtsverletzung wurde bereits begangen.Ein Fachanwalt kann Dir sicher genaueres dazu sagen - kostet aber Geld.
 

Ähnliche Themen

moonbooter
  • Artikel
Antworten
2
Aufrufe
18K
Webzyx
W
Can
    • Danke
  • Artikel
Antworten
11
Aufrufe
50K
oove
oove
RECORDING-Redaktion
  • Artikel
Antworten
2
Aufrufe
47K
Knutorius
Knutorius
M
Antworten
4
Aufrufe
791
MrSparkle
M
M
Antworten
0
Aufrufe
23K
M

Oft gelesene Themen

Zurück
Oben