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Lucky
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Also, ich bin inzwischen so weit informiert, dass man, wenn man vorhat, eine Coverversion zu veröffentlichen, erstens die Erlaubnis des Urhebers einholen muss, zweitens ist diesem dann überlassen, ob das kostenpflichtig wird, und den Rest (Tantiemen für Pressung, Aufführung, Verkauf etc...) regelt man dann mit der [g=119]GEMA[/g].
So weit, so gut. Aber "wofür" wird in solchen Fällen die Erlaubnis erteilt?
Schreibt man einfach das Management des Urhebers an und fragt: "Darf ich Dein Stück XY (wie auch immer) als Cover veröffentlichen?" und macht sich dann, also nach Ertilung der Erlaubnis, an die Produktion... oder aber muss man die produzierte Version vom Urheber "absegnen" lassen?
So weit, so gut. Aber "wofür" wird in solchen Fällen die Erlaubnis erteilt?
Schreibt man einfach das Management des Urhebers an und fragt: "Darf ich Dein Stück XY (wie auch immer) als Cover veröffentlichen?" und macht sich dann, also nach Ertilung der Erlaubnis, an die Produktion... oder aber muss man die produzierte Version vom Urheber "absegnen" lassen?