Zustimmung des Urhebers für Coverversion...

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Lucky

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Also, ich bin inzwischen so weit informiert, dass man, wenn man vorhat, eine Coverversion zu veröffentlichen, erstens die Erlaubnis des Urhebers einholen muss, zweitens ist diesem dann überlassen, ob das kostenpflichtig wird, und den Rest (Tantiemen für Pressung, Aufführung, Verkauf etc...) regelt man dann mit der [g=119]GEMA[/g].

So weit, so gut. Aber "wofür" wird in solchen Fällen die Erlaubnis erteilt?

Schreibt man einfach das Management des Urhebers an und fragt: "Darf ich Dein Stück XY (wie auch immer) als Cover veröffentlichen?" und macht sich dann, also nach Ertilung der Erlaubnis, an die Produktion... oder aber muss man die produzierte Version vom Urheber "absegnen" lassen?
 
Hi Lucky,

wenn Du ein [g=119]Gema[/g]-Stück covern willst, brauchst Du keine Erlaubnis. Du musst für eine Pressung oder VÖ im Internet nur die [g=119]Gema[/g]-Gebühren zahlen. Die [g=119]Gema[/g] sagt Dir schon, wieviel das ist.

Nur wenn das Stück kein [g=119]Gema[/g]-material ist, dann gilt das, was Du schon herausgefunden hast: Urheber kontaktieren, um Erlaubnis fragen und Lizenz verhandeln.

Für eine Bearbeitung, also eine wesentliche Veränderung eines Stückes brauchst Du die immer Zustimmung des Urhebers und musst - bei [g=119]Gema[/g]-Material - wie bei einem Cover [g=119]Gema[/g]-Gebühren zahlen.

Gruß Rainer
 
Hallo Rainer,
danke für die schnelle Antwort. "Wenn Du ein [g=119]GEMA[/g]-Stück covern willst" bezieht sich also darauf, ob der Urheber Deutscher ist, oder? Und erfasst nicht internationale Hits aus dem Ausland? Denn bei irgendeiner Verwertungsgesellschaft werden "bekannten internationale Hits" ja immer angemeldet sein, also solche, die in den Charts sind/waren...

(also, ich möchte keine explizit [g=119]GEMA[/g]-freie Musik covern/bearbeiten)

Ich hatte gedacht, dass die [g=119]GEMA[/g] mir in diesem Fall auch weiterhelfen kann, weil sie mit den anderen Verwertungsgesellschaften zusammenarbeitet?

Insgesamt stellt sich natürlich die Frage, ob es bei mir um Cover oder Bearbeitung geht... Auf jeden Fall möchte ich jeweils den Musikstil stark verändern... Also z.B. aus einem DiskoFox-Ballermann-Hit eine Akustikballade machen. Wäre das wohl eine "Bearbeitung"? (Manches Stück möchte ich evtl. auch von Deutsch nach Englisch übersetzen. Das ist dann auf jeden Fall Bearbeitung, oder?)

Muss ich für eine Erlaubnis bei Bearbeitung dem Urheber vorweg genau schildern, was ich vorhabe mit dem Stück? Oder sag ich nur: "Darf ich das Stück bearbeiten?" Oder muss er die (fertige) Bearbeitung vor der Veröffentlichung noch absegnen?
 
Hallo Lucky,

die [g=119]Gema[/g] ist mit den anderen internationalen Verwertungsgesellschaften zusammengeschlossen. Du kannst also auch für Cover internationaler Werke [g=119]Gema[/g]-Gebühren zahlen und musst Dich z.B. nicht extra an US-amerikanische wenden.

Die Grenzen zwischen Cover und Bearbeitung sind fließend. Übersetzungen und Veränderungen des Musikstils sind wahrscheinich Bearbeitungen.

Die [g=119]Gema[/g] hat eine Recherchemöglichkeit, bei der Du die Rechteinhaber herausfinden kannst.

Ob es bestimmte Gepflogenheiten gibt, wie Du genau eine Anfrage stellst, kann ich Dir nicht sagen.

Gruß Rainer
 
Wenn mich nicht alles täucht musst du (bei einer Bearbeitung) beim Verlag anfragen... die regeln das dann - soweit ich allerdings weiß, darfst du ohne Zustimmung in diesem Fall keine VÖ machen...
 
Einfach fragen reicht in der Regel nicht aus, der Verlag benötigt ein aussagekräftiges Demo. Ist ja auch logisch, wie soll man sonst eine
Entscheidung treffen können. Das [g=94]Feedback[/g] kann je nachdem aber auf sich warten lassen, weil ggf. der Urheber selbst Enscheiden muß. Um welchen Song gehts denn?
 

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