You Tube und Coversong

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Hi,

ich kapier da was nicht. Laut meines Wissens ( korrigiert mich bitte, wenn ich falsch liege ), darf man nicht einfach einen Song covern und veröffentlichen.

Jetzt sind da aber so viel Leute, die Ihre Coversongs auf You Tube stellen und da sind ja einige schon ziemlich lang dabei und schießen einen neuen Song nach dem andern hoch ( alles Cover ).
Die Lweuts sind damit schon so bekannt geworden, das ich mir nicht vorstellen kann, das da die Gema oder sonstwer nocht nicht drauf gestossen sind.

Ist das jetzt erlaubt oder nicht ?

Falls nicht .... was wäre den da rechtlich zu erwarten ?

Ich würde nämlich auch sehr gerne paar Songs aufnhemen und dort veröffentlichen. Ich will aber auch vermeiden, das mir irgendjemand ne Klage an den Hals schmeißt und mir die osen auszieht.

Hat da Jemand eine Antwort drauf ?
 
Ich kann dir nicht garantieren, dass du nicht verklagt wirst.

Normalerweise passiert aber, wie du selbst schon festgestellt hast, absolut nichts.

Und selbst wenn etwas passiert, ist das meist eine Youtube Verwarnung betreffs Copyrightgeschützten Materials - oder ein Löschen des Accounts ohne Verwarnung.

Dass soviele junge neue Künstler berühmt geworden sind durch Coverversionen und offensichtlich nicht verklagt, sondern mit Plattenverträgen ausgestattet worden sind, ist mir ein großes Rätsel, aber es scheint zu funktionieren.
 
ich kapier da was nicht. Laut meines Wissens ( korrigiert mich bitte, wenn ich falsch liege ), darf man nicht einfach einen Song covern und veröffentlichen.

So lange das z.B. durch eine pauschale Vergütung durch den Plattformbetreiber gedeckt ist, kann man es erst mal drauf ankommen lassen. YouTube hat Verträge mit einigen großen Plattenfirmen und nationalen Rechteverwertern; andere lassen das von ihnen vertretene Material konsequent entfernen.

das ich mir nicht vorstellen kann, das da die Gema oder sonstwer nocht nicht drauf gestossen sind.
YouTubes Streit mit der GEMA schwelt jetzt schon seit Jahren, grundsätzlich beteuern beide, dass sie eine Einigung anstreben, gleichzeitig wollen beide ihr Kostenmodell durchsetzen. Andererseits steht die GEMA wohl auf dem Standpunkt, dass eben YouTube und nicht die Interpreten (i.e. YouTube-Nutzer) für die Vergütung zuständig sind (sie scheuen bestimmt den Aufwand), zumal man es weiterhin den Rechteinhabern überlässt, ggf. für Sperrung der Videos zu sorgen.

Die GEMA schützt die Rechte nicht, sie ist nur ein Inkassoverein.
 
Der Gema wäre eas sogar Recht wenn viele Coverversionen im Netz wären - solang sie Abkassieren können.
Aber: "Nach § 14 UrhG darf der Urheber Beeinträchtigungen verbieten, die geeignet sind, seine berechtigten geistigen und persönlichen Interessen am Werk zu gefährden." (Wikipedia)
Ob der dann jeden Youtubenutzer der was von ihm Hochgeladen hat nachrennt un den abmhnt ist nun sein Problem. Und wenn jemand jahrelang nix unternommen hat, heisst nicht, dass er nicht morgen doch ...

Schöne Tag noch


r
 
Öh, Covern (solange es wirklich Cover sind und keine bearbeitungen) darf jeder ganz legal ohne irgendjemanden zu fragen!


Es muss halt nur von "Hoster" Gema abgedrückt werden, das wars!




Im Zweifel also AGB des Hosters lesen, wenn nicht, selber Hosten, Covern per se ist aber nicht verboten!





lg..
 

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