Wie sind meine Songs geschützt?

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Guest
Wie kann ich meine selbstgeschriebenen Songs eigentlich schützen, ohne GEMA-Mitglied zu sein (das lohnt sich für mich einfach noch nicht...)?
Wie funktioniert das mit dem Urheberrecht?
 
hi fatmike,

die gema ist primär keine organisation um deine rechte zu vertreten. du brauchst deine songs dort auch nicht anmelden! die gema ist ein institut, das die abrechnung deiner veröffentlichungen übernimmt.

es gilt in deinen fall also das urheberrecht.
du musst also nur irgendwei nachweisen, das du der komponist, texter, musiker.... des songs bist.

die schwierigkeit bei der sache ist tatsächlich die: sollte ein anderer auf die idee kommen deinen song in irgend einer weise zu verwerten, dann musst DU sowieso nachweisen, das es dein song ist. dann kommt erschwerend dazu:
- es muss dir erstmal auffallen!
- dann muss der andere musiker deinen song komerziell verwenden (nachweislich),
- dann kommt es darauf an, in welchen umfang er dein urheberrecht verletz hat (denn er wird den song nicht 1:1 kopiert aufführen können)
- und zum schluß musst du diesen verstoß anzeigen.

also, fällt es dir auf das jemand dich beklaut hat, dann kontaktieren den "dieb" und drohe ihn mit rechtlichen schritten. das kann auch ein schreiben vom anwalt sein. sollte er sich nicht darauf einlassen, dann würde ich die sache infach vergessen, und mich ärgern. das ist trotzdem besser, wie einen privatprozess anzufangen.

wenn du 100% ig sicher gehen willst, das deine rechte vertreten werden, dann wirst du es nur mit den background (finanziell und know how) eines lables oder einer plattenfirma in verbindung mit der gema schaffen.

hier auch noch ein paar hilfreiche links:
http://www.kuenstler.biz/quirini/vdm/index.php
http://www.arpeggio.de/produktion/content/gvl.htm
http://www.keys.de/searchroot/Textarchiv/2002_05/f_bizweb.htm
http://www.rockszene.de/Reports/Back/BackBak/Leitpf_11.php
http://www.gema.de/kunden/information_service/zusammen_gvl.shtml

mfg
karsten
homerecording.de
soundsamples.de
 
Moin,
aus juristischer Sicht ist die Sache ganz einfach: Der Kläger muss beweisen dass er der Urheber des Stückes ist. Wie macht man das? Auch das ist einfach: es gibt zwei ganz einfache Möglichkeiten: zum einen schickt Ihr ein Einschreiben in einem versiegelten Umschlag mit Rückschein an Euch selbst in dem Euer Werk enthalten ist. Zum anderen hinterlegt Ihr Eure Werke bei einem Notar. Beides hat juristischen Beweischarakter. Die GEMA hat jedenfalls null Komma nichts mit dem UrhG zu tun!
Die Aussagen die ich in der Vergangenheit so gehört habe wie zum Beispiel: „Ich kann anhand der Systemzeit meines Computers belegen wann ich ein Stück geschrieben habe,“ sind natürlich der größte Irrtum aller Zeiten und mir wäre es ein Hochgenuss dieses vor Gericht zu zerlegen! Solche Leute würde ich abzocken bis zum geht-nicht-mehr! Schon wegen ihrer eigenen Blödheit!
Wollt Ihr wirklich sicher sein, wählt den Notar! Zur Not tut’s aber auch das Einschreiben.
 
Hi Miescha,

deinZitat:
schickt Ihr ein Einschreiben in einem versiegelten Umschlag mit Rückschein an Euch selbst in dem Euer Werk enthalten ist
Das ist wirklich eine gute Idee! Das muß ich mir merken.

Das mit der Systemzeit ist ja wirklich ein Lachnummer :-D !

Schöne Grüße

Ruby



[ Geändert von Ruby am 13.08.2002 19:30 ]
 
Hi!

Also Einschreiben mit Rückschein an mich selbst schicken. Und dann nicht aufmachen, sondern es an einen sicheren Ort legen. Coole Idee. Das ist auch noch nicht mal so besonders teuer.

Klar, Computer-Uhr zurückstellen kann sogar meine Mutter! *g*
 

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