werbevertrag: hilfe

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hallo liebe [g=79]homerecordler[/g].
ich bin vor kurzem an den schönen auftrag gelangt für ein möbelhaus eine radiospotmusik zu komponieren. da es meine erste referenz in dem bereich ist, gab es kein risiges honorar, so das ich mir keine sitzung beim medienanwalt leisten kann.
für mich stellt sich die frage ob ich mit der firma ein werbevertrag ( besser ist vielleicht ) ausmachen sollte.
in dem müßte festgehalten werden, dass das möbelhaus meine musik multimedial verwenden darf, die urheberrechte jedoch bei mir bleiben.
gibt es dafür musterverträge ? gibt es die im web?

bei einer antwort freue ich mich
 
heul doch nicht
 
was soll das denn bitte, caramel?
 
Verwarnung für caramel41.

Es wäre schön, wenn der Threadsteller hilfreiche Antworten bekäme.

Gruß Rainer
 
Guck mal hier: http://www.composers-club.de/

Du brauchst nicht vertraglich festzuhalten , daß die Urheberrechte bei Dir bleiben, das ist vom Gesetz her so.
Du solltest aber festlegen, daß Dein Honorar Nutzungsrechte an Deiner Musik beinhaltet, die nur für ein Jahr gelten, und daß nach Ablauf eines Jahres Gebüren für die weitere Nutzung wieder fällig werden.

Gruß,

Globo
 
Moin.

Ja, solche Verträge über exklusive oder nichtexklusive Nutzung von Musik gibt es ganz sicher als Muster im Web. Musste ma'n Bisschen googlen.

Versuch's doch mal hier: www.composers-club.de


Da gibt es einige Beispielverträge, wenn ich mich nicht irre - auch sonst hält diese Seite ein paar nützliche Informationen für Leute bereit, die Auftragsmusik komponieren.

LG,

T.

Edit: @Globo: Zwei Köpfe - ein Gedanke, ulkig...
 
Ich bin kein Rechtsanwalt und darf also keine Beratung machen. Ich habe aber mit ähnlichen Fällen zu tun, wenn es um urheberrechtliche Leistungen in Musik, Text und Bild für Events geht. Ich übertrage dem Nutzer nur ein einmaliges Recht für die konkrete Nutzung. Für die werden wir auch bezahlt. Alle weiteren Nutzungen sind nach meinen Verträgen entgeltpflichtig und bedürfen unserer Zustimmung. Ausgenomen ist davon die reine Dokumentation z.B. für Wettbewerbseinreichungen.
 

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