
Pasche
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Wir haben vor mit unserer Band folgendes durchzuziehen. Alle Instrumente auf einen Anhänger, PA dazu und ab gehts für einen Tag durch die Gegend. Wir würden dann verschiedene Stellen anfahren (Kaufhaus-Parkplätze, Autobahn-Rastplätze, etc.), dort kurz aus dem Auto auf den Hänger steigen, 3 Songs spielen und weiterfahren.
Jetzt interessiert mich, welche Strafe uns dafür maximal erwarten könnte. Wir spielen nicht während wir fahren, nur sind diese Mini-Gigs natürlich nicht angemeldet. Auf öffentlichen Rastplätzen wäre das doch "lediglich" Ruhestörung, oder? Aber wie sieht es mit den Parkplätzen von Kaufhäusern aus? Immerhin ist das ja meistens Privatgrundstück.
Also immer her mit euren Meinungen.
Jetzt interessiert mich, welche Strafe uns dafür maximal erwarten könnte. Wir spielen nicht während wir fahren, nur sind diese Mini-Gigs natürlich nicht angemeldet. Auf öffentlichen Rastplätzen wäre das doch "lediglich" Ruhestörung, oder? Aber wie sieht es mit den Parkplätzen von Kaufhäusern aus? Immerhin ist das ja meistens Privatgrundstück.
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