Was sind die Besonderheiten/Risiken beim Vorhaben: Bekanntmachung v. Songs durch eigene Homepage?

V

Veila

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Hallo!
Ich habe vor, eine eigene Homepage zu erstellen (bzw. erstellen zu lassen) worüber ich meine Eigenkompositionen präsentiere, mit dem Hauptgedanken, möglicherweise das Interesse von Produzenten zu wecken, die meine Titel ansprechend finden, im besten Falle kaufen möchten oder eventuell meinen eigenen Gesang ansprechend finden.
Jetzt bin ich mir unsicher, wie das ganze abläuft. Als Künstlerin melde ich kein Gewerbe an. Wenn sich mir aber eine Nachfrage anbietet, und jemand wirklich eines meiner Stücke haben will, wäre ich auch bereit, einen Titel zu verkaufen.
Wie geht man mit diesem Vorhaben am besten vor?
Kann mir jemand einen Ratschlag geben?

Vielen Dank im Voraus
 
Hallo veila,

vielleicht wartest Du einfach mal ab, bis sich wirklich mal ein Geschäft anbahnt. Si wie ich Dich verstanden habe, steht das noch in den Sternen. Wenn es dann soweit ist, kannst Du Dir vom Finanzamt eine Umsatzsteuernr. geben lassen und gibst Deinen Gewinn/Verlust in der Steuererklärung an.

Grundsätzlich solltest Du aber klären, ob Du dann als Freiberufler giltst oder doch ein Gewerbe anmelden musst. Die Unterschiede sind wohl nicht besonders groß.

Gruß Rainer
 
Hallo,

ich kann EarlGrey da nur beipflichten. Erst mal abwarten und Tee trinken. Wenn sich was ergibt kannst du immer noch handeln. Du soltest dich aber vieleicht schon man um Vertragsvorlagen kümmern. Des weiteren solltest du das Audiomaterial auf deiner Page für dein Vorhaben als Flashstream in verschiedenen Qualitäten einbinden. Diese Streams kan man nämlich nicht einfach so runte laden und weiter verwenden.

Gruß, das Walter
 

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