Vorsteuer

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Waldorfer

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Ich habe leider nur aus 4. Hand gehört, dass Musiker die in Bands spielen nun doch, auch wenn sie einzelnd ihre Steuerabrechnung machen, nun mit 7 % Umsatzsteuer abrechnen können. Weiß da jemand irgendetwas genaues, bzw. wo man dieses in Erfahrung bringen könnte. Steuerberater sind meistens mit der Fusion Musik/Steuer überfordert.
 
Hi Waldorfer,

grundsätzlich muss man erstmal unterscheiden zwischen der Vorsteuer, die man wiederbekommt, und der Umsatzsteuer, die man ans FA abführen muss. Beides ist genau dasselbe, nur das erste bezahlst du, wenn du etwas anschaffst (dann kriegst du es erstattet); das zweite stellst du in Rechnung, wenn du etwas verkaufst (das musst du dann abführen).

Die Sache mit Musikern ist folgende:
§ 12 Umsatzsteuergesetz
"Steuersätze
(1) Die Steuer beträgt für jeden steuerpflichtigen Umsatz sechzehn vom Hundert der Bemessungsgrundlage (§§ 10, 11, 25 Abs. 3 und § 25a Abs. 3 und 4).

(2) Die Steuer ermäßigt sich auf sieben vom Hundert für die folgenden Umsätze:
UmsatzsteuerDV-§ 30

1.
...

7. a) die Leistungen der Theater, Orchester, Kammermusikensembles, Chöre und Museen sowie die Veranstaltung von Theatervorführungen und Konzerten durch andere Unternehmer,

b) die Überlassung von Filmen zur Auswertung und Vorführung ...,

c) die Einräumung, Übertragung und Wahrnehmung von Rechten, die sich aus dem Urheberrechtsgesetz ergeben,

d) die Zirkusvorführungen, ...;

8. ..."

Nu ist aber nicht jeder, der sich Musiker nennt, umsatzsteuerpflichtig. Dafür musst du entweder ein Gewerbe angemeldet haben, oder du übst einen der sogenannten freien Berufe aus, bei denen du selbständig tätig bist, um dauerhaft Einnahmen zu erzielen. Hobby oder ein Job auf 400-Euro-Basis zählen da nicht.

Die 7% Umsatzsteuer, die ein selbständiger Musiker für seine Tätigkeit in Rechnung stellt, hat nun auch nichts mit der Einkommensteuererklärung zu tun. Dafür muss er eine extra Umsatzsteuererklärung machen, bei der er die Vorsteuer und die Umsatzsteuer miteinader verrechnet und dann guckt, ob er was wiederkriegt (dann hat er Verlust gemacht) oder was abdrücken muss (dann hat er mehr Einnahmen als Ausgaben gehabt).

Gruß Rainer
 
Hallo Rainer / EarlGrey,
danke für die kleine Belehrung. Das was du geschildert hast, war im Prinzip schon bekannt. Ich habe mich allerdings etwas "ungezielt" ausgedrückt - war meine Fehler.
Die Aspekte die Du angebracht hast, sind genau das Problem.
Das 7 % Vorsteuer nur in Bezug auf den künstlerischen Aspekt wirksam werden.
Eine Coverband z.B., die eben nur, oder zum größten Teil covert war nach meinem Wissen bisher nur in der Lage 16 % Vorsteuer zu veranschlagen.
Nun soll sich da angeblich etwas geändert haben, aber ich bekomme keine Infos.
Also Ziel ist es, wenn möglich von den bisher 16 % wegzukommen, hin zu 7 %.
Es gibt doch sicherlich irgendwo Spezialisten für dieses Thema. Wie gesagt, Steuerberater der allgemeinen Zunft sind mit diesen künstlerischen Dingen meistens überfragt. Ich habe es oft genug erlebt, der eine weiß dies nicht der andere das nicht. Sprüche wie " oh davon habe ich noch gar nichts gehört" , sind da keine Seltenheit.
Also wenn jemand über diese Probleme bescheid weiß, oder jemand jemanden kennt, der auf diesem Gebiet wirklich unschlagbar ist, wäre es super wenn ich davon erfahren könnte.
Danke Rainer und alle anderen.

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Hi

Eine Coverband z.B., die eben nur, oder zum größten Teil covert war nach meinem Wissen bisher nur in der Lage 16 % Vorsteuer zu veranschlagen.

Ich versuch's mal einfach zu beschreiben: Vorsteuer wird nicht "veranschlagt". Du oder Ihr erhaltet höchstens eine Rechnung, auf der Umsatzsteuer ausgewiesen wird. Diese Umsatzsteuer dürft Ihr mit der Umsatzsteuer, die Ihr für Eure Leistungen abzuführen habt bzw. die Ihr anderen in Rechnung stellt, verrechnen. Dies bezeichnet man als Vorsteuerabzug (§ 15 UStG). Was wiederum bedeutet, daß man am Prozentsatz der Vorsteuer nichts drehen kann, denn die Vorsteuer, die Ihr abziehen dürft, ist die Summe aller Euch in Rechnung gestellten Umsatzsteuerbeträge.

Ich denke, bei Dir geht es eher um die Frage, wie hoch der Umsatzsteuersatz sein kann/muss, den Ihr in Euren Rechnungen auszuweisen habt. Und dabei geht's nicht darum, wie die Berufsbezeichnung ist, sondern darum, welcher Natur die Umsätze sind (denn es ist das UMSATZsteuergesetz).

Und da sage ich mal ganz pauschal: wenn es sich irgendwie um Unterhaltung handelt, werdet Ihr nicht um 16% USt herumkommen. Aber dazu fragst Du am besten mal bei Deinem Finanzamt nach. EarlGrey hat ja schon den § 12 Abs. 2 Nr. 7a ff. UStG erwähnt. Also frag, ob im Zweifelsfall Eure Umsätze zu den dort begünstigten zählt.

Gruß
Mike
 
Gibt es vielleicht irgendwo einen Präzedenzfall, der besagt, ab wann der Unterhaltungswert so weit zunimmt, dass es keine künstlerische Veranstaltung mehr ist ?
Ich meine der Übergang zwischen reiner Unterhaltung und Kunst zur Unterhaltung dürfte alleine vom Begriff her schon recht schwammig sein.
 
Hi

Im Unterschied zu den USA haben wirt hier kein sog. "Case Law". Das heißt, es gibt keine Präzedenzfälle. Man kann nur recherchieren, wann und wo die Gerichte über ähnliche Sachverhalte entschieden haben und diese dem FA vorlegen und argumentieren, daß dieser Sachverhalt auch auf einen selbst zutrifft. Wenn sie dieser Argumentation nicht folgen (wollen), muß man leider vor Gericht ziehen.

Aber bei der USt ist das eigentlich nur ein Problem, wenn man Bruttopreise aushandelt (also wenn Ihr pauschal für eine Verantstaltung zB 500 Euro aushandelt). Besser ist es da, Nettopreise auszuhandeln und den Vertragspartner darauf hinzuweisen, daß da noch USt oben drauf kommt. Wenn der seriös ist, wird ihn das nicht weiter stören, denn der darf ja seinerseits wieder den von Euch in Rechnung gestellten USt Betrag als Vorsteuer abziehen.

Will sagen: es macht eigentlich keinen großen Sinn über 16% oder 7% USt zu grübeln, wenn man Nettopreise vereinbart.

Gruß
Mike
 
Hallo, sollte sich irgendjemand mit diesem Thema angesprochen fühlen und etwas herausbekommen, wie ein Gericht z.B. bei einem solchen "Präzendenzfall" entschieden hat, wäre es nett, wenn er es hier posten würde.
Ich werde das natürlich ebenfalls tun.
Grüße
 
Hi,

letzendlich kannst du es nur direkt mit dem Finanzamt lösen. Schreibe dem Finanzamt deinen Sachverhalt und die werden dir die Höhe der Mwst bestätigen oder auch nicht!

Wichtig ist nur, wenn du mit 7% abrechnest und das Finanzamt stellt fest das dass falsch ist, darfst du nachzahlen.

Daher brauchst du unbedingt die Freikarte vom Finanzamt, sonst könntest du mal wirklich in Schwierigkeiten kommen, da das Finanzamt bis zu 10 Jahre Einspruch zur Steuererklärung einlegen kann!

Gruß Ruby ;-)
 

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