Verwirrendes um den Firmensitz u.a. bei Labelgründung - wer kann helfen?

Hi EarlGrey

Das ist definitiv falsch, was Du da schreibst.

Nun ja, mit Begriffen wie "definitiv" wäre ich im Steuerrecht vorsichtig, denn...

Oder hast Du schon mal gesehen, dass eine Privatperson eine Umsatzsteuererklärung abgibt?

Ja, ich bin sozusagen vom Fach und da gibt es das täglich. Denn wir reden hier vom UNTERNEHMER in der Definition des UStG:

"Unternehmer ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt."

Und weiter:

"Gewerblich oder beruflich ist jede nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen, auch wenn die Absicht, Gewinn zu erzielen, fehlt (...)"

Im Ergebnis hast Du ja Recht, denn meist werden Privatpersonen nicht unter diese Definition fallen. Aber (mal ein kleines Beispiel):

Wenn Du als Privatperson Räumlichkeiten an eine umsatzsteuerpflichtige Unternehmung vermietest, sind diese Mietumsätze steuerpflichtig. Dies führt zu der sog. gewerblichen Vermietung. Im Sinne des UStG ist die Privatperson dann gewerblich tätig. Im Sinne des EStG sind es weiterhin Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, also nicht gewerbliche Einkünfte.

Das meinte ich mit "zwei Paar Schuhen". Denn es gibt einen Unterschied ziwschen dem, was man einkommensteuerlich als Gewerbe betrachtet und dem, was man umsatzsteuerlich als Gewerbe betrachtet.

Noch ein Beispiel:

Wenn man als Student nebenbei Übersetzungsarbeiten für ein Unternehmen tätigt, und zwar nicht nur ein- oder zweimal, sondern regelmäßig, ist diese Tätigkeit umsatzsteuerpflichtig, denn es handelt sich um eine "nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen". Einkommensteuerlich handelt es sich um Einkünfte aus selbständiger Arbeit.

Rein theoretisch muss sogar jeder Flohmarktverkäufer oder Ebay-Händler seine Umsätze versteuern, denn auch auf diese trifft die Unternehmer-Definition des UStG zu.

Und genauso sieht es auch bei den vielen Tätigkeiten aus, die hier im Recordingbereich anfallen. Im Grunde genommen sind fast alle Tätigkeiten, die man in diesem Rahmen unternimmt, umsatzsteuerpflichtig, wenn man sie "nachhaltig" betreibt.

Wichtig ist bei der Definition des Unternehmers i.S.d. UStG die Nachhaltigkeit jener Tätigkeit, mit der man Einahmen erzielt oder erzielen möchte. Ob Du einen Gewerbeschein hast oder wie Du Deine Tätigkeit auch nennst, ist absolut zweitrangig. Das wird im übrigen alles in den UStR präzisiert. ZB:

"Der Begriff der gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit i.S.d. UStG geht über den Begriff des Gewerbebetriebes nach dem EStG und dem GewStG hinaus. Eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit setzt voraus, dass Leistungen im wirtschaftlichen Sinne ausgeführt werden."

"Die gewerbliche oder berufliche Tätigkeit wird nachhaltig ausgebübt, wenn sie auf Dauer zur Erzielung von Entgelten angelegt ist."

Noch viel wichtiger ist, dass man im Bereich Recording umsatzsteuerlich so gut wie immer gewerbliche Umsätze tätigt bzw. einkommensteuerlich Einkünfte aus Gewerbebetrieb hat. Man muss aber mitnichten ein Gewerbe anmelden. Die Annahme, kein Gewerbeschein = keine Steuerpflicht, ist leider falsch. Wie oben erwähnt: das Steuerrecht versucht Einkünfte resp. Umsätze zu qualifizieren. Wie sich das ganze Berufsbild, das sich dahinter befindet, nennt oder wie die Tätigkeit denn nun eigentlich aussieht, ist absolut nebensächlich.

Ganz allgemein lässt sich sagen, dass die Masse aller Umsätze steuerpflichtig ist. Nur gibt es eben mal wieder Ausnahmen "en masse" wie die von Dir erwähnte Kleinunternehmerregel (unter die im übrigen die meisten hier wohl fallen werden, weswegen sie keine USt abführen müssen), die dazu führen, dass man seine Umsätze nicht versteuern muss. Was aber nix daran ändert, dass es sich weiterhin um steuerpflichtige Umsätze handelt.

Wirtschaftlich gesehen soll nämlich jede Dienstleistung, die irgendwo eine Wertschöpfung erbringt, vom UStG getroffen werden. Und da ist es zweitrangig, ob sie von privat oder von einem Unternehmen erbracht wird. Noch viel wichtiger ist, dass man eben Unternehmen, die Leistungen von privat beziehen, den Vorsteuerabzug nicht verwähren will, weil das sonst gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoßen würde: gleiche Sachverhalte (zB Anmietung von Räumen) würden unterschiedlich behandelt.

Gruß
Mike
 
mikebshell schrieb:
wir reden hier vom UNTERNEHMER in der Definition des UStG:

"Unternehmer ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt."

Ja, genau, von diesem Begriff rede ich auch, hast Du sicherlich gelesen ;-)

Im Ergebnis hast Du ja Recht, denn meist werden Privatpersonen nicht unter diese Definition fallen. Aber (mal ein kleines Beispiel):

Wenn Du als Privatperson Räumlichkeiten an eine umsatzsteuerpflichtige Unternehmung vermietest, sind diese Mietumsätze steuerpflichtig. Dies führt zu der sog. gewerblichen Vermietung. Im Sinne des UStG ist die Privatperson dann gewerblich tätig. Im Sinne des EStG sind es weiterhin Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, also nicht gewerbliche Einkünfte.

Hm. Ich kenne jemanden, der jahrelang als Privatperson an ein Unternehmen vermietet. Ich denke, ob Du privat oder gewerblich vermietest, hängt in erster Linie davon ab, ob DU SELBST das beruflich selbständig, also unternehmerisch machst. In den meisten Fällen werden nur Unternehmer gewerbliche Objekte vermieten, aber das ist sicher nicht zwingend.

Das meinte ich mit "zwei Paar Schuhen". Denn es gibt einen Unterschied zwischen dem, was man einkommensteuerlich als Gewerbe betrachtet und dem, was man umsatzsteuerlich als Gewerbe betrachtet.

Da gebe ich Dir Recht :)

Noch ein Beispiel:

Wenn man als Student nebenbei Übersetzungsarbeiten für ein Unternehmen tätigt, und zwar nicht nur ein- oder zweimal, sondern regelmäßig, ist diese Tätigkeit umsatzsteuerpflichtig, denn es handelt sich um eine "nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen". Einkommensteuerlich handelt es sich um Einkünfte aus selbständiger Arbeit.

Da gebe ich Dir auch Recht. Aber das geht doch an gimbles Fragestellung vorbei. Er hat doch nicht gesagt, dass er regelmäßig Stücke für jemanden schreibt und verkauft, er hat doch nur davon gesprochen, dass er einmalig ein Stück verkauft. Dann ist er nach den Definitionen des UmsStG, die Du ja genannt hast, eben nicht unternehmerisch tätig.

Rein theoretisch muss sogar jeder Flohmarktverkäufer oder Ebay-Händler seine Umsätze versteuern, denn auch auf diese trifft die Unternehmer-Definition des UStG zu.

Das ist wieder zu pauschal. Der, der ab und zu auf dem Flohmarkt oder bei ebay verkauft, ist Privatperson. Da ist nix mit "nachhaltig"!

Aber der, der bei ebay ständig neue Schätze von seinem Dachboden holt, schon 1000 Bewertungen hat und dann erzählt, dass er die Gewährleistung als Privatperson ausschließt, ist natürlich Unternehmer!

Und genauso sieht es auch bei den vielen Tätigkeiten aus, die hier im Recordingbereich anfallen. Im Grunde genommen sind fast alle Tätigkeiten, die man in diesem Rahmen unternimmt, umsatzsteuerpflichtig, wenn man sie "nachhaltig" betreibt.

Habe ich nie etwas gegen gesagt. ;-). Die Bedingung hast Du ja bereits genannt: Nachhaltige Erzielung von Einnahmen! Nachhaltig!!! Auch den weiteren Ausführungen stimme ich zu bis zu dem Punkt:


Noch viel wichtiger ist, dass man im Bereich Recording umsatzsteuerlich so gut wie immer gewerbliche Umsätze tätigt bzw. einkommensteuerlich Einkünfte aus Gewerbebetrieb hat.

Wie kommst Du denn zu dieser pauschalen Aussage? Du hast doch die gesetzlichen Bestimmungen genannt. Dann wende sie auf den Einzelfall an, und du wirst bei verschiedenen Sachverhalten zu verschiedenen Ergebnissen kommen.

Man muss aber mitnichten ein Gewerbe anmelden. Die Annahme, kein Gewerbeschein = keine Steuerpflicht, ist leider falsch.

Ist richtig. Freiberufler z.B. haben keinen Gewerbeschein.



Wirtschaftlich gesehen soll nämlich jede Dienstleistung, die irgendwo eine Wertschöpfung erbringt, vom UStG getroffen werden. Und da ist es zweitrangig, ob sie von privat oder von einem Unternehmen erbracht wird. Noch viel wichtiger ist, dass man eben Unternehmen, die Leistungen von privat beziehen, den Vorsteuerabzug nicht verwähren will, weil das sonst gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoßen würde: gleiche Sachverhalte (zB Anmietung von Räumen) würden unterschiedlich behandelt.

Auch das ist wieder zu pauschal. Es gibt genügend Gegenbeispiele, wo eine solche "Gleichmacherei" geradezu absurd wäre. Verkauf z.B. ein Auto als Privatmann an einen Händler, dann fällt nie Umsatzsteuer an. Und der Umsatz ist nicht unbedingt gering.

Gruß
Rainer
 
Hi

Halt!! Stopp!! Ich wollte eigentlich auf keine Argumentationsschlacht hinaus... :)

Ich wollte nur Deine Aussage...

Nur da Du kein Gewerbe hast, darfst Du keine Umsatzsteuer in Rechnung stellen.

...korrigieren. Im Gegenteil, ab einer gewissen Größenordnung muß man sogar Umsatzsteuer in Rechnung stellen, auch wenn man kein Gewerbe (welches auch immer gemeint ist ;-)) betreibt.

Aber wir sind uns ja beide einig, dass man das nur nach Einzelfallbetrachtung beurteilen kann. Und klar, wenn gimble nur einmal einen Song verkauft, ist er kein Unternehmer im Sinne des UStG.

Klar, einige Aussagen waren oben ein wenig pauschal, sollten aber nur verdeutlichen, dass man sehr schnell als Privatperson in den Bereich steuerpflichtiger Umsätze geraten kann (Bsp. Ebay, Flohmarkt).

Wie kommst Du denn zu dieser pauschalen Aussage? Du hast doch die gesetzlichen Bestimmungen genannt. Dann wende sie auf den Einzelfall an, und du wirst bei verschiedenen Sachverhalten zu verschiedenen Ergebnissen kommen

Na ganz einfach: man erzielt Einkünfte. Nachhaltig. Das kann dann ein-/zweimal im Jahr sein oder ein-/zweimal im Monat. Entscheidend sind hier nur zwei Fragen:

a) Handelt es sich um steuerpflichtige Umsätze?

Das wird man in diesem Bereich so gut wie nie verneinen können. Wie schon erwähnt - die Steuerpflicht knüpft an den Steuergegenstand, und das sind hier nunmal die Umsätze und nicht die Person, die die Umsätze tätigt.

b) Handelt es sich bei der Person um einen Unternehmer i.S.d. UStG?

Und genau das wollte ich oben nur sagen: wer hier mehrmals im Jahr irgendeinen Live Gig mischt und dafür Geld kassiert, darüber hinaus seine Dienste auch anderen anbietet, wird nachhaltig tätig. Egal, ob er das im großen Stil beruflich aufzieht (also mit Firma, Büro und allem Drum und Dran) oder im privaten Stil nur seine Kasse etwas aufbessern will. In beiden Fällen sind es umsatzsteuerliche Unternehmer.

Achja:

Es gibt genügend Gegenbeispiele, wo eine solche "Gleichmacherei" geradezu absurd wäre. Verkauf z.B. ein Auto als Privatmann an einen Händler, dann fällt nie Umsatzsteuer an. Und der Umsatz ist nicht unbedingt gering.

Bei nur einem Auto würde nix weiter passieren, vieleicht auch nicht, wenn er ein zweites verkauft. Spätestens beim dritten hat der Privatmann dann aber das FA am Hacken... :-D :-D :-D
Gerade im Bereich USt kennen die da zZ nix, denn da entgeht dem Fiskus ziemlich viel Kohle. Und genau deswegen wird da zur Zeit auch sehr genau hingeschaut.

Gruß
Mike
 
Hi mikebshell,

ich will auch keine Argumentationsschlacht :)

Deine Aussage, dass auch jemand umsatzsteuerpflichtig sein kann, der kein Gewerbe betreibt, ist ja völlig korrekt. Da habe ich mich missverständlich ausgedrückt.

Korrekt hätte ich schreiben müssen: "Da du nicht unternehmerisch im Sinne des Umsatzsteuergesetzes tätig bist, also das weder gewerblich noch als berufliche selbständige Tätigkeit machst, und sei es auch nur nebenberuflich,...."

Aber da würde mir doch jeder, der das liest, mit dem Finger an die Schläfe zeigen, oder????

Wir sind uns ja darüber einig, dass Umsätze umsatzsteuerpflichtig sind, wenn jemand unternehmerisch tätig ist. Das meinte ich schon, hätts aber wohl genauer schreiben müssen. Hach, Jura ist manchmal wirklich Wortklauberei...
Nur nach gimbles Angaben liegt keine unternehmerische Tätigkeit vor. Das war meine Aussage, deshalb wollte ich auch nicht pauschal gelten lassen, dass im Bereich Recording jeder umsatz umsatzsteuerpflichtig wäre. Da kommt´s halt schon auf den Einzelfall an.

Im Kern sind wir uns einig, ne? :) :) :)

Gruß Rainer
 

Oft gelesene Themen

Zurück
Oben