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Guest
Hi EarlGrey
Nun ja, mit Begriffen wie "definitiv" wäre ich im Steuerrecht vorsichtig, denn...
Ja, ich bin sozusagen vom Fach und da gibt es das täglich. Denn wir reden hier vom UNTERNEHMER in der Definition des UStG:
"Unternehmer ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt."
Und weiter:
"Gewerblich oder beruflich ist jede nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen, auch wenn die Absicht, Gewinn zu erzielen, fehlt (...)"
Im Ergebnis hast Du ja Recht, denn meist werden Privatpersonen nicht unter diese Definition fallen. Aber (mal ein kleines Beispiel):
Wenn Du als Privatperson Räumlichkeiten an eine umsatzsteuerpflichtige Unternehmung vermietest, sind diese Mietumsätze steuerpflichtig. Dies führt zu der sog. gewerblichen Vermietung. Im Sinne des UStG ist die Privatperson dann gewerblich tätig. Im Sinne des EStG sind es weiterhin Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, also nicht gewerbliche Einkünfte.
Das meinte ich mit "zwei Paar Schuhen". Denn es gibt einen Unterschied ziwschen dem, was man einkommensteuerlich als Gewerbe betrachtet und dem, was man umsatzsteuerlich als Gewerbe betrachtet.
Noch ein Beispiel:
Wenn man als Student nebenbei Übersetzungsarbeiten für ein Unternehmen tätigt, und zwar nicht nur ein- oder zweimal, sondern regelmäßig, ist diese Tätigkeit umsatzsteuerpflichtig, denn es handelt sich um eine "nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen". Einkommensteuerlich handelt es sich um Einkünfte aus selbständiger Arbeit.
Rein theoretisch muss sogar jeder Flohmarktverkäufer oder Ebay-Händler seine Umsätze versteuern, denn auch auf diese trifft die Unternehmer-Definition des UStG zu.
Und genauso sieht es auch bei den vielen Tätigkeiten aus, die hier im Recordingbereich anfallen. Im Grunde genommen sind fast alle Tätigkeiten, die man in diesem Rahmen unternimmt, umsatzsteuerpflichtig, wenn man sie "nachhaltig" betreibt.
Wichtig ist bei der Definition des Unternehmers i.S.d. UStG die Nachhaltigkeit jener Tätigkeit, mit der man Einahmen erzielt oder erzielen möchte. Ob Du einen Gewerbeschein hast oder wie Du Deine Tätigkeit auch nennst, ist absolut zweitrangig. Das wird im übrigen alles in den UStR präzisiert. ZB:
"Der Begriff der gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit i.S.d. UStG geht über den Begriff des Gewerbebetriebes nach dem EStG und dem GewStG hinaus. Eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit setzt voraus, dass Leistungen im wirtschaftlichen Sinne ausgeführt werden."
"Die gewerbliche oder berufliche Tätigkeit wird nachhaltig ausgebübt, wenn sie auf Dauer zur Erzielung von Entgelten angelegt ist."
Noch viel wichtiger ist, dass man im Bereich Recording umsatzsteuerlich so gut wie immer gewerbliche Umsätze tätigt bzw. einkommensteuerlich Einkünfte aus Gewerbebetrieb hat. Man muss aber mitnichten ein Gewerbe anmelden. Die Annahme, kein Gewerbeschein = keine Steuerpflicht, ist leider falsch. Wie oben erwähnt: das Steuerrecht versucht Einkünfte resp. Umsätze zu qualifizieren. Wie sich das ganze Berufsbild, das sich dahinter befindet, nennt oder wie die Tätigkeit denn nun eigentlich aussieht, ist absolut nebensächlich.
Ganz allgemein lässt sich sagen, dass die Masse aller Umsätze steuerpflichtig ist. Nur gibt es eben mal wieder Ausnahmen "en masse" wie die von Dir erwähnte Kleinunternehmerregel (unter die im übrigen die meisten hier wohl fallen werden, weswegen sie keine USt abführen müssen), die dazu führen, dass man seine Umsätze nicht versteuern muss. Was aber nix daran ändert, dass es sich weiterhin um steuerpflichtige Umsätze handelt.
Wirtschaftlich gesehen soll nämlich jede Dienstleistung, die irgendwo eine Wertschöpfung erbringt, vom UStG getroffen werden. Und da ist es zweitrangig, ob sie von privat oder von einem Unternehmen erbracht wird. Noch viel wichtiger ist, dass man eben Unternehmen, die Leistungen von privat beziehen, den Vorsteuerabzug nicht verwähren will, weil das sonst gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoßen würde: gleiche Sachverhalte (zB Anmietung von Räumen) würden unterschiedlich behandelt.
Gruß
Mike
Das ist definitiv falsch, was Du da schreibst.
Nun ja, mit Begriffen wie "definitiv" wäre ich im Steuerrecht vorsichtig, denn...
Oder hast Du schon mal gesehen, dass eine Privatperson eine Umsatzsteuererklärung abgibt?
Ja, ich bin sozusagen vom Fach und da gibt es das täglich. Denn wir reden hier vom UNTERNEHMER in der Definition des UStG:
"Unternehmer ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt."
Und weiter:
"Gewerblich oder beruflich ist jede nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen, auch wenn die Absicht, Gewinn zu erzielen, fehlt (...)"
Im Ergebnis hast Du ja Recht, denn meist werden Privatpersonen nicht unter diese Definition fallen. Aber (mal ein kleines Beispiel):
Wenn Du als Privatperson Räumlichkeiten an eine umsatzsteuerpflichtige Unternehmung vermietest, sind diese Mietumsätze steuerpflichtig. Dies führt zu der sog. gewerblichen Vermietung. Im Sinne des UStG ist die Privatperson dann gewerblich tätig. Im Sinne des EStG sind es weiterhin Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, also nicht gewerbliche Einkünfte.
Das meinte ich mit "zwei Paar Schuhen". Denn es gibt einen Unterschied ziwschen dem, was man einkommensteuerlich als Gewerbe betrachtet und dem, was man umsatzsteuerlich als Gewerbe betrachtet.
Noch ein Beispiel:
Wenn man als Student nebenbei Übersetzungsarbeiten für ein Unternehmen tätigt, und zwar nicht nur ein- oder zweimal, sondern regelmäßig, ist diese Tätigkeit umsatzsteuerpflichtig, denn es handelt sich um eine "nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen". Einkommensteuerlich handelt es sich um Einkünfte aus selbständiger Arbeit.
Rein theoretisch muss sogar jeder Flohmarktverkäufer oder Ebay-Händler seine Umsätze versteuern, denn auch auf diese trifft die Unternehmer-Definition des UStG zu.
Und genauso sieht es auch bei den vielen Tätigkeiten aus, die hier im Recordingbereich anfallen. Im Grunde genommen sind fast alle Tätigkeiten, die man in diesem Rahmen unternimmt, umsatzsteuerpflichtig, wenn man sie "nachhaltig" betreibt.
Wichtig ist bei der Definition des Unternehmers i.S.d. UStG die Nachhaltigkeit jener Tätigkeit, mit der man Einahmen erzielt oder erzielen möchte. Ob Du einen Gewerbeschein hast oder wie Du Deine Tätigkeit auch nennst, ist absolut zweitrangig. Das wird im übrigen alles in den UStR präzisiert. ZB:
"Der Begriff der gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit i.S.d. UStG geht über den Begriff des Gewerbebetriebes nach dem EStG und dem GewStG hinaus. Eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit setzt voraus, dass Leistungen im wirtschaftlichen Sinne ausgeführt werden."
"Die gewerbliche oder berufliche Tätigkeit wird nachhaltig ausgebübt, wenn sie auf Dauer zur Erzielung von Entgelten angelegt ist."
Noch viel wichtiger ist, dass man im Bereich Recording umsatzsteuerlich so gut wie immer gewerbliche Umsätze tätigt bzw. einkommensteuerlich Einkünfte aus Gewerbebetrieb hat. Man muss aber mitnichten ein Gewerbe anmelden. Die Annahme, kein Gewerbeschein = keine Steuerpflicht, ist leider falsch. Wie oben erwähnt: das Steuerrecht versucht Einkünfte resp. Umsätze zu qualifizieren. Wie sich das ganze Berufsbild, das sich dahinter befindet, nennt oder wie die Tätigkeit denn nun eigentlich aussieht, ist absolut nebensächlich.
Ganz allgemein lässt sich sagen, dass die Masse aller Umsätze steuerpflichtig ist. Nur gibt es eben mal wieder Ausnahmen "en masse" wie die von Dir erwähnte Kleinunternehmerregel (unter die im übrigen die meisten hier wohl fallen werden, weswegen sie keine USt abführen müssen), die dazu führen, dass man seine Umsätze nicht versteuern muss. Was aber nix daran ändert, dass es sich weiterhin um steuerpflichtige Umsätze handelt.
Wirtschaftlich gesehen soll nämlich jede Dienstleistung, die irgendwo eine Wertschöpfung erbringt, vom UStG getroffen werden. Und da ist es zweitrangig, ob sie von privat oder von einem Unternehmen erbracht wird. Noch viel wichtiger ist, dass man eben Unternehmen, die Leistungen von privat beziehen, den Vorsteuerabzug nicht verwähren will, weil das sonst gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoßen würde: gleiche Sachverhalte (zB Anmietung von Räumen) würden unterschiedlich behandelt.
Gruß
Mike