Verwirrendes um den Firmensitz u.a. bei Labelgründung - wer kann helfen?

ptr22

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Das ist jetzt alles ein wenig komplex, aber vielleicht steigt jemand durch.

Wir wollen ein kleines Label anmelden. Mein Tonstudio betreibe ich nun auch schon seit einer Weile mehr oder wenig "semiprofessionell", sprich ich nehme auch Geld, zwar "Freundschaftsbeträge", lebe aber nicht davon...bisher auch nicht als Firma.

Das Label wird eine GbR, richtig mit Gewerbeschein etc., also nicht "nur" der Nummer vom Finanzamt. Natürlich soll es auch einen eigenen Namen erhalten. Mein Sudio hat schon einen Namen, ist aber wie gesagt keine GbR etc.

1. Ab wann ist es denn ratsam für das Studio auch eine GbR anzumelden?

2. In einem anderen Beitrag stand etwas von Gewerbeaufsichtsamt und Lautstärkekontrolle? In wieweit ist das wahrscheinlich? Ich meine ich brauche da eigentlich keine Angst haben, aber...

3. Wenn wir uns nun doch zusammen tun, sind wir dann gezwungen einen gemeinsamen Namen mit Anhang "Gbr" zu nehmen? Oder kann sich dann immer noch jeder nennen wir er mag? Wie ist das dann auf dem Papier?

4. Das Gleiche Problem ist der Firmensitz. Den braucht man ja auf jeden Fall auch für das Papier. Sollen wir die Adresse des Studios nehmen? Die Adresse wo z.B. die Post für´s Label später hingehen soll angeben, die Privatadresse meines "Kollegen". Beide Adressen wird ja auch da nicht gehen, oder doch irgendwie?

Das sind die ersten Fragen, weitere werden evtl. folgen oder sich auch vielleicht aus Antworten ergeben... :-D

Wie gesagt, ich würde mich über jede Hilfe freuen!

Viele Grüße, P.
 
zu 1:
Ich würde es erst als Gbr anmelden wenn du/ihr das Hauptberuflich machen würdet. Sprich: Du/ihr geht nur noch dieser Tätigkeit nach. Solange du es als Nebenjob machst zu deinem Hauptjob würde ich da nichts machen. So haben wir es zumindest gemacht bevor wir eine Gbr angemeldet haben. Haben alles schwar... kassiert. :-D

zu 2:
Habe ich noch nie was von gehört. :-?
Unser Studioraum ist aber auch extrem Schalldicht.

zu 3:
Also wenn ihr euch gut versteht und ihr das auf längere Zeit auch gemeinsam machen wollt dann würde ich eine Gbr unter einem Namen anmelden. Natürlich könnt ihr auch zwei anmelden. Verursacht aber nur mehr Kosten und für was eigentlich?

zu 4:
Ich würde bei der Studio Adresse bleiben. Ob man beide angeben kann weis ich nicht. Ist im Endeffekt eher iritierend für den Kunden.

Beste Grüße, bob
 
Vielen Dank!

Zu 1. das mit dem Studio habe ich mir im Prinzip auch so gedacht, bei dem Label werden wir aber nicht drumrumkommen.

Zu 2. hoffe ich, daß das Quatsch ist, nicht, daß ich an irgendwas gebunden werde. Aber wie gesagt, theoretisch egal.

Zu 3. Das Problem ist, daß der Studioname schon relativ etabliert ist, das Label jedoch nicht den Studionamen erhalten soll. Da wurde ein anderer Name gewählt, daher wissen wir nicht, wie wir das unter einen Hut bekommen sollten.

Zu 4. O.K. Ist ein guter Einwand.

Vielen Dank. Hat evtl. noch jemand anders Ideen? Random? Hast Du nicht auch gerade ein Label aufgemacht? ;-)

Viele Grüße, P.
 
Hallo.
Wollte schon früher schreiben, aber aus irgendeinem Grunde konnte ich mich nicht mehr einloggen...
Söderle.

Ich hab so ähnlich wie Ihr auch schon gedacht. Ich habe einen LC von einem Bekannten abgekauft bzw. überschrieben bekomme. Dennoch bin ich z. Zt. davon abgegangen. Grund: zu viele nötige Eigeninvestitionen.
Ich -perönlich- hätte nur mein Label gemacht, wenn auch die Radiostationen bemustert werden.
Abgesehen von guten Kontakten zu Redakteuren etc. ist da ein LC schon mal Minimal-Voraussetzung (auch wenn manchmal was anderes erzählt wird).

Zur Firmengründung:
In der Tat darf eine GbR in der Tat nur "Nachname, Nachname GbR" heissen, nicht "XY Z Records GbR". Manche Behörden lassen das zu, letztendlih ist es aber kein gültiger Firmeneintrag. D.h.:

Man kommt auch nicht ins Handelsregister und:
man darf bei der GBR nicht nur mit dem "Fantasienamen" im Briefkopf Rechnungen schreiben etc. (gibt da in der Tat 'n paar Vorschriften).

Es ginge nur: "XYZ Records Nachname / Nachname GbR". Gleiches gilt auch, wenn die Rechnung unterzeichnet wird u. ä.


Eine GbR ist im Grunde keine "Firma", dennoch wird es oft so gehandhabt. Es ist schon ein Betrieb (denn es wird ja was produziert/erstellt/ge"dienstleistet":).

Generell gilt bei "Fantasienamen" in einer GbR:
Der Name ist nicht geschützt (es sei denn Du meldest ihn beim Patenamt an, betr. das "Markenrecht"). Ist gründlich zu überlegen...daher, vielleicht folgendes:

Zu überlegen wäre vielelciht die Gesellschaftsform OHG.

Dies haben zwei Bekannte von mir gemacht (Veranstatungstechnik). Es ist ähnlich einer GbR (gibt schon Unterschiede, aber die lest bitte irgendwo im Netz nach oder frag 'n Fachmann:).

Bei der OHG kannst Du den Fantasienamen nehmen. Dieser wird in das HRB eingetragen (kosten: ca. 200,- EUR).

Ich würde da vielleicht dann in Zukunft den Label (nicht den Tonstudio-!)Namen nehmen. Denn: es werden ja "Produkte" gepresst wo der Labelname in erster Linie drauf soll.

In der Regel wird auch eine Recherche vorgenommen, ob a) es den Namen schon gibt und b) es vielleicht "inkompatibel" zu der Tätigkeit ist (Bsp.: "XYZ Metzgereibetrieb Records" ginge nicht ;-))

Dennoch:
auch hier gilt, auf Briefköpfen etc. muss die Gesellschaftsform mit stehen (also: XYZ Records OHG).

auch bei der OHG gilt:
Jeder haftet voll mit seinem Privatvermögen. (!)

Zum "Label":
Einen LC bekommt bei der GVL (denke, der Weg ist Euch bekannt). Ob man den braucht ist fraglich. Wenn nix im Rundfunk/TV laufen soll, ist nicht zwingend von nöten.

Ansonsten gilt:
Gewerbeschein, Gesellschaftsform festlegen.

GbR ist ja schon Minimalvoraussetzung, wenn's von mind. zwei Leuten gemacht wird (bei Einzelleuten könnte man noch "E.K." -eingetragener Kaufmann- anmelden). Da geht auch wieder "XYZ Records Tonträger Nachname E.K." bzw. auch OHNE Nachname., also nur Fantasiename...aber hier bin ich mir nich 1000 prozentig sicher. sollte eher ein BWLer oder Jurist beantworten);-))

Grds. möchte ich sagen:
ich bin kein BWLer , kein Voll-Jurist. Aber ich habe mich lange damit beschäftigt, da ich in ähnlicher situation bin. Ich prodziere seit einigen Jahren. Überwiegend eigenes Zeug. Auch mal hier und da mach ich ne Fremdproduktion. Z. Zt. remixe für 'n paar Leute, Künstler, Firmen.

Das eigene Label hab ich erstmal auf's Eis gelegt. denn: es sind in der Tat einige Kosten, die auf einen zukommen.
Wenn, dann würd ich - da eh Kleinauflagen - mir selbst 'n CD-Duplikator zulegen (Rimage o.ä.). denn die Kosten sollten sehr gering gehalten werden und ich hätte keinen Bock noch mit Dritt-Firmen zusammenzuarbeiten. alles aus eigener Hand...aber: kostet Geld, Zeit..und Zeit ist so'ne Sache ;-)) Mache alles nur "nebenbei", nicht hauptberuflich.

So. bin mal gepannt, ob hier noch mehr Tips kommen.
Gruß
Forry
 
Wow, vielen Dank, das sind auch nochmal viele wichtige Ansätze, ich werde das jetzt erstmal mit meinem Kollegen beratschlagen und dann das weitere Vorgehen hier wieder beschreiben.

Vielen Dank für die ausführlichen Tips!

Viele Grüße, P.
 
Hi ptr22,

ich werde morgen nochmal ausführlicher schreiben. Nur jetzt erstmal soviel: Vergiss erstmal das Handelsregister!

Bis denn und viele Grüße
Rainer
 
Hi ptr22,

jetzt nochmal ausführlicher zu deinen Fragen im ersten Posting. Zu anderen Postings nehme ich dann nochmal getrennt Stellung, das kann ich mir nicht alles merken.

1. Rechtlich gesehen musst Du ein Gewerbe dann anmelden, wenn Du es nicht aus Liebhaberei oder als Hobby betreibst, sondern die Absicht hast, dauerhaft damit Gewinne zu erzielen. Du musst nicht davon leben, Gewinnerzielungsabsicht heißt zunächst nur, dass Du auf Dauer vorhast, mehr Einnahmen als Ausgaben zu haben. Diese Absicht hat man auch, wenn z.B. für die ersten 2 Jahre nur Verluste kalkuliert werden, bevor man in die Gewinnzone kommt.

Das war jetzt erstmal etwas Grundsätzliches zur Anmeldung des Gewerbes. Vorteil für Dich wäre natürlich auch, dass Du alle Deine Kosten von Deinem sonstigen Einkommen absetzen kannst und Dir überlegen kannst (falls Du ein Kleinbetrieb bist), ob Du vorsteuerabzugsberechtigt sein willst. D.h., Du zahlst für alle Anschaffungen und Dienstleistungen letztlich nur den Nettopreis, da Du die MWSt vom Finanzamt erstattet verlangen kannst. Musst aber aufpassen, dass Du irgendwann auch mal Gewinne machst, damit das FA nicht irgendwann sagt, nee, das war doch nur hobby, und die erstattete MWSt zurückverlangt.

Tonstudio als GbR? Frage: Warum? NBisher hast Du es alleine betrieben. Willst Du das ändern? Evtl. gibt es die Möglichkeit: Studio machst allein Du, Label / Verlag macht Ihr zusammen als GbR, wobei Dein Beitrag dann die NUTZUNGSMÖGLICHKEIT des Studios durch díe GbR wäre. Das Studio als solches würde ich persönlich nicht in die GbR einbringen, da wäre ich höchst vorsichtig. Wenn Du sagst, ja, ich mache eine GbR, dann ist das Allererste und Wichtigste ein Gesellschaftsvertrag. Schreibt rein, wem was gehört, was passiert, wenn die GbR sich mal auflöst, wer welche Beiträge zu leisten hat (manchmal unterteilt sich das auch in der eine investiert die Knete, Betrag X, und der andere erbringt die Arbeitsleistung für die Zeit Y bis Z), und in welchem Verhältnis der Gewinn vor Steuern unter Dir und Deinem/n Partner(n) aufgeteilt wird, usw. Auch wichtig: Darf jemand alleine für die GbR Verträge schließen etc., oder dürfen das nur alle gemeinschaftlich? Usw.
Ohne Gesellschaftsvertrag hast Du zwar auch eien GbR, sobald Du mit irgendeinem anderen zusammenarbeitest zu dem Zweck, das Tonstudio zu betreiben - das geht schneller als man denkt -, aber sobald wegen irgendetwas Unstimmigkeiten auftreten, sind Konflikte und das Auseinanderfallen der GbR vorprogrammiert. Ich selber würde deshalb immer die Bereiche, für die man zuständig ist, klar trennen. Naja, meine Meinung soll Dich aber nicht abschrecken. Wenn Du aber alleiniger Studiobetreiber sein solltest und auch für den Studiobetrieb alleine die Kosten aufbringst etc., frage ich mich, wo für das Studio der Sinn der GbR sein sollte.

Wenn Du für den Studiobetrieb eine GbR gründen willst, mach nen schriftlichen Vertrag und dann meldet Ihr das Gewerbe halt als GbR an.
Bei der GbR haftet jeder Gesellschafter persönlich mit seinem gesamten Vermögen. Pass bloß auf, dass da nicht einer einen Beg Schulden hinter dem Rücken der anderen macht und dann alle dafür haften müssen!
Noch etwas: Kommt ein neuer Gesellschafter ztu einer bereits bestehenden GbR dazu, haftet der Neue für alle bereits bestehenden Verboindlichkeiten der BgR mit.

2. Das hängt vielleicht von der Gemeinde ab. Generell gibt es bei jeder Gemeinde einen Plan (weiß jetzt nciht, wie der heißt, vielleicht ist es der Flächennutzungsplan)), in dem für jedes Viertel die Nutzungsart vorgeschrieben ist (reines Wohnviertel, Industrie, Wohn-gewerblich gemischt, Erholungsgebiet usw.), und in dem Zusammenhang kann auch festgelegt sein, wie hoch maximal der Pegel von Schallemissionen sein darf. Wenn Du Dein Studio im Hafenviertel betreibst, dürfte es keine Probleme geben, in einem Erholungsgebiet oder bei einem Krankenhaus dagegen eher ;-)

3. Wenn Du mit anderen zusammen eine GbR bildest, tretet Ihr natürlich als GbR auf. D.h., Ihr gebt der GbR einen Namen, und dieser MUSS einen zusatz enthalten, der eindeutig die GbR erkennen lässt. Also entweder "gbR" (üblich) oder BGB-Ges. oder so. Im Briefkopf müssen alle Gesellschafter genannt sein. In dem Fall schadet es auch nicht, wenn Ihr -zusätzlich wohlgemerkt - für die GbR noch eine Phantasiebezeichnung ausdenkt.
Die lässt sich inkl. Design dann auch noch als Marke schützen.

Ein paar Infos zur GbR-Gründung findet sich auch noch bei der IHK Berlin.

Wenn Ihr eine GbR habt und einer dann in eigenem Namen auftritt, dann haftet er im Zweifelsfalle alleine für das Geschäft. ALso man sollte sich schon überlegen, welche Geschäfte zur GbR gehören und welche zu Einzelpersonen.

4. Welche Adresse Ihr nehmt, ist allein Eure Entscheidung. 2 Betriebe können selbstverständlich unter einer Anschrift firmieren, also z.B. Dein Tonstudio und Euer Label. Bei Banken und Bankgesellschaften ist das manchmal auch so, und der Prokurist der Bank ist dann der Geschäftsführer der Tochtergesellschaft, alles ganz legal und muss überhaupt nicht unseriös sein.

Bei der Gewerbeanmeldung musst Du / Ihr die Anschrift der Betriebsstätte angeben und auch Deine / Eure Privatanschrift. Kann verschieden oder identisch sein, kein Problem.

Es gibt auch Gewerbetreibende, die haben unten im Briefkopf 2 Adressen stehen. Ich finde aber schon, dass eine Anschrift für die gesamte Korrespondenz sein sollte, sonst geht leichter etwas verloren usw.

Das wärs fürs erste,
Gruß Rainer
 
@forry:

Mit der Bezeichnung der GbR stimme ich zu. Auch Du schreibst, dass eine Fantasiebezeichnung möglich ist, sofern trotzdem alle Gesellschafter aufgeführt sind.

Richtig ist auch dass die Bezeichnung "Fanasiename GbR" alleine nicht zulässig ist.

Eine GbR kann niemals ins Handelsregister aufgenommen werden. Wäre bei einem kleinen Anfang auch nicht sinnvoll!

@ptr22:

Wenn ich Dich richtig verstanden habe, dann machst Du (noch) keine sehr großen Umsätze. Und Ihr seid wenige, die alles selber machen. Wenn Ihr Euch extra ins Handelsregister eintragen lassen wollt, bloß um alleine den Fantasienamen mit dem zusatz OHG oder KG oder GmbH zu führen, oioioioi. GmbH fordert Stammkapital von 25.000,- EUR plus Kosten für Gründung und Eintragung. JEDE Firma, die ins HR eingetragen wird, auch jeder eingetragene Einzelkaufmann, hat u.a. die Pflicht zur doppelten Buchführung und Erstellung einer jährlichen Bilanz und GuV. Als GbR reicht dem Finanzamt eine schlichte Einnahme-Ausgabe-Rechnung aus.
Ich gehe mal davon aus, dass Ihr weder Steuerberater noch Wirtschaftsprüfer seid und auch (noch) keinen Buchhalter einstellen wollt. Also lasst das mit dem Handelsregister.

Natürlich hängt das auch alles vom Umsatz ab. AB einem bestimmten Umsatz bzw. einer Vielzahl von Geschäften und damit auch einem bestimmten Umfang an Buchhaltung ist es sinnvoll, einen Steuerberater mit der Buchhaltung und der Erstellung der Jahresabschlüsse zu beauftragen. Aber das kann man natürlich auch als GbR.

Gruß Rainer
 
@EarlG.:
Ja, das meinete ich auch. Hinsichtlich Fantasiename und GbR (deshalb meine Ausführung, dass alle Gesellschafter genannt sein dürfen). Das Thema ist seeehr umfangreich halt :)
Gruß
Forry
 
@forry: Danke für Deine Zustimmung :)
Wenn man einmal mit dem Thema anfängt, nimmt´s kein Ende mehr ;-) :)

Gruß Rainer
 
Hi

ich habe mal ne Frage zu dem Begriff Liebhaberrei. Ihr sagt das wenn ich mit dem Musik machen etz. keine Gewinne erziehlen will sondern das nur als Hobby betreibe ist das Liebhaberrei. OK. Was ist jetzt wenn ich ich einem Bekannten der eine ordnungsgemäß angemeldete Firma hat, GmbH ein Lied schreiben will. Der will aber von mir eine Rechnung ausgestellt haben. Kann ich Ihm diese dann als Privatperson austellen?

MfG Gimble.
 
Hi gimble,

ja, kannst Du. Nur da Du kein Gewerbe hast, darfst Du keine Umsatzsteuer in Rechnung stellen. Der Rechnungsbetrag ist also Netto.

Gruß Rainer
 
Hi Earl,

also kann ich mir einen Handelsüblichen Quittungsblock kaufen. Einen X-belieligen Betrag draufschreiben und kassieren.

Muss ich das irgendwie in der Steuerärklärung angeben?

Und mein Bekannter kann damit dann auch was anfangen?

MfG Gimble.
 
Hi

ja, kannst Du. Nur da Du kein Gewerbe hast, darfst Du keine Umsatzsteuer in Rechnung stellen. Der Rechnungsbetrag ist also Netto.

Das stimmt so nicht. Gewerbe und die Umsatzsteuerpflicht sind zwei verschiedene Paar Schuhe. Im Umstazsteuerrecht geht es um Steuer auf Umsätze, ganz gleich ob es sich nun um Privatpersonen oder um Firmen handelt. Will sagen: solange man Umsätze erzielt, die unter das UStG fallen, ist man umsatzsteuerpflichtig!!!

Leider werden hier das HGB, BGB und die verschiedenen Steuergesetze regelmäßig durcheinandergebracht. Kein Wunder, wer will denn da auch noch durch blicken... :-(

So ist zB meines Wissens eine GbR auch ein rein bürgerlich-rechtlicher Begriff, der auf alle Personenzusammenschlüsse zutrifft, die nicht in irgendeiner Form unter das HGB fallen (also zB eine KG oder OHG etc.)

Und noch viel verwirrender ist, dass es nirgendwo eine Legaldefinition für Gewerbe gibt. Es gibt lediglich gewerbliche Einkünfte, die im EStG geregelt werden. Diese Einkünfte sind aber nicht automatisch umsatzsteuerpflichtig, denn das wird wieder (wie gesagt) im UStG geregelt.

Will sagen: hier wird begrifflich immer ziemlich viel durcheinandergeschmissen... :)

Willst Du also Deine Dienste anbieten und Du wirst von einem Kunden aufgefordert, eine Rechnung mit Umsatzsteuer auszustellen, ist es Zeit für Dich, zu einem Steuerberater zu gehen und zu erfragen, ob Du das überhaupt kannst/darfst/musst. Wie gesagt, das steht alles im UStG und hängt nicht von irgendweiner Bezeichnung ab. Das Steuergesetz kümmert sich so gut wie überhaupt nicht um Begriffe, sondern nur um Sachverhalte...

Gruß
Mike
 
Hi zusammen ,

Also, die anderen Punkt wurden bereits mehr als genug beantwortet, ich habe jedoch noch einen Tip zur GBR ....

Wieso gründet ihr denn nicht eine englische "Limited" ?? Sehr wenig Aufwand, als Gesellschafter könnt Ihr soviele Personen ein/austragen wie Ihr wollt - ohne grosses Tamtam ... das Ganze ist als Firma anerkannt ... und wenn ihr einmal nach London fliegt und dort Verträge unterschreibt dann gilt nicht mehr das deutsche Steuerrecht, das heisst nur noch halbe Besteuerung und doppelter Gewinn.

Informationen hierzu gibts unter

GO LIMITED

grüsse

ftraxx
 
Hi, kleine Ergänzung @ftraxx

für die Ltd. und die Besteuerung nach englischem Recht brauch tman zumindest den Sitz des Unternehmens in England. Also einen Briefkasten und einen, der die Post weiterleitet.

Die Ltd. kann ihren Verwaltungssitz aber auch nach Deutschland verlegen, ohne jemals in England ihren Geschäftsbetrieb aufgenommen zu haben. Dann wird sie natürlich in Deutschland besteuert, aber es bleibt bei der beschränkten Haftung.

Allerdings ist da das letzte Wort noch nicht gesprochen.

Gruß Rainer
 
hallo ptr22,

ich versuche mal deine probleme als dipl.-kfm. (unternehmensberater) zu analysieren.


1. Ab wann ist es denn ratsam für das Studio auch eine GbR anzumelden?

sofern du nicht hauptberuflich das studio betreiben willst, solltest du es bei der rechtsform "einzelunternehmen" belassen. eine gbr wirkt nach außen -auch wenn es einige denken - nicht professioneller als ein einzelunternehmen. desweiteren ist bei einer gbr immer ärger vorprogrammiert, wenn keine schriftlichen verträge fixiert worden sind.


3. Wenn wir uns nun doch zusammen tun, sind wir dann gezwungen einen gemeinsamen Namen mit Anhang "Gbr" zu nehmen? Oder kann sich dann immer noch jeder nennen wir er mag? Wie ist das dann auf dem Papier?

wenn ihr nach außen als team erscheinen wollt, dann käme eine gbr, eine ohg oder eine gmbh in frage. bei den letzten beiden musst du dich ins handelsregister eintragen lassen und musst bilanzieren. das bedeutet: kosten für einen steuerberater.
professionell ist nicht derjenige, der nach außen einen auf "dicke hose" macht, sondern derjenige, der zuverlässig und gute arbeit macht. kein kunde wird dich eher beauftragen, weil du eine gbr bist oder ohg bist.
ich nehme am liebesten einen einzelunternehmer, denn der haftet zu 100% mit seinem privatvermögen.
beispiel: ich muss als erstkunden 100% anzahlen. auch wenn es "nur" 1.000 eur sind, zahle ich den betrag lieber einer natürlichen person, als einer juristischen (z.b. gmbh), die vielleicht schon nahe der insolvenz ist. [/quote]

4. Das Gleiche Problem ist der Firmensitz. Den braucht man ja auf jeden Fall auch für das Papier. Sollen wir die Adresse des Studios nehmen? Die Adresse wo z.B. die Post für´s Label später hingehen soll angeben, die Privatadresse meines "Kollegen". Beide Adressen wird ja auch da nicht gehen, oder doch irgendwie?

der firmensitz ist der ort, für der das gewerbe angemeldet worden ist. übrigens, eine firma hast du erst, wenn du im handelsregister stehst. du musst dein geschäft "unternehmen" nennen.

im übrigen solltest du nicht so viel auf die rechtsform wert legen. wenn du professionell auftreten willst, dann kümmer dich um dein kerngeschäft und beauftrage für die gebiete, die du nicht beherrscht, einen experten (unternehmensberater, steuerberater, rechtsanwalt)

viel erfolg,

markus
 
Hallo Markus,

vielen Dank auch nochmal an Dich. Wir werden morgen Abend nochmal über alles reden und dann das weitere Vorgehen absprechen. Daher dauert das hier alles so...

Also auch an Rainer...bitte nicht wundern! ;-)

Viele Grüße, P.
 
@mikebshell:

Das ist definitiv falsch, was Du da am Anfang schreibst.

Umsatzsteuergesetz §1:
(1) Der Umsatzsteuer unterliegen die folgenden Umsätze:

1. die Lieferungen und sonstigen Leistungen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt....

Umsatzsteuer fällt nur bei einem UNTERNEHMER an! Wenn Du ein Gewerbe betreibst oder beruflich selbständig tätig bist, bist Du unternehmerisch tätig im Sinne des UmsStG. In DIESEM RAHMEN dann stellt sich die Frage, ob Du umsatzsteuerpflichtige Geschäfte machst oder eine Ausnahme von der Umsatzsteuerpflicht vorliegt (z.B. Ärzte sind selbständig, aber meines Wissens nicht umsatzsteuerpflichtig. Oder als Kleinunternehmer kannst Du wählen, ob Du nicht umsatzsteuerpflichtig sein willst und dafür auch nicht vorsteuerabzugsberechtigt.

Oder hast Du schon mal gesehen, dass eine Privatperson eine Umsatzsteuererklärung abgibt?

Die GbR hat auch erstmal nichts mit Unternehmertum zu tun. Tun sich z.B. 2 Privatleute zusammen, um ein Haus zu vermieten, dann bilden sie eine GbR und werden deshalb nicht umsatzsteuerpflichtig. Tun sich 2 umsatzsteuerpflichtige Unternehmer zusammen, um ein gemeinsames Unternehmen aufzuziehen, sind sie auch erstmal eine GbR, solange sie keine andere Rechtsform wählen, und natürlich sind sie auch als GbR umsatzsteuerpflichtig.

Gruß Rainer
 
@gimble:

Dein Bekannter kann auf jeden Fall etwas mit der Quittung anfangen. Die ist ein Beleg, den das Finanzamt akzeptiert. Sollte allerdings zur Klarstellung auch den Zweck der Zahlung angeben, damit das Finanzamt nicht denkt, ihm wird da etwas völlig Gewerbe-Fremdes untergejubelt.

Wie das mit der Angabe in der Einkommensteuererklärung aussieht, kann ich Dir leider nicht auf Anhieb sagen.

Gruß Rainer
 

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