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asisito
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- 03.06.08
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Hallo allerseits,
ich lese seit geraumer Zeit mit und möchte Euch heute um Eure Hilfe bitten:
Ich bin Solokünstler und habe von einem Indie-Label einen Plattenvertrag angeboten bekommen (über 1 CD). Nun machen mir zwei Punkte des Vertrags Kopfschmerzen. Sorry schon mal für die schwere Kost:
Unter „Vertragsdauer“ steht:
Vertragspartner (also ich) wird auch nach Vertragsende für die Dauer von neun Jahren ab Zugang des Materials der betreffenden Vertragsaufnahme, die dieser zugrunde liegenden Werke weder in der vertragsgegenständlichen noch einer anderen Fassung ganz oder teilweise neu aufnehmen/aufnahmen lassen oder verwerten/verwerten lassen (Titelexclusivität).
So weit, so gut. Ich verstehe da, dass ich, wenn die CD veröffentlicht wurde und ich meinen Vertrag erfüllt habe, ich in weiteren 9 Jahren die Scheibe selbst veröffentlichen kann.
Nun steht im Gegensatz dazu unter „Rechteübertragung“:
Vertragspartner überträgt Firma (also dem Label) ausschließlich (= exclusiv), sowie zeitlich, örtlich und inhaltlich unbeschränkt und übertragbar äsmtliche Rechte zur Verwertung der Vertragsaufnahmen in jeder beliebigen Weise, einschließlich der aus diesen folgenden Ansprüchen.
Rechte an Musikwerken, die den Vertragsaufnahmen zu Grunde liegen, werden jedoch nicht übertragen, sofern sind von Firma auf eigene Kosten von den betreffenden (z.B. GEMA oder Musikverlag) zu erwerben; insofern garantiert Vertragspartner (also ich) jedoch, dass dieser Rechteerwerb zu den üblichen Konditionen möglich ist.
Hä? Beißt sicht das nicht irgendwie? Kann ich das Material dann selbst veröffentlichen oder nicht?
Mir ist klar, dass dieser Fetzen an Information etwas wenig ist. Aber wohin würde Eure Meinung tendieren?
Vielen Dank!
Asisito
ich lese seit geraumer Zeit mit und möchte Euch heute um Eure Hilfe bitten:
Ich bin Solokünstler und habe von einem Indie-Label einen Plattenvertrag angeboten bekommen (über 1 CD). Nun machen mir zwei Punkte des Vertrags Kopfschmerzen. Sorry schon mal für die schwere Kost:
Unter „Vertragsdauer“ steht:
Vertragspartner (also ich) wird auch nach Vertragsende für die Dauer von neun Jahren ab Zugang des Materials der betreffenden Vertragsaufnahme, die dieser zugrunde liegenden Werke weder in der vertragsgegenständlichen noch einer anderen Fassung ganz oder teilweise neu aufnehmen/aufnahmen lassen oder verwerten/verwerten lassen (Titelexclusivität).
So weit, so gut. Ich verstehe da, dass ich, wenn die CD veröffentlicht wurde und ich meinen Vertrag erfüllt habe, ich in weiteren 9 Jahren die Scheibe selbst veröffentlichen kann.
Nun steht im Gegensatz dazu unter „Rechteübertragung“:
Vertragspartner überträgt Firma (also dem Label) ausschließlich (= exclusiv), sowie zeitlich, örtlich und inhaltlich unbeschränkt und übertragbar äsmtliche Rechte zur Verwertung der Vertragsaufnahmen in jeder beliebigen Weise, einschließlich der aus diesen folgenden Ansprüchen.
Rechte an Musikwerken, die den Vertragsaufnahmen zu Grunde liegen, werden jedoch nicht übertragen, sofern sind von Firma auf eigene Kosten von den betreffenden (z.B. GEMA oder Musikverlag) zu erwerben; insofern garantiert Vertragspartner (also ich) jedoch, dass dieser Rechteerwerb zu den üblichen Konditionen möglich ist.
Hä? Beißt sicht das nicht irgendwie? Kann ich das Material dann selbst veröffentlichen oder nicht?
Mir ist klar, dass dieser Fetzen an Information etwas wenig ist. Aber wohin würde Eure Meinung tendieren?
Vielen Dank!
Asisito