Version eines Covers covern?

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Chr0noX

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Servus und hallo,

wollte mich mal hier im Forum erkundigen, wie folgendes rechtlich aussieht:
Angenommen, ich nehme mit meiner unplugged Band ein mp3 + Video auf von einem bekannten Rock Song, der auch im Radio läuft. Das ganze vom Ablauf her 1:1 von einer anderen unplugged Band abgekupfert, inkl. Anschlagschema der Instrumente usw. (die über 100.000 Views auf besagtem Video haben).
Stellen das dann auf Youtube hoch und verlinken die Videos auf Website, facebook und Co.. Kaufen vielleicht noch Klicks ein, um das ganze richtig groß zu machen.

Muss man rechtliche Konsequenzen fürchten?

GreetZ, Felix
 
na, auf jeden Fall musst du wahrscheinlich angeben, dass du dich von der anderen Coverband hast inspirieren lassen. Schätze ich.
Aber warte mal lieber auf die Experten hier.
 
Muss man rechtliche Konsequenzen fürchten?

Ja.


Wahrscheinlich wird aber nur dein Google Account gesperrt.

Wenn du absolution suchst die findest du nicht.



P.S. Ein Cover eines Covers ist immer noch ein Cover.
 
Muss man rechtliche Konsequenzen fürchten?

Da kommt gleich eine Abmahnung. Jeder Klick 1000 Euro. Das geht dann vor Gericht. Wahrscheinlich Gefängnis nicht unter 5 Jahren ohne Bewährung. Deine Band kommt auf die schwarze Liste (Quasi Auftrittsverbot). Möglicherweise auch Entzug der Bürgerlichen Rechte und der Staatsbürgerschaft.

Mal im Ernst: Ein Stil nachzumachen ist nicht verboten. Was würden sonst die ganzen Coverbands machen, die zB den von Phil Collins gecoverten Song "Love don't come easy" im Collins Style auf der Party spielen?

Willst du jedoch den Song auf CD oder bei iTunes verkaufen, musst du dir erst eine Genehmigung der Rechteinhaber holen und dann bei der GEMA anmelden und zahlen und zwar nicht zu knapp. Bei Youtube sagen die meist nichts, solange das Amateurhaft rüberkommt. Machst du aber ein auf dicke Hose, stehen die Abmahner schon bereit.


Kaufen vielleicht noch Klicks ein, um das ganze richtig groß zu machen.
Klicks einkaufen find ich SOOOO albern. Was willst du damit erreichen? Falscher Erfolg? Falsche Freunde? Falschgeld?
 
Willst du jedoch den Song auf CD oder bei iTunes verkaufen, musst du dir erst eine Genehmigung der Rechteinhaber holen
Falsch.
 
Hm, das Ding ist, wir sind natürlich weit von 1:1 weg, aber es sind schon deutliche Einflüsse erkennbar. Weiß jemand, wie sehr man da abkupfern muss, damit es schlimm wird? Für unsere Verhältnisse machen wir da schon auf dicke Hose, schätze ich. Wurde halt auch professionell gefilmt.
Verkauft wird das Zeug übrigens nicht, soll aber als Werbematerial für uns dienen.
Ich könnte mal ne mp3 schicken von unserer Version und den besagten Youtube Link angeben, wenn das hilft!

Zum Thema Klicks einkaufen:
Albern ja. ABER: Wir verkaufen uns sozusagen mit dem Video. Für einen Veranstalter macht es durchaus einen Unterschied, wie viele Klicks da sind. Wir haben vor allem private Veranstalter (Hochzeit, Geburtstage, ...), die zum ersten Mal eine Band buchen. Da spielen die Klicks unterschwellig auf jeden Fall mit rein und außerdem sorgen Views für eine bessere Positionierung in den Suchergebnissen.
 
Wenn es weit weg vom Original ist dann ist es eine bearbeitung und kein Cover, dann braucht man auch eine genehmigung, und die sache mit der "Dicken Hose" war wohl eher Ironie.


Auch ist es völlig egal ob ihr damit Geld verdient oder nicht oder damit den Regenwald retten wollt.
 
Ich kenne keinen einzigen Veranstalter, den die Klicks interessieren. Der will wissen wie ihr klingt und ob ihr ein gutes Auftreten habt. Und das sieht man nicht an ner Zahl. Ein professionell produziertes Video sollte aber schon ziemlich geil rüberkommen, weil man bei sowas genauer draufguckt und hinhört. Das kann im Zweifelsfall sogar Kontraproduktiv sein ;-)

Zum Covern: wenn ihr brav an die Gema zahlt, dürft ihr eure Covers auch veröffentlichen, verkaufen oder als Werbematerial verwenden (die jeweiligen Tarife dafür könnt ihr bei der Gema erfragen).
Das macht aber sogut wie niemand, der seine Videos auf YT hochlädt, da YT mehr oder weniger in der Verantwortung steht, dass sowas nicht vorkommt. Und solange die Rechtssprechung das nicht ändert, kann dir nix passieren ausser dass das Google-Konto geschlossen wird.
...das sollte man aber auch nicht auf die leichte Schulter nehmen - wer weiß wie wichtig so ein Googlekonto in Zukunft noch sein wird. Und niemand hat unbegrenzt Handys zu Verfügung mit denen er ein neues anmelden könnte.

Bei der Gema muss immer angegeben werden, wer der Interpret des Originals ist (in eurem Fall die andere Coverband).
 
Danke euch schon mal für eure hilfreichen Antworten.
Ich poste jetzt hier einfach mal die Quelle und unsere Version, in der Hoffnung, ihr könnt das einschätzen:


Ich mach mich dann mal bei der GEMA schlau, was so was kosten würde.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Willst du jedoch den Song auf CD oder bei iTunes verkaufen, musst du dir erst eine Genehmigung der Rechteinhaber holen
Falsch.

Also ich hab gelernt das Bearbeitungen und Neuinterpretationen vom Rechteinhaber (zB Verlag) genehmigt werden müssen. In dem Fall allerdings reicht der Hinweis auf die Band, von der ihr dieses Cover covert.

die sache mit der "Dicken Hose" war wohl eher Ironie.

Ich hab schon erlebt, das bei zu professionell gemachten Videos mit unlizenzierten Covers ganz schnell gelöscht bzw gesperrt wird. Bleibt man jedoch im Rahmen des Amateurhaften, sagt niemand was.
 
Also ich hab gelernt das Bearbeitungen und Neuinterpretationen vom Rechteinhaber (zB Verlag) genehmigt werden müssen.

Bis eben gerade war aber die rede von einem Cover und da ist es definitiv falsch!


Ich hab schon erlebt, das bei zu professionell gemachten Videos mit unlizenzierten Covers ganz schnell gelöscht bzw gesperrt wird.
Das hängt wohl eher davon ab ob ich Britney Spears oder eine Indie Band Cover.
 
Was würdet ihr mir dann raten? Einfach mal hochladen und sehen, was passiert? Wenn ich bei der GEMA anfrag, werden die ja erst recht drauf aufmerksam gemacht...
 
Was würdet ihr mir dann raten? Einfach mal hochladen und sehen, was passiert?

Wenn du gerade eine dicke abfindung bekommen hast und noch eine verwendung dafür suchst ;-)

Ich zitiere mich mal selber:
Wenn du absolution suchst die findest du nicht.
 
Mal davon abgesehen, dass Covern so oder so Lizenzpflichtig und bei Bearbeitung leider und völlig idiotischerweise auch genehmigungspflichtig ist kann ich mir nicht verkneifen zu fragen:

Warum? Wozu soll es gut sein, die Art und Weise, in der jemand anders einen Sng gecovert hat, 1:1 nachzuäffen? Songs schreiben ist nicht jedem gegeben aber ein paar Ideen für eine eigene Interpretation eines guten Songs sollten doch wohl drin sein oder?

Wenn ich die Coverband wäre, die Ihr da nachmachen wollt, würde ich wahrscheinlich in meinen Kreisen rumerzählen, dass ein paar Kaputte sich damit lächerlich machen, dass sie ein Cover 1:1 nachzumachen versuchen.
 
@Zettberlin

+1 :)

Auf der einen Seite soll das Video professionell sein...das ganze als Werbevideo dienen...Klicks gekauft werden (wie bescheuert ist das denn?) ...


Und auf der andern Seite wird ein Cover gecovert.

Da wird mehr Energie und Einfallsreichtum in die Promo gesteckt als in die Musik...das kann ja nicht funktionieren. Als Übung für privat zu Hause kann ich das ja verstehen...aber auf diesem Wege (positiv) bekannt werden zu wollen halte ich für eher unwahrscheinlich...um nicht zu sagen peinlich.

Sorry...hat jetzt mit der rechtlichen Seite nix zu tun...aber die ganzen "Probleme" gäbs ja erst gar nicht, wenn man sich mal auf das besinnt was Künstler eigentlich tun sollten...was neues schaffen...oder meinetwegen auch altes neu interpretieren...aber bitte nicht Kopien kopieren ;)
 
Jo, inwiefern sollen mir die letzten zwei Beiträge nun weiterhelfen? Aber danke, dass ihr mir eure Künstlerphilosophie näher gebracht habt...
 
Jo, inwiefern sollen mir die letzten zwei Beiträge nun weiterhelfen?

Deine Ausgangsfrage war:

Muss man rechtliche Konsequenzen fürchten?

Die Antwort ist ja...das sollte dir mittlerweile schon klar geworden sein. Die Frage ist höchstens wie drastisch die Konsequenzen ausfallen.

Und auch ein schlechter Ruf (den Zettberlin und ich dir prophezeien) wäre so eine Konsequenz ;)
Wobei...manchmal ist sowas ja auch förderlich :D

Naja..nix für ungut..ich schrieb ja schon, dass ich zum rechtlichen eher nix sagen kann, sondern es eher darum geht von vornherein eine solche Lage wie deine zu vermeiden.
Aber war streng genommen natürlich schon OT...sorry.
 
Habt ihr euch die Versionen mal angehört? Es ist ja nicht 1:1, aber man erkennt natürlich schon Gemeinsamkeiten, die natürlich auch zwangsweise aus der gleichen Besetzung resultieren.

Kurz nochmal OT: Wir interpretieren die Songs, die wir spielen, logischerweise sowieso neu (da unplugged). Da gibt es Songs, wo man sich weit vom Original entfernt und andere, wo man das nicht tut. Wir sind eine Coverband?!
Was erwartet ihr denn, wenn ihr euch ne Coverband anschaut? Verstehe nicht, was hier zu "schlechtem Ruf" führen soll?!
Große Coverbands wie Stahlzeit (Rammstein Tribute) haben dann also einen schlechten Ruf, weil sie Rammstein (möglichst) 1:1 covern?!
 
Deine Worte:
Das ganze vom Ablauf her 1:1 von einer anderen unplugged Band abgekupfert, inkl. Anschlagschema der Instrumente usw. (die über 100.000 Views auf besagtem Video haben).


DA liegt der Hund begraben..nicht im Covern eines grossen Vorbildes, wo von vornherein klart ist, dass es ein Cover ist und von wem das Original stammt.
Da beschaffst du dir die Genehmigung und gut ist.

Wenn du aber zum Covern wiederum ein anderes Cover abkupferst (und das hast DU selbst so geschrieben!) dann ist das mMn. halt irgendwie....hmmm...zumindest einfallslos....und anscheinend wurde auch hier ja der Blick scharf auf die Views geworfen...so nach dem Motto: was bei denen funktioniert muss bei uns doch auch funktionieren.
Vllt kommt die Einstellung hier auch völlig falsch rüber aber so wirkt es auf mich.
Ein Forum ist halt oft auch ein Hort der MIssverständnisse ;)

Ist jetzt auch das letzte was ich dazu schreiben werde. Ist halt wirklich OT.
 
Habt ihr euch die Versionen mal angehört? Es ist ja nicht 1:1, aber man erkennt natürlich schon Gemeinsamkeiten, die natürlich auch zwangsweise aus der gleichen Besetzung resultieren.!

Wenn ich das richtig verstehe, geht es Dir also nur darum, ob die Spezifika einer Coverversion, die man übernimmt, auch geschützt sind oder nicht. Richtig? Ihr wollt nicht 1:1 eine Coverband nachmachen(hatte sich so gelesen). In dem Fall habe ich nix gesagt, Covern an sich ist völlig OK.

Zur Frage: wenn das Cover, das ihr covert, kein Cover, sondern ganz offiziell eine Bearbeitung ist, müsstet Ihr auch diese Bearbeitung lizenzieren, das sollte dann aber über die GEMA automagisch geregelt werden. Im Klassik/Bigbandbereich gibt man an, welche Noten man verwendet, diese Bearbeitung ist dann normalerweise bei der GEMA registriert und wird entsprechend abgerechnet.

Da nun ein Cover mit Bearbeitungscharakter im angelsächsischen Raum viel liberaler als in DE gehandhabt wird(Parodiefreiheit etc), kann ich mir leicht vorstellen, dass das Cover, an dem IHr Euch orientiert, gar nicht als Bearbeitung registriert ist. In dem Fall ist die Lizenzierungsfrage mit der Angabe von Komponist und Textdichter geregelt.

Große Coverbands wie Stahlzeit (Rammstein Tribute) haben dann also einen schlechten Ruf, weil sie Rammstein (möglichst) 1:1 covern?!

Also, was mich angeht, ich habe 1:1Coverbands schon immer allenfalls skurril gefunden. Nie und nimmer würde ich für sowas Eintritt bezahlen. Stilistisches Orientieren und Covers spielen, wie einem das Maul gewachsen ist, ist aber völlig OK und ich schätze es sehr, wenn mir eine weniger bekannte Band auch 2-3 bekannte Songs auf ihre spezielle Art vorspielt.

Deswegen bin ich auch so gegen die Genehmigungspflicht für Bearbeitungen. Kulturell/Künstlerisch ist es nicht besonders nahrhaft, wenn jemand die komplette Idee eines anderen nachspielt, obwohl er/sie vielleicht einige tolle Ideen hätte, wie man die gleiche Substanz auch ganz anders machen könnte.
 

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