Urheberrechtsnovelle: Streit um Privatkopie und DRM

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aus http://heise.de/newsticker/data/jk-30.01.03-001/ von www.heise.de Meldung vom 30.01.2003 08:55:

<b>Urheberrechtsnovelle: Streit um Privatkopie und DRM</b>

Die Musikindustrie kann offenbar zufrieden sein. Sie sei "dringend auf die Novelle des Urheberrechts angewiesen", und der Regierungsentwurf stelle "eine in weiten Teilen gelungene Umsetzung der EU-Richtlinie und der WIPO-Verträge dar", lobte Thorsten Braun, Syndikus des Bundesverbands der Phonographischen Wirtschaft, bei der Sachverständigen-Anhörung des Rechtsausschusses im deutschen Bundestag zur Novellierung des Urheberrechts die Bundesregierung.

Braun bezog sich insbesondere auf das greifbar nahe Recht zum Schutz durch technische Maßnahmen, gemeinhin als Digital Rights Management (DRM) bekannt, "denn zukünftig wird jede Form der Verbreitung von Umgehungstechnologien oder der Anleitung zum Umgehen von Kopierschutz ebenso verboten sein wie die Umgehung technischer Maßnahmen selbst". Als besonders wichtig stellte Braun heraus, dass der Regierungsentwurf entgegen allen Forderungen kein subjektives 'Recht auf Privatkopie' verankert. "Einen Anspruch auf Privatkopie gibt es nicht, und ihn darf es auch zukünftig nicht geben. Nur dort, wo keine technischen Schutzmaßnahmen eingesetzt werden, bleibt die Privatkopie zulässig und - das ist ebenfalls wichtig - vergütungspflichtig".

Lediglich in Kleinigkeiten übte der Cheflobbyist der deutschen Plattenproduzenten noch Kritik. So bemängelte er die geplante Kennzeichnungspflicht von Produkten, die mit technischen Kopierschutzmechanismen oder Rechteverwaltungssystemen ausgestattet sind, als "nicht praktikabel" und als "Verstoß gegen das Gebot des freien Warenverkehrs innerhalb der EU".

Der Schutz von DRM-Systemen sei im deutschen Urheberrecht "ein Fremdkörper", bezog Ulf Müller, Rechtsanwalt und Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht der Universität Münster, die Gegenposition. Er führe in dem austarierten Spannungsverhältnis von geistigem Eigentumsrecht des Urhebers und der Informationsfreiheit des Nutzers zu einer einseitigen Verschiebung zu Gunsten des Rechteinhabers. Müller wies auf die Gefahr hin, dass bei zunehmender Verbreitung von DRM-Systemen auch bisher frei zugängliche 'gemeinfreie' Werke unter die digitale Nutzungskontrolle fallen könnten. "Daher ist die Zulassung technischer Schutzmaßnahmen als gesetzlich sanktioniertes Instrument zur Sicherung von Urheber- und Verwertervergütungen abzulehnen".

So frei sind die Abgeordneten allerdings nicht. Die Vorgaben der EU-Urheberrechtsrichtlinie 2001/29/EG stehen dem entgegen. Die verbliebenen Gestaltungsspielräume nutzend, sieht der Regierungsentwurf im § 52a immerhin Ausnahmen -- so genannte Schranken -- bei der Durchsetzung von Urheber- und Verwertungsrechtsansprüchen mit DRM-Systemen vor. Danach dürfen Werke zu Unterrichts- oder wissenschaftlichen Forschungszwecken in einem Intranet öffentlich zugänglich gemacht werden. Nach Ansicht des Sachverständigen Haimo Schack, Professor an der Universität Kiel, komme dies jedoch "einer Enteignung der Urheber und Verleger von Schulbüchern und wissenschaftlicher Literatur" gleich. Was der Bundesverband der deutschen Zeitschriftenverleger davon hält, machte dessen Vertreter Arthur Waldenberger deutlich: "Wir unterstützen voll und ganz die Streichung des § 52a".

Einschränkungen der Urheber- und Verwertungsrechte, assistierte die Rechtsprofessorin Barbara Stickelbrock von der Universität Bielefeld, dürften nur in solchen Sonderfällen angewandt werden, "in denen die normale Verwertung des Werkes nicht beeinträchtigt und die berechtigten Interessen des Rechtsinhabers nicht ungebührlich verletzt werden". Sie erinnerte daran, dass auch die Vervielfältigung zu privaten Zwecken eine Ausnahme sei und es kein 'Recht auf die Privatkopie' gäbe. Das Vervielfältigungsrecht sei grundsätzlich als Recht des Urhebers definiert.

Zu einem Schlagabtausch kam es um die als 'DIN-Passus' vorgesehene Ergänzung im § 5 des Urhebergesetzes, die das geistige Eigentum an 'privaten Normwerken' gewährleistet, selbst wenn Gesetze, Verordnungen, Erlasse oder amtliche Bekanntmachungen auf sie Bezug nehmen. Das sei ein Widerspruch zu dem Grundsatz, dass amtliche Vorschriften keinen urheberrechtlichen Schutz genießen, kritisierte der Architekt Bruno Stubenrauch von der 'Initiative gegen die Direktgeltung privater Normen im Bauwesen'. Dagegen verteidigte DIN-Direktor Thorsten Bahke den Passus vehement, weil ohne die angestrebte Klarstellung das Deutsche Institut für Normung seine wichtigste Finanzierungsgrundlage verlöre. "Kurzfristige Nutznießer einer Urheberrechtsfreiheit von technischen Regeln wären hauptsächlich dritte Verwerter, die zur inhaltlichen Gestaltung und Finanzierung der Normen nichts beitragen".

Als einziger unter den 18 geladenen Sachverständigen brachte der Konstanzer Informationswissenschaftler Rainer Kuhlen in der gestrigen Anhörung grundsätzliche Kritik an dem gesamten Novellierungsvorhaben vor. "Dieses Urheberrecht stabilisiert tradierte Verwertungs- und Eigentumsansprüche, die sich in elektronischen Räumen überlebt haben", erklärte er. Es "verbaut den Weg in eine freie Informationsgesellschaft", die Formulierungen "atmen den Geist der Kontrolle und des Misstrauens". Der Wirtschaft würden keine Anreize für neue Geschäfts- und Organisationsmodelle gegeben. Das rigide Setzen auf technische Schutzmaßnahmen sei mangels fundierter Erkenntnisse zur Wirksamkeit und Wirkung auf Wirtschaft und jeden Einzelnen "ohne politische Steuerung unverantwortlich"; geboten sei vielmehr eine Lizensierungspflicht für DRM-Systeme. Kuhlen empfahl den Abgeordneten, das Gesetz nicht zu verabschieden; "es sollte an die EU zurückgegeben werden". Dass und wie das geht, exerziert die Bundesregierung im Fall der EU-Richtlinie zum Tabakwerbeverbot ja gerade vor.
 
Kann das mal einer übersetzen?
 
<hr>
> "Einen Anspruch auf Privatkopie gibt es
> nicht, und ihn darf es auch zukünftig nicht
> geben. Nur dort, wo keine technischen
> Schutzmaßnahmen eingesetzt werden, bleibt
> die Privatkopie zulässig und - das ist ebenfalls
> wichtig - vergütungspflichtig".
<hr>
MI will Kopien grundsätzlich verbieten, wenn die Originale durch einen Kopierschutz gesichert sind.
Gibt es keinen Kopierschutz, dann darf zwar kopiert werden, aber es muß dafür auch bezahlt werden.

Also darf man auch keine MP3s von CDs anfertigen und auch keine Divx von Filmen.

Ich frage mich, was soll der Scheiß!!!!
Wie immer trifft es den zahlenden Kunden. Sauerei! Ein Dongle als Kopierschutz ist ein Witz, weil der zahlende Kunde sich damit rumärgern muß. Die illegale Version kommt ohne Dongle aus. Kopien von kopiergeschützten CDs anfertigen ist für Original-Käufer kompliziert, für Besitzer der illegalen Kopie nicht. Und ich denke, daß man ein Recht darauf hat CDs in mp3s umzuwandeln. Das ist zeitgemäß!!!! Besitzer eines Originalspiels müssen immer die Original-CD im Laufwerk haben. Besitzer einer Kopie nicht, die haben den NO-CD-Crack.
RegionCode auf DVDs nerven nur Käufer von DVDs, aber nicht jedoch die illegalen Nutzer. Zwanghafte Einblendungen von Untertitel kennen illegale Kopien auch nicht.

Achja und noch besser sind Kopierschutzmechanismen, die nicht im Standard (z.B. Red Book) verankert sind, aber dennoch praktiziert werden und dann auf hunderten von Playern nicht abspielbar sind.

Das ist echt Bullshit!!!

Es wäre echt besser nach dem Motto zu leben: Wenn es etwas ist, was ich gut finde und wofür ich bezahlen würde, dann kaufe ich es auch. Man muß es als eine Investition betrachten.

Ich investiere beispielsweise gern in die Filmindustrie.
 
Und ich denke, daß man ein Recht darauf hat CDs in mp3s umzuwandeln. Das ist zeitgemäß!!!!
Also, ich persönlich hätte nichts dagegen, wenn die Umwandlung in MP3 nicht möglich wäre, dafür dann aber wenigstens in WAV. Das wär doch mal ne Idee, denn die von der Industrie heraufbeschworene Raubkopier-Problematik hat eine Menge damit zu tn, dass MP3-Files so klein sind im Vergleich zu WAV.

Was in jedem Falle gesichert bleiben muss ist die Möglichkeit, sich eine CD aus seiner eigenen (aus Originalen bestehenden) Musiksammung zusammstellen zu können. Ich weiß nicht, wie es Euch geht, aber ich habe keine einzige CD, auf der ich jedes Lied gut finde, d.h. man müßte ohne die Möglichkeit des Kopierens alle 10 Minuten die Cd wechseln - noch schlimmer wird's, wenn man viele Maxi-CDs besitzt.
 
hi,

moment mal, ich verstehe nur bahnhof :-D

1. ich besitze gar keinen pc, lediglich einen audio cd-player und ein cassettendeck. in meinem auto habe ich auch keinen cd-player... gibt´s dann wieder cassetten :lol:

2. ich kaufe mir nur vinyl, keine cd´s... löst sich die platte dann nach einmaliger benutzung in luft auf? man könnte sie ja in wav über ne soundkarte aufnehmen :lol:

3. ich muss meinen freunden hausverbot erteilen, weil sie musik hören könnten, die laut urheberrecht nicht dritten weitergegeben werden darf... also dürften meine freunde die cd auch nicht hören :lol:

4. die stasi kehrt wieder zurück! jetzt ganz neu auch in der brd! ..."psssst... mein nachbar hört da illegales zeuch!!!" :lol:

5. es wird eine internetpolizei geben... es entstehen milliarden neue arbeitsplätze :lol:

6. tja liebe hard und softwarehersteller, es gibt euch nach der einführung des neuen gesetzes nicht mehr :lol:

7. ich muss einfach noch nen nebenjob anfangen, um mir die cd´s auf legelen wege zu beschaffen, so zwei...drei stunden mehr arbeiten am tag ist doch gar nicht so schlimm... dann kann man sich ja später mit "legaler musik" belohnen :lol:

8. hmm. weil´s so schön ist schaffen wir doch gleich noch das radio und das fernsehen ab, da könnte man ja auch was mitschneiden :lol:

9. "heute ist nicht alle frage, es geht weiter, keine frage..." :lol:

mfg
popsta
www.homerecording.de
www.soundsamples.de
 
Was läuft eigentlich mit Microsofts Palladium-Projekt... ?
 
Hi!

<hr>
> Also, ich persönlich hätte nichts dagegen,
> wenn die Umwandlung in MP3 nicht möglich
> wäre, dafür dann aber wenigstens in WAV.
<hr>
Weil es Dir keine Nachteile bringt. Inzwischen gibt es Autoradios mit mp3, es gibt mobile Mp3-Player, DVD-Player können mp3s abspielen. Aber anfertigen darf man dafür keine Mp3s?

Ich finde es schon eine Zumutung, daß die MI auf der einen Seite nach Einführung eines neuen Datenträgers sich jede Kopie im vollen Preisumfang neu bezahlen läßt. (Die Leute, die sich zu ihrer alten Schallplatte die entsprechende CD gekauft haben wissen was ich mein) Und auf der anderen Seite geht schon das Geschimpfe los, wenn Leute selbst kopieren.

Was ist es nun was sie verkaufen? Das geistige Eigentum oder den Datenträger?
 
HaSBACHMeSBACH schrieb:
Hi!

<hr>
> Also, ich persönlich hätte nichts dagegen,
> wenn die Umwandlung in MP3 nicht möglich
> wäre, dafür dann aber wenigstens in WAV.
<hr>
Weil es Dir keine Nachteile bringt. Inzwischen gibt es Autoradios mit mp3, es gibt mobile Mp3-Player, DVD-Player können mp3s abspielen. Aber anfertigen darf man dafür keine Mp3s?

da hast Du Recht, ich hab auch seit 3 Monaten nen MP3-fähigen DVDplayer und bin heilfroh, dass ich seit 4 Wochen die CD nicht wechseln musste... ;-)

Die Industrie müßte sich was einfallen lassen, das den Versand von MP3 per Internet einschränkt, allerdings ist dies kaum möglich. Eine MP3 in einem zip-Archiv oder einfach die Endung MP3 ändern, und schon kann man es nciht mehr feststellen.

Ich hab ja eh mein eigene Theorie: die Musikindusrie ist (neben er zum großen Teil shr beschränkten künstlerischen Qulität der Top100-Produkte) selber Schuld, dass vor allem Jugendliche weniger CDs kaufen. Schaut Euch doch mal die Teenies an, die laufen im Gegensatz zu vor 10 Jahren (meine Teeniezeit)alle so rum wie die Vorbilder in den Videos, wollen dieselben coolen Markenklamotten und techn. Geräte wie in den Videos, geben ein (im Vergleich zum Taschengeld) Heidengeld für Styling und Accessoires aus - WOHER ZUR HÖLLE sollen die armen Kiddies also noch das Geld für CDs nehmen... ?!? :-o :p
 
Belgarion schrieb:

da hast Du Recht, ich hab auch seit 3 Monaten nen MP3-fähigen DVDplayer und bin heilfroh, dass ich seit 4 Wochen die CD nicht wechseln musste... ;-)

Die Industrie müßte sich was einfallen lassen, das den Versand von MP3 per Internet einschränkt, allerdings ist dies kaum möglich. Eine MP3 in einem zip-Archiv oder einfach die Endung MP3 ändern, und schon kann man es nciht mehr feststellen.

Ich hab ja eh mein eigene Theorie: die Musikindusrie ist (neben er zum großen Teil shr beschränkten künstlerischen Qulität der Top100-Produkte) selber Schuld, dass vor allem Jugendliche weniger CDs kaufen. Schaut Euch doch mal die Teenies an, die laufen im Gegensatz zu vor 10 Jahren (meine Teeniezeit)alle so rum wie die Vorbilder in den Videos, wollen dieselben coolen Markenklamotten und techn. Geräte wie in den Videos, geben ein (im Vergleich zum Taschengeld) Heidengeld für Styling und Accessoires aus - WOHER ZUR HÖLLE sollen die armen Kiddies also noch das Geld für CDs nehmen... ?!? :-o :p


meine worte :-D . auch wenn ich mit 21 auch zu dieser zielgruppe gehöre...


meiner meinung nach ist die MI überfordert und kommt deswegen mit so einem müll...

who knows? who cares? :p

popsta schrieb:

3. ich muss meinen freunden hausverbot erteilen, weil sie musik hören könnten, die laut urheberrecht nicht dritten weitergegeben werden darf... also dürften meine freunde die cd auch nicht hören :lol:

das hab ich schon lange gemacht. langsam vereinsame ich und fange an mit mir selbst zu sprechen :-D .


irgendwie will der meine signatur nicht nehmen :-( .

dafür hier jetzt per hand *g*:

http://www.lameduck.de.vu
(vorsicht, lieder sind sehr schlechte quali *g*)
 

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